Recht und Gesetz

Thormann Capital /LEO ONE – Anlegergemeinschaft bündelt Ansprüche der Anleger

Die Thormann Capital GmbH sollte nach dem Desaster rund um die SAM AG (Swiss Asset Management Group AG) aus der Schweiz für eine solide, seriöse Zukunft im Bereich der grünen Kapitalanlagen (Green Investments) stehen. 

Rechtanwalt Christian M. Schulter, Dr. Schulte und sein Team, Berlin

Rechtanwalt Christian M. Schulter,
Dr. Schulte und sein Team, Berlin

Entsprechend wurde es den potentiellen Anlegern angepriesen. Das Geld vermehren und gleichzeitig mit einem nachhaltigen Investment etwas für die Umwelt tun. Dem folgten viele Anleger und gaben der Thormann Capital GmbH vertrauensvoll ihr Geld. 

Zuvor wurde noch in großen Tönen die Übernahme der LEO ONE Investment GmbH durch Herrn Michael Thormann und die Umbenennung der Gesellschaft in Thormann Capital GmbH bekanntgegeben und erklärt, dass mit dem neuen Inhaber und Geschäftsführer Herrn Thormann ein Experte an das Steuer käme, der über sehr viel Erfahrung in dieser Branche verfüge.

Thormann Capital nicht mehr erreichbar

Das böse Erwachen kam für die Anleger  im Frühjahr 2013. Seit März 2013 erhielten die Anleger der Thormann Capital keinerlei Auszahlungen mehr. Zunächst hieß es noch, dass mit der nächsten Auszahlung der doppelte Betrag fließen werde.  Doch auch diese Versprechungen blieben leere Worte. In der Folgezeit war bei der Thormann Capital GmbH niemand mehr zu erreichen. Emails blieben unbeantwortet, telefonisch erreichte man nur noch einen Anrufbeantworter und selbst aus den Büroräumen in der Elsenheimerstraße 53 in München  zog die Thormann Capital geradezu überstürzt aus, ohne dies mitzuteilen. Bis zum Abschalten der Internetseite stand jedoch immer noch die alte Anschrift in der Elsenheimerstraße 53 in München. Diese Umstände ließen schon Vorahnungen aufkommen, welche dann am 11.04.2013 tatsächlich bestätigt wurden: Die Thormann Capital GmbH meldete Insolvenz an.

Insolvenzverfahren wird eröffnet

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, erfahrener Verbraucherschutzanwalt in Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, erläutert die zeitliche Vorgehensweise und weist auf weitere bevorstehende Schritte hin: „Das zuständige Amtsgericht München eröffnete am 15.04.2013 das vorläufige Insolvenzverfahren und bestellte Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt als vorläufigen Insolvenzverwalter. Beim Insolvenzverwalter handelt es sich um einen Experten auf dem Gebiet, der nun auch im Sinne der Anleger zunächst die finanzielle Situation zu prüfen und sich einen Überblick zu verschaffen hat. Es ist damit zu rechnen, dass die Gläubiger der Thormann Capital in den nächsten Wochen direkt angeschrieben und über den Stand des  Verfahrens informiert werden.

Nach den der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vorliegenden Informationen, ist damit zu rechnen, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird. Es ist dagegen noch nicht absehbar, in welchem Umfang noch bei der Thormann Capital Vermögenswerte vorhanden sind, die im  Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden könnten.“

Anlegergemeinschaft gegründet

Unabhängig davon haben sich bereits mehrere Anleger der Thormann Capital GmbH bzw. der LEO ONE Investement GmbH hilfesuchend an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team gewandt, gerade auch wegen der Vergangenheit sehr engen Verflechtung mit der SAM AG (Swiss Asset Management Group AG) bzw. deren Tochtergesellschaft BestLife Select AG. Im Verfahren gegen die SAM AG und weitere Gegner vertritt die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team  mehrere hundert Anleger und hat hierzu die „Geschädigtengemeinschaft SAM AG“ gegründet, durch welche alle Mandanten regelmäßig von neuen Erkenntnissen profitieren und über alles informiert werden. Es hat sich dabei gezeigt, dass es im Interesse der Anleger vorteilhaft ist, die vielen einzelnen Interessen und Ansprüche zu bündeln. Von der Informationsgewinnung bis hin zur Durchsetzung stellt es sich vorteilhaft dar, für eine Gemeinschaft von Anlegern zu agieren, denn diese benötigen Hilfe.

Dr. Thomas Schulte hierzu: „Aufgrund dieser positiven Erfahrungen und der vielen Anfragen von Anlegern der Thormann Capital nach einer ähnlichen Lösung, hat die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team die „Anlegergemeinschaft Thormann / LEO ONE“ gegründet und wird auch hier die Interessen der Anleger, die sich dieser Gemeinschaft anschließen wollen, gebündelt wahrnehmen. Die Idee Thormann Capital /  LEO ONE entstand ursprünglich aus dem Gedanken heraus, dass das Geschäft der in der Schweiz ansässigen SAM AG aufgrund von erheblichen Problemen dort auf eine deutsche Gesellschaft zu überführen. Die Befürchtung, dass die SAM AG durch die Schweizer Behörden zwangsabgewickelt werden müsse, lag drohend in der Luft,  was später auch geschah. Da die Überführung des Geschäfts und der Kunden auf die LEO ONE aus verschiedenen Gründen scheiterte, wurde die LEO ONE separat weitergeführt und später an Herrn Thormann verkauft. Von daher zeigt sich in der Praxis, dass viele der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Verfahren SAM AG, auf das Verfahren Thormann übertragbar sind und die gewonnenen Erfahrungen auch hier für die betroffenen Anleger genutzt werden können.“

Schadensersatzansprüche frühzeitig geltend machen

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat für deren Mandanten bereits begonnen, Schadensersatzansprüche gegen mögliche Gegner, insbesondere Herrn Michael Thormann persönlich, durchzusetzen. Aus unserer Sicht ist dem Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Thormann Capital GmbH hier ein direkter Vorwurf zu machen, der eine persönliche Haftung begründet. Inwieweit auch gegenüber weiteren Anspruchsgegnern Schadensersatz  geltend gemacht werden kann, wird derzeit rechtlich geprüft.

Den Anlegern / Kunden der Thormann Capital GmbH bzw. der LEO ONE Investment GmbH ist zu raten, sich in dieser Angelegenheit von einem im Anlegerschutz erfahrenen Anwalt beraten zu lassen und bereits jetzt damit zu beginnen, Ansprüche geltend zu machen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 976 vom 2. Juni 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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