Recht und Gesetz

Teakholz International AG (THI)- Bewertung fehlerhaft: Investoren verzeichnen Verluste bei nachwachsendem Rohstoff

Die börsennotierte Teakholz International AG musste seit dem Börsengang 2007 erhebliche Kursverluste hinnehmen. Zuletzt brach der Aktienkurs im Dezember 2014 enorm ein. Grund dafür sind Mitteilungen, dass die bislang der Bewertung für die Aktienkurse zugrunde liegende Zahl von ca. 1,3 Mio. Bäumen nicht stimmt. Vielmehr sei mit einer tatsächlichen Anzahl von rd. 660.000 Bäumen auf costaricanischen Teakholz-Plantagen zu rechnen. Mithin besteht ein Baumbestand nur in der Hälfte der bislang angenommenen Zahl.

Halber Baumbestand nur vorhanden, Aktie fällt, Anleger sind beunruhigt

Konsequenterweise verlor die Aktie an der Wiener Börse Mitte Dezember bereits 34 % ihres Wertes. Wenig später reduzierte sich dieser Wert nochmals um 18,8 %, weil Jahresberichte und Erstquartalsberichte für 2014 und 2015 verschoben werden sollten. Jetzt steht fest, dass für den 11.02.2015 eine außerordentliche Sitzung der Hauptversammlung einberufen wird. Dort ist mit einem Bericht des Vorstandes über die erfolgte Inventur in Costa Rica und die Konsequenzen hieraus sowie mit einem Bericht über den anzunehmenden Verlust über die Hälfte des Grundkapitals zu rechnen. Welche Konsequenzen sich aus den Berichten für die Aktionäre ergeben, kann man nur spekulieren. Letztlich allerdings steht jetzt schon fest, dass es mit einem erheblichen finanziellen Verlust einhergehen wird. Möglich ist die Veräußerung der Aktionen oder sämtlicher Beteiligungen.

Wie konnte es zu dieser desaströsen Entwicklung kommen?

2007 wurden die Aktien der Teakholz International AG (THI) emittiert und an der Börse platziert. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hierzu: „Vor einem Börsengang ist es jedoch erforderlich, dass die Aktien einen bestimmten Wert zugeschrieben bekommen. So ist es auch hier bei der Teakholz International AG gewesen. Warum jedoch das Grundkapital um mehr als 50 % fehlgeschätzt wurde, ist aus heutiger Sicht nicht erklärbar. Fakt ist, es wurde zwar nicht jeder einzelne Baum auf den Plantagen gezählt, jedoch wurde anhand von Bildern und Hochrechnungen ein gewisser Baumbestand evaluiert, auf dessen Grundlage dann die Aktien bewertet wurden. Offensichtlich gab es dabei Fehler, denn auf jeden Fall fehlt die Hälfte der geglaubten Bäume. Ob der Fehler nun bei der Bilanzerstellung, ob bereits bei der Zählung oder bei der Hochrechnung des Baumbestandes zu suchen ist, ist noch unklar.“

Es gibt auch diesbezüglich staatsanwaltliche Ermittlungen, deren Ausgang die Verbraucherschutzanwälte Dr. Schulte und sein Team mit Interesse erwarten. Betroffenen Anlegern und Aktienbesitzer ist dringend geraten die weitere Entwicklung zu verfolgen und fachkundigen anwaltlichen Rat aufzusuchen und die Möglichkeiten für Forderungen prüfen zu lassen. Für eine kostenfreie Erstberatung stehen Dr. Schulte und sein Team unter dr.schulte@dr-schulte.de und 030 22 19 220 20 gerne zur Verfügung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1500 vom 15. Januar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest