Laut der Firmenphilosophie der Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH fühlt diese sich „als Mittler zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner“ und will mit dem Vorurteil aufräumen, dass Inkassomitarbeiter das Geld der Gläubiger mit rigiden Methoden eintreiben (Quelle: teschinkasso.de/Unternehmen/Philosophie.html). Soviel zum guten Vorsatz.
Vor einigen Wochen meldete sich ein 30-jähriger Mann bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team und erbat Hilfe bei der Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrags. Es ging u.a. um einen Negativeintrag der Transcom CMS Forderungsmanagement GmbH. Diese trug bei der SCHUFA Holding AG einen Betrag über 1.317,00 Euro zum 26.08.2010 ein. Ebenfalls wurde eingetragen, dass die Forderung tituliert sei.
Mobilfunkvertrag Ursache für ungerechtfertigten Schufa-Eintrag
Zustande kam die Forderung durch einen Mobilfunkvertrag. Die Forderungshöhe war aber zum Zeitpunkt der Eintragungen noch streitig. Das Inkassounternehmen firmierte sich in der Zwischenzeit zur Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH um. Nachdem Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Experte für Schufa-Recht, die Gegenseite dazu aufforderte, den Negativeintrag zulasten des jungen Mannes zu löschen, wurde eine Blockadehaltung der Tesch Inkasso immer deutlicher. Der angebliche „Mittler“ zwischen Gläubiger und Schuldner beharrte darauf, die umstrittene Forderung im SCHUFA-Datenbestand eingetragen zu lassen. Dabei wurde nicht beachtet, dass die Forderung nicht zu Gunsten der Firma Tesch Inkasso tituliert war, sondern zu Gunsten der Rechtsanwälte Dr. Dohr & Kollegen. Wie bereits einige Gerichte entschieden (u.a. LG Dresden und LG Berlin), dürfte der Negativeintrag daher nicht von dem Inkassounternehmen vorgenommen werden.
Außergerichtlich zum Löschungserfolg bei der SCHUFA Holding AG
Die Argumentation war wohl nachvollziehbar und fand Gehör, da sich nunmehr nach erneuter Aufforderung zur Löschung die Rechtsanwälte Dr. Dohr & Kollegen an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team wandten. In diesem Schreiben wurde mitgeteilt, dass die Rechtsanwälte die Schufa aufgefordert hätten, den Eintrag nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach Zahlung, also zum 25.03.2014 zu löschen. Eine Kostentragung wurde jedoch abgelehnt.
Die Schufa Holding AG meldete sich dann mit Schreiben vom 04.04.2014 und teile mit, dass sie sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung der in Rede stehenden Forderung entschlossen habe.
Fazit: Hilfe bei titulierten Schufa-Einträgen
Dieses außergerichtliche Verfahren zeigt, dass man als Betroffener keine Argumentation mit der eintragenden Stelle oder auch mit der Schufa scheuen sollte. Die Forderung über 1.317,00 Euro war eher niedrig, allerdings auch tituliert. Dennoch konnte eine Löschung mit guten Argumenten erreicht werden. Der junge Mann zeigte sich sehr erfreut über die kurzfristige Löschung des Eintrags. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team kann einen weiteren Erfolg im Kampf gegen belastende Schufa-Negativeinträge verbuchen.
Wie sehen die Löschfristen eigentlich 2025 aus – ein Update!
Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Betroffene weitreichende und schwerwiegende Folgen haben, die sich auf nahezu alle Lebensbereiche auswirken können. Besonders problematisch sind Kreditablehnungen, Schwierigkeiten bei Vertragsabschlüssen für Energieversorger oder Mobilfunkanbieter und massive Hürden bei der Wohnungssuche, da Vermieter immer häufiger eine Schufa-Auskunft verlangen. Die Folgen eines negativen Eintrags können Betroffene über Jahre hinweg erheblich belasten.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Traunstein vom Februar 2025 (Aktenzeichen: 6 O 1888/24) bietet nun vielen Verbrauchern neue Hoffnung und stellt eine wichtige Wende in der Rechtsprechung dar. Dieses Urteil verdeutlicht, dass Schufa-Einträge nicht pauschal bis zum Ablauf der üblichen Löschfristen gespeichert werden müssen, sondern eine individuelle Prüfung des Einzelfalls entscheidend ist. Im konkreten Fall ging es um einen Unternehmer aus Bayern, dessen wirtschaftliche Existenz durch einen erledigten, jedoch weiter gespeicherten Schufa-Eintrag erheblich gefährdet war. Trotz der Begleichung einer offenen Forderung wurde ihm ein Kredit in Höhe von 150.000 Euro verweigert, der für die Expansion seines Unternehmens entscheidend gewesen wäre. Das Gericht stellte fest, dass die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile für den Unternehmer schwerwiegender wogen als das allgemeine Interesse der Schufa an längeren Speicherfristen.
Die Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die insbesondere in Artikel 6 eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Interesse des Einzelnen am Schutz seiner personenbezogenen Daten und dem Interesse des Datenverarbeiters vorsieht. Dabei wird der häufig zitierte „Code of Conduct“ (CoC), den die Schufa zur Regelung ihrer Löschfristen verwendet, ausdrücklich als Richtlinie ohne bindenden Gesetzescharakter bezeichnet. Dies bedeutet, dass Gerichte jederzeit eine eigene, auf den Einzelfall bezogene Prüfung vornehmen können und müssen.
2025 – Übliche Löschfristen der Schufa im Überblick:
- Erledigte Forderungen: Grundsätzlich werden negative Schufa-Einträge drei Jahre nach vollständiger Begleichung taggenau gelöscht.
- Restschuldbefreiung nach Insolvenz: Seit April 2023 beträgt die Speicherfrist für diese Einträge nur noch sechs Monate. Bereits bestehende längere Einträge wurden rückwirkend angepasst.
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen (Vermögensauskunft, Haftbefehle): Diese Einträge werden grundsätzlich nach drei Jahren gelöscht, können aber bei vorzeitiger Löschung durch das Amtsgericht auf Antrag auch vorzeitig bei der Schufa entfernt werden.
- Beglichene Kleinforderungen (bis 2.000 Euro): Diese können vorzeitig gelöscht werden, wenn die Begleichung innerhalb von sechs Wochen erfolgte und keine weiteren negativen Einträge bestehen.
- Kulanzregelung: Gläubiger können Einträge aus Kulanz löschen, wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde oder wenn seit der Begleichung mindestens 18 Monate vergangen sind und keine weiteren negativen Einträge vorliegen.
- Unberechtigte Einträge: Fehlerhafte oder unberechtigte Einträge müssen unverzüglich gelöscht werden.
Viele Verbraucher sind sich nicht bewusst, dass auch längst beglichene Forderungen oder irrtümlich gemeldete Einträge zu erheblichen Problemen führen können. Typische Beispiele sind Fälle wie die von Sarah K. oder Michael P., die trotz Begleichung offener Forderungen oder irrtümlicher Eintragungen weiterhin mit erheblichen Nachteilen bei ihrer Bonität konfrontiert wurden. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der eigenen Schufa-Daten.
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Verbraucher das Recht, einmal pro Jahr kostenlos eine Schufa-Auskunft zu erhalten. Diese Möglichkeit sollte unbedingt regelmäßig genutzt werden, um falsche oder veraltete Einträge frühzeitig zu erkennen und dagegen vorgehen zu können. Falls eine Berichtigung durch die Schufa verweigert wird oder nicht rechtzeitig erfolgt, empfiehlt es sich dringend, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Urteil des Landgerichts Traunstein kann als richtungsweisend für zukünftige Fälle angesehen werden. Es sendet ein deutliches Signal an Verbraucher, dass sich rechtliche Schritte lohnen und individuelle Belastungen ernst genommen werden. Gerichte achten zunehmend auf die konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Nachteile der Betroffenen und stärken damit die Position der Verbraucher erheblich.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin ist auf solche Fälle spezialisiert und bietet Betroffenen kompetente juristische Unterstützung bei der Löschung unberechtigter oder veralteter Schufa-Einträge. Mit umfassender Erfahrung, fachlicher Expertise und gezieltem Vorgehen gelingt es häufig, negative Einträge innerhalb kürzester Zeit erfolgreich zu löschen.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und sichern Sie Ihre persönliche und wirtschaftliche Zukunft!
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte Malteserstraße 170, 12277 Berlin Telefon: +49 30 221922020 E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de
Handeln Sie rechtzeitig – lassen Sie nicht zu, dass ein ungerechtfertigter Schufa-Eintrag Ihre Chancen und Möglichkeiten einschränkt!