Beteiligungen an Erdgas- oder Ölfonds können an und für sich eine gute Sache sein. Allerdings nur dann, wenn sie von Profis gemacht werden. Dies trifft offenkundig nicht für die Fonds zu, für die Marcel G. Wehner direkt oder indirekt verantwortlich zeichnet. Der mögliche Anlegerschaden kann dabei bislang nur geschätzt werden, dürfte aber bei vielen Millionen Euro liegen.
Dabei stellt sich Marcel G. Wehner selbst gerne als Opfer dar. Das macht den auf den ersten Blick hilflos wirkenden Mann so gefährlich. Und so wollte Wehner im Rahmen der Gesellschafterversammlung der DEF Deutscher Erdgas Fonds 2 GmbH & Co. KG vor wenigen Wochen die Anleger allen Ernstes hinter sich bringen, indem man „gemeinsam das Geld aus den USA zurück holt“. Für diesen Versuch erntete Wehner, gegen den inzwischen erste Strafanzeigen laufen, nur schallendes Gelächter. Er wurde mit mehr als 95 Prozent als Geschäftsführer abgewählt.
Doch nicht nur bei dem diesem Fonds, sondern bereits vorher hat Wehner sein Unheil getrieben. So soll Wehner bei anderen Fonds mitgewirkt haben, indem er Strohleute einschaltete und bei mehreren von ihm initiierten Privatplatzierungen warten die Anleger ebenfalls auf Rückflüsse aus ihrer Anlage. Da dürften sie indes lange warten, denn bislang fehlt jeder Nachweis einer tatsächlichen Investition. „Wir haben den Eindruck und eine Vielzahl an Beweisen, dass Wehner es darauf anlegt, Menschen mit vordergründig sinnvoll wirkenden Geschichten vom großen Geld für sich zu gewinnen, Geld, das diese Menschen dann nicht mehr wieder sehen“, meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin, der sich auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert hat.
Schulte verweist dabei auch auf die Vita von Wehner, der immerhin beim Hamburger Anbieter EECH für das Marketing verantwortlich war und somit indirekt für den Anlegerschaden von mehr als 50 Millionen Euro. Schulte hat daher eine Task Force eingerichtet, um Anlegern zu helfen, gemeinsam gegen Wehner vorgehen zu können. „Wir brauchen alles an Informationen über diesen Mann, um dem Treiben ein Ende zu setzen und der Staatsanwaltschaft stichhaltige Beweise liefern zu können“, ergänzt der Anwalt.
Bislang haben sich mehr als zehn ehemalige Kunden des selbsternannten Energiespezialisten Wehner an Schulte gewandt, um Unterstützung für ihre Interessen zu bekommen. Einfach ist dies nicht, denn nachdem die DEF Verwaltungsgesellschaft vom Gericht mangels Masse aufgelöst wurde, blieben sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen gehen Wehner erfolglos. Die Gerichtsvollzieher fanden weder irgendwelche verwertbaren Güter noch Wehner vor. Dieser meldet sich gelegentlich per Internet bei seinen ehemaligen Kunden und versucht den Eindruck zu erwecken, nicht er sondern alle anderen seien an seinem Versagen schuld. Vermutlich gilt dies auch für seine persönliche Situation; denn per Gerichtsverfügung ist es ihm untersagt, sich Frau und Kind auf mehr als 300 Meter zu nähern.
Genau das sollten auch potentielle Anleger einhalten, denn gemäß noch zu verifizierenden Informationen plant Wehner bereits seinen nächsten Fonds…