Dr. Thomas Schulte – Rechtsanwalt – erläutert am 15.08.2013 im Rahmen der TV Sendung „Ein Fall für Escher“ verbraucherrechtliche Grundsatzthemen rund um Kredite, Bürgschaften und Schufa-Einträge.
Die Lebenssituation ändert sich und neben den organisatorischen Veränderungen, gilt es im Besonderen die finanzielle Situation abzusichern und anzupassen. Betroffen sind neben den alltäglichen Finanzen auch Versicherungen, Verbindlichkeiten, Forderungen und Kredite.
Die tatsachlichen und rechtlichen Probleme einer getrennt lebenden Kindergärtnerin nach der Trennung führen zur Diskussion über Themen:
1. Tipps für Kreditnehmer und Bürgen im Trennungsfall.
2. Welche Möglichkeiten bestehen bei Schufa-Problemen im Trennungsfall.
3. Generell: Schufa-Fallen erkennen und vermeiden.
Gründungspartner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und der Arbeitskreis Kreditgewährung, bestehend aus einem praxisorientiertem Zusammenschluss erfahrener Juristen und Bankfachleuten erarbeiten für betroffene Mandanten Lösungsmöglichkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kreditgewährung, Umschuldung, Folgefinanzierung, Darlehensverträge und der Bankenhaftung. Das Thema Kredite und Kreditwährung betrifft im Regelfall auch den Bereich Schufa – Negativeintrag – Schufa-Auskunft. Fast für jeden noch kleinen Vertrag wird in der Regel eine Schufa-Auskunft eingeholt. Aus langjähriger Praxis wissen die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, dass Schufa-Negativeinträge große belastende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines jeden ausüben. Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung (kurz Schufa) bedient ein System gegenseitiger Informationen über Kunden. Negative Schufa Einträge und im Besonderen fehlerhafte Einträge können schmerzliche Folgen haben.
Weitere Informationen im TV-Beitrag „Ein Fall für Escher“ vom 22.08.2013.