Recht und Gesetz

Kapitalanlagenbetrug 2007 -Wege zum Schadenersatz

– vom Schadensfall zum Schadenersatz –

Haben sich die Versprechungen einer scheinbar lukrativen Kapitalanlage nicht erfüllt und wird ein organisierter Kapitalbetrug vermutet, gilt es, schnell zu handeln. Jedes Zögern rächt sich nun.
Wichtig für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung ist zunächst eine umfangreiche Beweissicherung. Sämtliche die betrügerische Anlage betreffenden Umstände sind soweit wie möglich zu dokumentieren. Vielfach ist entgegen der anfänglichen Befürchtung eine Fülle von Beweismaterial verfügbar. Die kleinsten Dinge können später von entscheidender Bedeutung sein.

So sollte zunächst eine genaue Aufstellung über den Ablauf und die Vermittlung der Kapitalanlage erstellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Datum, Ort, beteiligte Personen und Inhalte präzise protokolliert werden, möglichst in digitalisierter Form, um später den Datenaustausch mit dem Anwalt zu erleichtern. Danach sind nun sämtliche Informationen über die Vermittlerseite zu sammeln. Was wissen Sie über die Beteiligten? Wie lauten die Vor- und Zunamen der Beteiligten? Wo wohnen diese privat? Wie sind die Wohnverhältnisse? Empfehlenswert ist es dann, nach Möglichkeit einen Handelsregisterauszug des Unternehmens zu erlangen, um die Hintermänner zu enttarnen. Gegebenenfalls sind Daten über das Verkaufsobjekt zu sammeln: Gutachten, Prospekte, Pläne, Grundbuchauszüge, Auszüge aus WEG-Unterlagen können mehr als hilfreich sein. Dringend angeraten ist es auch, nach anderen Geschädigten zu suchen und das Gespräch mit Verkäuferseite, Bank oder anderen Mietern der Verkaufsobjekte zu suchen. Oft führt schon ein Nachfragen bei den Verbraucherzentralen nach anderen Fällen zu einem unerwarteten Erfolg. Beauftragen Sie Ihren Steuerberater gegebenenfalls mit der Anfertigung eines Gutachtens. Dringend erforderlich ist es, der Vermittlerseite nicht preiszugeben, dass nunmehr Informationen zur Beweissicherung gesammelt werden. Behalten Sie Ihre Trümpfe in der Hinterhand!
Sinnvoll ist es, sämtliche Informationen gezielt nach Bereichen zu ordnen und ein Inhaltsverzeichnis sowie eine Zeittafel zu erstellen. Sammeln sie alle relevanten Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Rechnungen. Oft sind Beteiligte in der Lage, das Geschehene auf Nachfrage detailliert zu bezeugen. Vor Gericht müssen Sie den Nachweis einer Falschberatung führen.
Danach sollten in enger Abstimmung mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mögliche weitere Schritte sinnvoll geprüft werden. Oft hat es keinen Sinn, sofort die gerichtliche Auseinandersetzung mit unsicherem Ausgang zu suchen. Ein guter Anwalt erarbeitet mit dem Mandanten eine individuelle Strategie zur Durchsetzung des Schadenersatzanspruches. Leider gibt es auch dort schwarze Schafe. Gehen Sie zu einem Spezialisten, Unwissenheit kostet Ihr Geld.
Vielfach fangen nun die Probleme jedoch erst richtig an: Die Aufrechterhaltung der Durchsetzung kostet Geld,  beispielsweise für Vorschüsse, Beweissicherungskosten, und andere auflaufende finanzielle Belastungen. Dann laufen häufig die durch die fehlerhafte Beratung entstandenen Folgekosten aus dem Ruder, zum Beispiel Ausfälle der im Rahmen einer Mietgarantie zugesagten Mieteinnahmen, Tilgungskosten für Darlehen sowie Steuernachzahlungen. Die Ausgaben zur Erlangung eines Schadenersatzes können diesen bei unbedachter Vorgehensweise übersteigen.
Häufig erschwert auch eine zu große Gruppe an Mittätern die Rechtsverfolgung, da ein Verschulden im Einzelfall nachgewiesen werden muss. Es liegt dann eine so genannte „Atomisierung der Verantwortung“ vor, jedem für sich ist kein ausreichendes Verschulden nachweisbar, erst im gezielten Zusammenwirken der Beteiligten ist der Anlagebetrug entstanden. Die Folge ist ein langwieriger Prozess mit massiven Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Schadenersatzes und Beweisschwierigkeiten.
Haftungsprobleme ergeben sich meist aus der Tatsache, dass die finanzierenden Banken regelmäßig nicht belangt werden können, obwohl ihnen die Risiken bewusst sind. Die Bank trifft hier regelmäßig kein Aufklärungsverschulden, da diese nur als Hilfsmittel zu Finanzierung genutzt wird, diese Finanzierung selbst jedoch nicht initiiert.
Manchmal ist es schon ausreichend, dem Gegner ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren in Aussicht zu stellen, um hier ein Entgegenkommen zu begünstigen. Letztendlich kann es im Einzelfall günstiger sein, einen auf den ersten Blick unvorteilhaften Vergleich zu erzielen, als auf einen langen Prozess mit ungewissem Ausgang zu hoffen, während permanent das Insolvenzrisiko der Anlagegesellschaft droht und man letztendlich mit einem Urteil ohne Wert dasteht. Die legale Drohkulisse des Ermittlungsverfahrens kann bei Anlageanbietern aus Übersee natürlich keinen Schrecken verursachen.
Sollte eine außergerichtliche Einigung mit dem Anlagebetrüger nicht zustande kommen, gilt es nun, die richtige Strategie für den Prozess zu bestimmen. Oft ist es sinnvoll, den Schadensersatzanspruch an ein Familienmitglied oder nahen Verwandten zu übertragen, um im Prozess selbst als Zeuge auftreten zu können und so die Beweissituation zu erleichtern. Häufig scheitern Prozesse daran, dass die klagende Partei ihrer so genannten Beweislast nicht genügen kann. Vor Gericht hat der Anspruchsteller die für ihn günstigen Tatsachen zu beweisen. Dies kann wegen der oben genannten Probleme im Einzelfall schwierig sein. Vielfach macht sich dann die geleistete Beweissicherungsarbeit im Vorfeld des Prozesses bezahlt. Wenn dann noch bereits rechtskräftige Urteile in vergleichbaren Fällen vorliegen, besteht eine gute Chance, hier die ungeliebte Anlage gegebenenfalls mit einem minimalen Verlust abzustoßen.
Bleiben Sie auch 2007 wach: Die helfende Hand befindet sich zumeist an Ende des eigenen Armes!

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 181 vom 24. Januar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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