Verkündung eines Urteils muss als solche im Sitzungsprotoll erscheinen

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Erfurt (jur). Die Verkündung eines Urteils muss als „Verkündung“ im Sitzungsprotokoll des Gerichts auch als solche festgestellt sein. Andernfalls ist eine Verkündung nicht bewiesen und stellt einen nicht behebbaren Verfahrensfehler dar, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 3. Dezember 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: 5 AZR 712/19). Der Fall betraf einen Arbeitsrechtsstreit um eine Lohnnachzahlung von 3 809 EUR. Das Arbeitsgericht in Dresden hatte die …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3866 vom 4. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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