
Bestrittene Forderung bei der Schufa gemeldet: BGH gibt Widerruf und Schadensersatz
Der BGH hat am 12.05.2026 entschieden: Eine bestrittene, nicht belegte Forderung darf nicht an die Schufa gemeldet werden. Betroffene können den Widerruf und Schadensersatz verlangen.
