Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Team sind täglich mit Rechtsfragen rund um negative Schufa-Einträge beschäftigt. Für Experten ist die Beseitigung solche belastenden Einträge auf gerichtlichem Wege möglich. Der einfachere Weg ist allerdings die Löschung nach einem außergerichtlichen Schriftwechsel.
Manchmal führt nur bissige Arbeit des Anwalts und der Umweg zur Gerechtigkeit. So geschehen im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit des Experten Dr. Schulte, Fachanwalt in Berlin. Dr. Thomas Schulte und Team hierzu: „In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte konnte ein Schufa-Negativeintrag im Vergleichswege erfolgreich zur Löschung gebracht werden. Dem Rechtsstreit vorausgegangen war ein Negativ-Eintrag bei der Schufa Holding AG, den die Volksbank Darmstadt-Südhessen e.G. vorgenommen hatte. Gegen diesen Eintrag wandte sich der Kläger und ließ sich hierbei durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertreten.“
Bedenken der Rechtsschutzversicherung stellt vergleichsweise Einigung in Frage
Bereits im außergerichtlichen Verfahren wurde über eine vergleichsweise Einigung nachgedacht. Ein Vergleich scheiterte letztendlich an den Bedenken der Rechtsschutzversicherung des Klägers. Diese wollte schlicht und ergreifend die Kosten für die vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreites nicht in der vorgeschlagenen Höhe tragen. Die Rechtsschutzversicherung erteilte aber Kostenschutz für eine Klage vor dem Landgericht Berlin. Dieses verwies den Rechtsstreit kurzerhand an das Amtsgericht Berlin-Mitte mit der Begründung, der Streitwert in der vorliegenden Sache wird für nicht hoch genug bewertet.
Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte konnte dann auch ohne eine mündliche Hauptverhandlung erneut über eine vergleichsweise Einigung gesprochen werden. Diese führte schließlich dazu, dass der Negativeintrag seitens der Volksbank Darmstadt-Südhessen e.G. erfolgreich zur Löschung gebracht wurde. Den gerichtlichen Vergleich wollte die Rechtsschutzversicherung des Klägers plötzlich übernehmen, da sie offenkundig kein Interesse daran hatte, einen langen Rechtsstreit über mindestens zwei Instanzen führen und gegebenenfalls bezahlen zu müssen.
Die Angelegenheit kommentiert Dr. Thomas Schulte und Team, Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, wie folgt:
„Der Rechtsstreit zeigt erneut, dass es auch sinnvoll sein kann, mit seinem Gegner sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich über eine vergleichsweise Einigung zu sprechen. Diese führt oftmals schneller zu dem gewünschten Ergebnis. Wichtig ist es hierbei natürlich auch, dass die eigene Rechtsschutzversicherung mit im Boot ist. Hier spielen oftmals bei der Rechtsschutzversicherung auch wirtschaftliche Erwägungen eine wesentliche Rolle. So kam es in dem hier vorliegenden Fall tatsächlich zu der etwas skurril anmuteten Problematik, dass die Rechtsschutz außergerichtlich keinen Vergleich bezahlen wollte, gerichtlich dann aber doch bereit war, nach Abwägung der Kostenriskien, der Erfolgsaussichten und nach Kenntnis der Argumente der Gegenseite, einer vergleichsweisen Einigung zuzustimmen.“
Bei Vergleich von offenen Forderungen die Prüfung von Eintragungen bei Auskunfteien nicht vergessen!
Betroffene, die darüber nachdenken, mit ihrem Gläubiger einen Vergleich über offene Forderungen zu schließen, sollten in diesem auch eine Regelung über die Löschung eventuell vorhandener Negativeinträge bei Auskunfteien mit einfließen lassen. Hier kann die Beratung durch einen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt hilfreich sein, um nicht später eine böse Überraschung in Form eines Negativeintrages zu erleben. Hat Ihr Berater die Aufnahme einer Regelung zur Löschung bzw. zum Widerruf eines Schufa-Eintrages unterlassen, kann sogar ein Haftungsfall aufgrund erfolgter Falschberatung vorliegen. Wichtig ist es, hier auf die Vorschrift des § 28 a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere auf die Regelungen in den Nummern 3 und 4 der Vorschrift zu achten.
Rechtsanwalt Dr. Schulte: „Eine friedliche Einigung mit einem Gläubiger ohne Regelung der „Schufa-Frage“ ist nicht sinnvoll für Betroffene.“
Wenn bei einem Vergleich die Schufaregelung vergessen wird, besteht die Gefahr, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag weiterhin bestehen bleibt, obwohl die zugrunde liegende Forderung beglichen wurde.
Die Konsequenzen eines negativen SCHUFA-Eintrags können erheblich sein und sich auf verschiedene Bereiche des Lebens auswirken:
- Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme oder höhere Zinssätze. Banken und andere Kreditgeber nutzen die SCHUFA-Auskunft, um die Kreditwürdigkeit einer Person zu beurteilen. Ein negativer Eintrag kann dazu führen, dass ein Kreditantrag abgelehnt wird oder nur zu schlechteren Konditionen (höheren Zinsen) bewilligt wird.
- Probleme bei der Wohnungssuche. Vermieter holen oft eine Bonitätsauskunft ein, bevor sie einen Mietvertrag abschließen. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann die Chancen auf eine neue Wohnung erheblich schmälern.
- Hindernisse beim Abschluss von Mobilfunk- oder Leasingverträgen. Auch Unternehmen, die Dienstleistungen wie Mobilfunk oder Leasing anbieten, prüfen häufig die Bonität ihrer Kunden. Ein negativer Eintrag kann zum Ablehnen eines Vertrags führen.
- Einschränkungen bei Bankdienstleistungen. Dies kann die Eröffnung eines Girokontos oder die Nutzung von Kreditkarten erschweren.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Begleichung einer Forderung nicht automatisch zur Löschung des entsprechenden SCHUFA-Eintrags führt. Die SCHUFA speichert Daten für bestimmte Fristen, die je nach Art des Eintrags variieren. Auch nach Ablauf dieser Fristen kann es vorkommen, dass veraltete Daten nicht automatisch gelöscht werden.
Daher ist es ratsam, bei einem Vergleich nicht nur die finanzielle Einigung festzuhalten, sondern explizit die Löschung oder Korrektur eines möglicherweise vorhandenen negativen SCHUFA-Eintrags zu vereinbaren.
Wenn ein negativer Eintrag trotz eines Vergleichs und erfolgter Zahlung bestehen bleibt, müssen Sie selbst aktiv werden, um die Berichtigung oder Löschung der Daten bei der SCHUFA zu beantragen. Dies erfordert in der Regel eine schriftliche Kontaktaufnahme mit der SCHUFA und dem Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat, unter Beifügung von Nachweisen über den Vergleich und die Zahlung. Es ist wichtig, in diesem Schreiben die Löschung des unrechtmäßigen Eintrags zu fordern und gegebenenfalls auf das „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Artikel 17 DSGVO hinzuweisen.
Wird die Löschung verweigert, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls Schadensersatz für die durch den unrechtmäßigen Eintrag entstandenen Nachteile geltend zu machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Vergessen der Schufaregelung bei einem Vergleich gravierende finanzielle und persönliche Nachteile zur Folge haben kann, da ein negativer Eintrag weiterhin Ihre Bonität beeinträchtigen kann, selbst wenn die Schulden längst beglichen sind. Eine klare Vereinbarung im Vergleich und eine anschließende Überprüfung und gegebenenfalls Beantragung der Löschung sind daher unerlässlich.
Dr. Thomas Schulte und sein Team bieten Betroffenen bei Problemen mit der SCHUFA umfassende rechtliche Unterstützung an. Hier sind die verschiedenen Bereiche, in denen Dr. Schulte helfen kann:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von SCHUFA-Einträgen: Dr. Schulte und sein Team können in einer kostenfreien Ersteinschätzung die Rechtmäßigkeit Ihres SCHUFA-Eintrags prüfen und Sie über die weiteren Schritte beraten. Sie prüfen, ob die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG vorliegen, die für einen Negativeintrag erfüllt sein müssen.
- Identifizierung und Anfechtung fehlerhafter Einträge: Er hilft Ihnen, fehlerhafte oder unberechtigte Einträge zu identifizieren und anzufechten.
- Aufforderung zur Löschung: Dr. Schulte kann die SCHUFA oder die meldenden Unternehmen zur Löschung des Eintrages auffordern. Oft reicht bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.
- Geltendmachung des Rechts auf Löschung: Er unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, insbesondere wenn eine Forderung bereits beglichen wurde oder nie berechtigt war.
- Einlegung von Widerspruch: Dr. Schulte kann Ihnen helfen, Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen, wenn besondere Umstände vorliegen.
- Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide: Wenn Ihre Immobilienfinanzierung durch unberechtigte SCHUFA-Einträge gefährdet ist, kann Dr. Schulte durch Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide helfen.
- Beantragung einer einstweiligen Verfügung: In eiligen Fällen, beispielsweise bei einer bevorstehenden Baufinanzierung, kann Dr. Schulte schnell handeln und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht einreichen. Hierbei ist schnelles Handeln des Betroffenen entscheidend.
- Einleitung gerichtlicher Schritte: Wenn außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben, kann Dr. Schulte gerichtliche Schritte einleiten, um die Löschung unberechtigter Einträge zu erzwingen und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn Ihnen durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist (sowohl finanzieller als auch immaterieller Schaden wie Stress und Rufschädigung), unterstützt Dr. Schulte Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Art. 82 DSGVO.
- Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen: Dr. Schulte verfügt über Erfahrung in der Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkassogesellschaften und kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen.
- Beratung in komplexen Fällen: Bei komplexeren Fällen oder wenn keine Reaktion von der SCHUFA erfolgt, bietet Dr. Schulte umfassende Rechtsberatung und kennt die Mechanismen und Vorgehensweisen der Eintragenden, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
- Hilfe bei Identitätsdiebstahl: In Fällen von Identitätsdiebstahl, die zu unrechtmäßigen SCHUFA-Einträgen geführt haben, bietet die Kanzlei schnellstmögliche Hilfe.
- Unterstützung für polnischsprachige Mandanten: Für polnischsprachige Mandanten bietet Dr. Schulte zudem Beratung über Twój Adwokat w Niemczech an.
- Schnelle Bearbeitung: Durch eine sorgfältige Aufbereitung der Fälle wird oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge erreicht.
- Bundesweite Vertretung: Dr. Schulte vertritt Mandanten bundesweit.
Dr. Schulte betont die Wichtigkeit, frühzeitig aktiv zu werden und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit zu schützen. Er empfiehlt Betroffenen, ihre SCHUFA-Auskunft regelmäßig zu prüfen und bei unrechtmäßigen Einträgen nicht zu zögern, rechtliche Unterstützung zu suchen.
Sie können Dr. Schulte direkt über die Kanzleiwebsite (www.dr-schulte.de) kontaktieren oder einen Beratungstermin telefonisch unter 030 – 22 19 220 20 vereinbaren.
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