Wer Schulungen von Anlagevermittlern vornimmt, nehme sich in Acht!
-Haftungsrechtliche Inanspruchnahme: Schulungsleiter haften geschädigten Anlegern – von Rechtsanwältin Helena Winker, Kanzlei Dr. Schulte und sein Team- Die Anlagevermittler erhalten Provisionen, welche sich prozentual aufgrund des Wertes