Targobank löscht doppelte Schufa-Eintragung - Dr Thomas Schulte

Targobank löscht doppelte Schufa-Eintragung

Doppelte Schufa-Einträge können zu unkorrekten Bewertungen bei der Schufa Holding AG führen. Dies beweist ein weiterer Fall der den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Team erst vor kurzem im Rahmen eines neuen Mandatsverhältnisses zugegangen ist.

Hier wurde eine offene Forderung eines Mandanten doppelt bei der Schufa Holding AG eingetragen. Dies rügte der durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertretene Mandant.

Zum Hintergrund bei der Targobank

Der hier vertretene Mandant hatte einen Kreditvertrag mit der Citibank, nunmehr Targobank, unterhalten, hieraus rührte noch eine Restforderung. Diese Restforderung wurde seitens der Targobank bei der Schufa Holding AG als sogenannter Negativ-Eintrag verzeichnet. Zusätzlich wurde zu dem Negativ-Eintrag auch noch ein zweiter Negativ-Eintrag vorn der Targo-Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Duisburg bei der Schufa Holding AG lanciert. Gegen diesen doppelten Schufa-Eintrag wendete sich der durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertretene Mandant.

Zur Rechtslage beim Thema Schufa von der Kanzlei Dr. Schulte

Seit dem durch die Kanzlei Dr. Schulte und Team erstrittenen Urteil des Kammergerichts, welches dieses gegen die Deutsche Postbank AG erlassen hatte, ist die Rechtslage als sehr eindeutig zu bezeichnen. In seiner Entscheidung hatte das Kammergericht nämlich ausgeführt, dass Doppeleintragungen sowohl vertragsrechtlich als Nebenpflichtverletzung zu würdigen seien und zusätzlich auch einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Die Begründung des Gerichts bestand darin, dass zumindest eine Irreführungsgefahr für den flüchtigen Leser des Schufa-Eintrags bestehen würde.

Auf diese Rechtsprechung wurden auch die Targobank, sowie die Targo-Dienstleistungs GmbH hingewiesen. Daraufhin erfolgte die erfolgreiche Löschung eines Eintrags, woraufhin lediglich nur ein Eintrag bei der Schufa Holding AG bestehen blieb. Ein weiterer Erfolg für die Experten aus der Kanzlei Dr. Schulte und Team.

Erstaunt und um eine neue Erkenntnis reicher wurde der hier vertretene Mandant, der nach Abruf seines Basisscorewertes bei der Schufa Holding AG feststellen konnte, dass dieser nach Löschung des einen doppelt vorgenommenen Eintrages erheblich angestiegen war und zwar von dem Wert in Höhe von  14,00 % auf einen Wert in Höhe von 92,69 %. Hierzu meint Rechtsanwalt Schulte: „Unglaublich, dass ein doppelter Eintrag zu einer so großen Differenz bei der Bewertung des Basisscores führt. Bisher war immer behauptet worden, dass sich ein Doppeleintrag nicht negativ auswirkt.“

Durch die neuen Erkenntnisse in der Angelegenheit mit der Targobank lässt sich nunmehr auch nachweisen, dass ein Doppeleintrag nicht nur eine Irreführungsgefahr beinhaltet, sondern auch tatsächlich bei der Schufa zu einer Reduzierung des Basisscorewertes führt. Dieses hatte in dem Verfahren vor dem Kammergericht die hier auf der Gegenseite kämpfende Postbank noch in Abrede gestellt und das Zeugnis der Schufa angeboten.

Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass Doppeleinträge auch den Basisscore stark beeinflussen, weshalb ein zusätzlicher Grund dafür vorliegt, diese möglichst schnell zur Löschung bringen zu lassen.

Merkwürdig ist, dass sich die Targobank nunmehr weigert, trotz der fehlerhaften Doppeleintragung, die Kosten zu übernehmen, die durch die Einschaltung der Kanzlei Dr. Schulte entstanden sind. Ein Rechtsstreit um die Kostenbelastung ist somit vorprogrammiert.

OLG Köln: Baustein für Verbraucherrechte – Schufa-Einträge müssen nach Zahlung sofort gelöscht werden

Update 10. April 2025: Das bahnbrechende Urteil des OLG Köln (Az. 15 U 249/24) erklärt die pauschale Drei-Jahres-Frist der SCHUFA für erledigte Negativ­einträge für unvereinbar mit der DSGVO. Ab sofort gilt: Bezahlt ist bezahlt – und muss gelöscht werden.

Erfahren Sie, warum schon 18 Monate zu lang sind, wie Sie Ihren Eintrag löschen lassen und welchen Schadensersatz (mind. 500 €) Sie fordern können.

Warum das Urteil so wichtig ist

  • Sofortige Löschung: Keine pauschale Frist mehr – Begleichung genügt.
  • DSGVO setzt Maßstab: Prinzipien der Daten­minimierung & Speicher­begrenzung gelten auch für private Auskunfteien.
  • Immaterieller Schaden anerkannt: Mindestens 500 € Entschädigung bei zu langer Speicherung.

Hintergrund: Drei Jahre Schufa-Eintrag – das alte Problem

Bislang blieben erledigte Forderungen drei Jahre gespeichert. Das führte zu abgelehnten Krediten & Mietbewerbungen, obwohl die Schulden längst bezahlt waren.

Code of Conduct 2025: 18 Monate – aber nur im Ausnahmefall

Die interne „100-Tage-Regel“ der SCHUFA verkürzte zwar einzelne Speicher­zeiten, doch das OLG Köln urteilte: Sogar 18 Monate sind zu lang, wenn der Zweck entfällt.

Das Urteil des OLG Köln im Detail

  1. Sofortige Löschung: Eintrag unverzüglich entfernen, sobald der Gläubiger die Zahlung bestätigt.
  2. Vorrang der DSGVO: Interne Schufa-Regeln dürfen EU-Recht nicht aushebeln (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
  3. Vergleich mit öffentlichem Register: Staat löscht nach 6 Monaten – private Auskunfteien dürfen nicht länger speichern.
  4. Mindestens 500 € Schadensersatz: Gericht erkennt immateriellen Schaden bei verzögerter Löschung an.

Schritt-für-Schritt: So löschen Sie Ihren Schufa-Eintrag

  1. Datenkopie anfordern (Art. 15 DSGVO) – jährlich kostenlos.
  2. Erledigte Einträge prüfen → Zahlungs­belege sammeln.
  3. Löschantrag stellen (Art. 17 DSGVO) – unter Verweis auf OLG Köln.
  4. Frist von 2 Wochen setzen; bei Ablehnung Beschwerde beim Landes­datenschutz­beauftragten einreichen.
  5. Schadensersatz beanspruchen (Art. 82 DSGVO) – mind. 500 €.

Beispielfall: Mietvertrag dank Löschung gerettet

Herr M. erhielt seine Wohnung erst, nachdem die SCHUFA den erledigten Eintrag sofort löschte. Sein Score stieg um 40 Punkte, der Vermieter unterzeichnete wenige Tage später.

Ausblick: Was passiert als Nächstes?

Obwohl die SCHUFA noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen kann, signalisiert die Rechtsprechung deutlich: Verbraucher­­interessen gehen vor. Experten erwarten eine branchen­weite Anpassung der Lösch­fristen.


FAQ zum OLG-Köln-Urteil (2025)

Gilt das Urteil bereits?
Ja, es ist vorläufig wirksam. Ein BGH-Verfahren könnte folgen, ändert aber aktuell nichts an Ihrem Lösch­anspruch.
Wie schnell muss die SCHUFA jetzt löschen?
„Unverzüglich“ laut OLG Köln – in der Praxis innerhalb weniger Tage, sobald der Nachweis der Zahlung vorliegt.
Bekomme ich immer 500 € Schadensersatz?
500 € sind der vom Gericht anerkannte Mindestbetrag. Höhere Summen sind möglich, wenn Sie nachweisbar stärker beeinträchtigt wurden.
Was passiert mit laufenden Kreditanfragen?
Nach der Löschung verbessert sich Ihr Schufa-Score sofort, wodurch Kreditanträge bessere Chancen haben.

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📧 dr.schulte@dr-schulte.de

Datum Titel & Kurzinhalt Link
22. 04. 2025 Bahnbrechendes Urteil: OLG Köln kippt 3-Jahresfrist für SCHUFA-Einträge – Analyse des Verfahrens 15 U 249/24 und was es für sofortige Löschansprüche bedeutet. https://www.dr-schulte.de/bahnbrechendes-urteil-olg-koeln-kippt-3-jahresfrist-fuer-schufa-eintraege/
22. 11. 2024 Schufa-Hilfe – was tun bei einem negativen Eintrag? – Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum Widerspruch, zur Löschung und zu Schadensersatz­forderungen. https://www.dr-schulte.de/schufa-hilfe-was-tun-bei-einem-negativen-eintrag-von-dr-thomas-schulte-rechtsanwalt/
20. 11. 2024 Schufa-Scoring unter Beschuss: Wie der EuGH die Rechte der Verbraucher gegen automatisierte Entscheidungen stärkt – Hintergründe zum EuGH-Urteil C-634/21 und den DSGVO-Folgen fürs Scoring. https://www.dr-schulte.de/schufa-scoring-unter-beschuss-wie-der-eugh-die-rechte-der-verbraucher-gegen-automatisierte-entscheidungen-staerkt/
23. 09. 2024 Schufa – wenn Betroffene durch das Tal der Tränen gehen – Praxisfall, wie ein einziger Eintrag Kredite und Mietverträge blockiert – plus Gegenstrategien. https://www.dr-schulte.de/schufa-wenn-betroffene-durch-das-tal-der-traenen-gehen/
27. 06. 2024 Schufa-Universum – Fluch und Segen – Grundsatzartikel über Macht, Intransparenz und rechtliche Angriffspunkte der Auskunftei. https://www.dr-schulte.de/schufa-universum-fluch-und-segen/
26. 06. 2020 Schufa – Mehr Macht als die Schwiegermutter – Früher Hintergrundbeitrag über Score-Risiken und Löschmöglichkeiten (klassischer Evergreen). https://www.drthomasschulte.de/2020/06/26/schufa-mehr-macht-als-die-schwiegermutter-2/

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 97 vom 27. Juni 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich