Universum Inkasso- Neuer Schufa-Ärger für Kunden von Quelle und Karstadt - Dr Thomas Schulte

Universum Inkasso: Neuer Schufa-Ärger für Kunden von Quelle und Karstadt?

Veränderungen bei der Universum Inkasso Geschäftspolitik: Nachträglich Schufa-Negativeinträge aus alten Forderungen werden bei der Schufa-Holding AG lanciert – Darf das sein?

Die Universum Inkasso ist ein Dienstleister zur Abwicklung von offenen Forderungen und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Seit einiger Zeit melden sich immer wieder betroffene Personen, die mitteilen, dass von ihnen eine sehr alte Forderung bei der Schufa Holding AG durch die Universum Inkasso als Negativeintrag lanciert wurde. Hier scheint es nach Informationen der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team eine neue Geschäftspolitik seitens der Universum Inkasso zu geben.

Titulierte Karstadt und Quelle Forderungen nachträglich eingetragen

Dies bestätigt auch eine Mitteilung eines betroffenen Kunden, der sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Neumeyer über einen Schufa-Negativeintrag beschwert hatte. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass seitens der Universum Inkasso wohl nun etliche titulierte Forderungen der Firmen Karstadt und Quelle nachträglich bei der Schufa Holding AG eingetragen worden wären. Dies beruhe auf einer Veränderung der Geschäftspolitik bei der Universum Inkasso. Zahlreiche Forderungen sollen zum 13.11.2013 bereits in den Datenbestand der Schufa übertragen worden sein. Dieses Datum ist also besonders auffällig.

Geänderte Universum Inkasso Geschäftspolitik mit negativen Auswirkungen für Score-Wert und Bonität

Die scheinbar veränderte Geschäftspolitik führt dazu, dass zahlreiche sehr alte Forderungen nunmehr bei den betroffenen Kunden erstmalig im Schufa-Datenbestand als Negativmerkmal auftauchen. Dies führt natürlich sofort zu einer Reduzierung der entsprechenden Score-Werte und kann erhebliche wirtschaftliche Probleme verursachen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, der für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team zahlreiche Schufa-Klagen führt, bewertet das Vorgehen wie folgt:

„Die Eintragung von sehr alten Forderungen ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen, dass die Universum Inkasso gar nicht Forderungsinhaberin ist, weil der Titel noch auf die Ursprungsgläubigerin Karstadt oder Quelle lautet. Zum anderen können auch bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen gegen einen Schufa-Eintrag sprechen, da die Forderung dann nicht fällig ist. Zu guter Letzt ist der Eintrag von Altforderungen auch deswegen problematisch, weil dieser nicht ohne vorherige Mahnung des Betroffenen erfolgen darf. Dies hat zumindest die Schufa Holding AG in ihren eigenen Eintragungsregeln so festgehalten. Entsprechende Berichte des Ombudsmannes über die Löschung von sogenannten „Altfällen“ liegen vor. Ähnlich hat auch das AG Magdeburg in einem Urteil vom 08.01.2014 entschieden. Hier musste die titulierte Altforderung ebenfalls gelöscht werden, wenn seit Titulierung mehr als 4 Jahre nichts unternommen wurde. Betroffene sollten sich daher mit diesem Schufa-Eintrag nicht in jedem Fall abfinden, sondern handeln, informieren und sich Rechtsrat holen.

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist bereits mehrfach gerichtlich gegen Inkassounternehmen erfolgreich vorgegangen. Dies geschah sowohl in normalen Gerichtsverfahren als auch im Rahmen von einstweiligen Verfügungen. Diese können meist nur einen Monat nach Kenntnis des Negativeintrags beantragt werden. Es ist daher eine gewisse Eile geboten. Betroffene Kunden von Karstadt und Quelle, die nun Negativeinträge der Universum Inkasso in ihrer Schufa-Auskunft finden, können sich bei Bedarf an die Rechtsanwältin Danuta Wiest oder Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team wenden. Nach Einschätzung und Klärung der persönlichen Situation kann den Betroffenen meist schneller Rechtsrat erteilt werden, oft auch außergerichtlich ohne einen teuren Prozess.“

Die Schufa selbst scheint die Problematik mit der Meldung der oben genannten Altforderungen durch Universum Inkasso bereits selbst zu kennen. Berichte von Betroffenen bestätigen, dass diese teilweise selbst eine Löschung bei der Schufa erreichen konnten, ohne dass überhaupt die Universum Inkasso hierzu gehört wurde. Wer jedoch Zeit und Nerven sparen will, sollte sich lieber anwaltlich zum Schufa-Recht beraten oder vertreten lassen. Dies wird auch oft von der eigenen Rechtsschutzversicherung übernommen.

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Mehr Informationen

Aspekte rund um die Schufa und Inkassounternehmen

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine private Wirtschaftsauskunftei in Deutschland, die Bonitätsdaten von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und verarbeitet, um die Kreditwürdigkeit zu bewerten. Inkassounternehmen gehören zu den Vertragspartnern der SCHUFA und melden dieser sowohl positive als auch negative Geschäftsvorfälle ihrer Kunden. Problematisch werden diese Meldungen insbesondere dann, wenn Kunden sich nicht vertragsgemäß verhalten haben, was häufig bei Zahlungsverzug und daraus folgender Vertragskündigung durch das Inkassounternehmen auftritt.

Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA durch ein Inkassounternehmen kann weitreichende Folgen für den Betroffenen haben. Er kann dazu führen, dass die Bonitätsmerkmale, die an Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter und Kreditkartenunternehmen gemeldet werden, absinken. Dies kann Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Krediten, höheren Zinssätzen, Problemen bei der Wohnungssuche, Hindernissen beim Abschluss von Mobilfunk- oder Leasingverträgen sowie Einschränkungen bei Bankdienstleistungen nach sich ziehen. Manche sprechen in diesem Zusammenhang von einem „wirtschaftlichen Ausschluss“.

Die Voraussetzungen für die Übermittlung von Daten an die SCHUFA durch Inkassounternehmen sind gesetzlich geregelt. Gemäß § 28 a Abs. 1 Nr. 4 BDSG ist die Datenübermittlung bei einer nicht anerkannten Forderung nur möglich, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, das Inkassounternehmen den Schuldner vor der Übermittlung der Daten hierüber unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat. Dieses Mitteilungserfordernis dient dem Schutz des Schuldners, der ausreichend Gelegenheit erhalten soll, die Forderung zu begleichen oder deren Bestehen zu bestreiten.

Die Rechtsprechung hat sich kritisch mit Hinweisen in Mahnschreiben auseinandergesetzt, die lediglich pauschal auf die Möglichkeit eines SCHUFA-Eintrags bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen hinweisen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat geurteilt, dass ein solcher Hinweis unzulässig und sogar wettbewerbsrechtlich unlauter sein kann, da er Verbraucher unter Druck setzen könnte, auch bei tatsächlichen oder vermeintlichen Einwendungen zu zahlen.

Es kommt vor, dass Negativeinträge durch Inkassounternehmen unberechtigt sind. In solchen Fällen haben Betroffene das Recht, gegen diese Einträge vorzugehen. Es wird empfohlen, die SCHUFA und das meldende Inkassounternehmen schriftlich zur Löschung des Eintrags aufzufordern und die Gründe für die Unrichtigkeit darzulegen. Es kann hilfreich sein, dem Inkassounternehmen eine Frist zur Klärung des Sachverhalts zu setzen.

Sollte keine Reaktion oder Klärung erfolgen, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Rechtsanwälte, die sich auf SCHUFA-Recht spezialisiert haben, können Betroffenen helfen, ihre Rechte durchzusetzen und unberechtigte Einträge löschen zu lassen. In vielen Fällen kann bereits ein anwaltliches Schreiben bewirken, dass die Unternehmen die Löschung vornehmen.

Es gab bereits erfolgreiche Fälle, in denen Negativeinträge von Inkassounternehmen durch die SCHUFA gelöscht wurden. In einem Fall widerrief die Konsul Inkasso GmbH einen SCHUFA-Negativeintrag für die Deutsche Bank, nachdem eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Gießen erwirkt wurde.

Valentin Schulte / Kanzlei Dr. Schulte - Steht Facebook über dem Gesetz?
Valentin Schulte / Kanzlei Dr. Schulte – Steht die Schufa über dem Gesetz?

Betroffene haben gemäß Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch einen unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist. Dies kann sowohl materielle Schäden (z.B. höhere Zinsen) als auch immaterielle Schäden (z.B. Stress, Stigmatisierung) umfassen. Allerdings liegt der Nachweis des Schadens grundsätzlich beim Betroffenen.

Es ist ratsam, die eigenen SCHUFA-Daten regelmäßig zu überprüfen und mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern, um fehlerhafte Einträge frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Bei fehlerhaften Einträgen ist schnelles Handeln wichtig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Inkassounternehmen eine wichtige Rolle bei der Informationsweitergabe an die SCHUFA spielen, insbesondere im Falle von Zahlungsstörungen. Die Übermittlung von Daten ist jedoch an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden, und Verbraucher haben Rechte, sich gegen unberechtigte Einträge zur Wehr zu setzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was kann Dr. Thomas Schulte und Team tun?

  • Unterstützung bei unberechtigten oder fehlerhaften SCHUFA-Einträgen: Dr. Schulte ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Experte für Schufa-Recht. Er und sein Team sind spezialisiert auf die Vertretung von Personen, die Probleme mit negativen SCHUFA-Einträgen haben.
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von SCHUFA-Einträgen: Die Kanzlei Dr. Schulte bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um die Rechtmäßigkeit eines SCHUFA-Eintrags zu prüfen. Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Negativeintrag gemäß § 31 Abs. 2 BDSG vorliegen.
  • Identifizierung und Anfechtung fehlerhafter Einträge: Dr. Schulte hilft dabei, fehlerhafte oder unberechtigte Einträge zu identifizieren und diese anzufechten.
  • Aufforderung zur Löschung unberechtigter Einträge: Er kann die SCHUFA oder die meldenden Unternehmen (wie Banken oder Inkassounternehmen) zur Löschung des Eintrags auffordern. Oftmals reicht bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.
  • Durchsetzung des Rechts auf Löschung: Dr. Schulte unterstützt bei der Durchsetzung des Rechts auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, insbesondere wenn eine Forderung bereits beglichen wurde oder nie berechtigt war.
  • Einlegung von Widerspruch: Er kann helfen, Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO gegen die Verarbeitung von Daten einzulegen, wenn besondere Umstände vorliegen.
  • Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide: Wenn eine Immobilienfinanzierung durch unberechtigte SCHUFA-Einträge gefährdet ist, kann Dr. Schulte durch Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide helfen.
  • Beantragung einstweiliger Verfügungen: In eiligen Fällen, beispielsweise bei drohendem Schaden durch einen negativen Eintrag (z.B. bei einer bevorstehenden Baufinanzierung), kann er schnell handeln und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht einreichen. Hierbei ist schnelles Handeln des Betroffenen entscheidend.
  • Einleitung gerichtlicher Schritte: Wenn außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben, kann Dr. Schulte gerichtliche Schritte einleiten, um die Löschung unberechtigter Einträge zu erzwingen und die Rechte seiner Mandanten effektiv durchzusetzen. Er hat bereits erfolgreich einstweilige Verfügungen gegen Banken erwirkt, um die Löschung von Negativeinträgen zu erreichen.
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist (sowohl finanzieller als auch immaterieller Schaden wie Stress und Rufschädigung), unterstützt Dr. Schulte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Art. 82 DSGVO.
  • Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen: Dr. Schulte verfügt über Erfahrung in der Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkassogesellschaften und kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen.
  • Beratung in komplexen Fällen: Bei komplexeren Fällen oder wenn keine Reaktion von der SCHUFA erfolgt, bietet er umfassende Rechtsberatung und kennt die Vorgehensweisen der Eintragenden, um die Rechte seiner Mandanten effektiv durchzusetzen.
  • Hilfe bei Identitätsdiebstahl: In Fällen von Identitätsdiebstahl, die zu unrechtmäßigen SCHUFA-Einträgen geführt haben, bietet die Kanzlei schnellstmögliche Hilfe.
  • Unterstützung für polnischsprachige Mandanten: Für polnischsprachige Mandanten bietet Dr. Schulte zudem Beratung über Twój Adwokat w Niemczech an.

Die Kanzlei Dr. Schulte betont eine schnelle Bearbeitung und erreicht nach eigener Aussage oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge durch eine sorgfältige Aufbereitung der Fälle.

Dr. Schulte rät Betroffenen, frühzeitig aktiv zu werden und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihre finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit zu schützen. Er und sein Team sind unter der Telefonnummer 030 – 22 19 220 20 oder per E-Mail unter dr.schulte@dr-schulte.de erreichbar. Viele Informationen sind auch auf der Webseite www.dr-schulte.de verfügbar.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1260 vom 29. April 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich