Recht und Gesetz

Timm Thaler Fonds: Santander Bank muss Darlehen

In zweiter Instanz hat das OLG Naumburg einem Anleger des ruinösen „Timm Thaler“ – Medienfonds Recht gegeben. Der Kläger hatte sich gegen die kreditfinanzierende Santander Bank gewehrt.

Der Anleger hatte das fragwürdige Engagement als Komplettpaket angeboten bekommen: Sowohl die Beteiligung am Timm Thaler-Fonds als auch deren Finanzierungen wurden einheitlich vom Vermittler angeboten, was auch im Rahmen einer Zeugenaussage vor dem Landgericht Magdeburg vom Vermittler so bestätigt wurde. Der Vermittler bestätigte insbesondere, dass die Vertriebsorganisation des Timm Thaler-Fonds die Finanzierung durch die Santander Bank explizit herausgestrichen hatte und das die Santander Bank auch dieselben Kondititonen für das Darlehen angeboten hatte, wie sie bereits in dem Prospekt im Rahmen einer Musterberechnung enthalten waren. Zwischen dem erstmaligen Ansprechen des Anlegers und dem Darlehensvertragsabschluss vergingen gerade einmal 14 Tage. Trotzdem hielt das Landgericht Magdeburg es für nicht erwiesen, dass die Haustürsituation auf den Abschluss des Darlehensvertrages fortwirkte. Das Oberlandesgericht Naumburg hat diese rechtliche Fehlansicht korrigiert und die Bank zur Rückzahlung von mehr als 20.000,00 Euro verurteilt. Im Gegenzug überträgt der Anleger seine Anteile an den Fonds auf die Bank. Die Revision ist nicht zugelassen.

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 233 vom 21. Juli 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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