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Telefonakquise – gerichtlich untersagt

Jeder kennt das Problem; pünktlich um 18 oder 19 Uhr klingelt bei vielen privaten Haushalten das Telefon, schon wieder ein Telefonverkäufer. Unerwünschte Anrufer (teilweise getarnt als Verbraucherberater) versuchen dann irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen an den Angerufenen zu bringen. Unter Verbraucherschutzgesichtspunkten gilt weiterhin: Es ist verboten, Personen telefonisch anzusprechen, ohne dass das Einverständnis vorliegt oder zu vermuten ist. Nach der Rechtssprechung kann kostenpflichtig gegen den Anrufer eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um diesen in Zukunft bei Strafe von bis zum 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, zu verpflichten, den Telefonterror einzustellen. Jeder hat den Anspruch in Ruhe gelassen zu werden. Das Urteil spricht eine deutliche Sprache: „Es kann dahin stehen, ob der Telefonanschluss des Angerufenen privat oder geschäftlich genutzt wird. Im ersteren Fall liegt ein Eingriff in die Privatssphäre als Teil des Persönlichkeitsrechts des Angerufenen vor (vgl. Kammergericht Berlin, Kammergerichtsrechtssprechung Berlin Jahr 2003, S. 322); in letzterem Fall verletzt der Anrufer den Angerufenen durch einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Da per se die Gefahr besteht, dass ein erneuter Anruf erfolgt, war die einstweilige Verfügung, die rechtskräftig geworden ist, durch das Landgericht Berlin zu erlassen. Das Aktenzeichen lautet: 16 O 168/04.
 
Ähnliches gilt im übrigen auch bei dem überraschenden Ansprechen von Passanten im öffentlichen Raum zu Werbezwecken ( BGH Urteil vom 01.04.04 – I ZR 227/01)

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 444 vom 25. April 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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