„Verstörende Post aus der Schweiz“ – Erläuterung des Gläubigerzirkulars Nr. 6 für den deutschen SAM-Anleger

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Bedeutung des Insolvenzverfahrens der SAM AG – Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team vertreten hunderte Darlehensnehmer der SAM AG und stehen mit vielen Beteiligten in Verhandlungen. Der Ex-Chef Michael Oberle wurde verklagt und bietet Vergleichslösungen an; andere Beteiligte wollen und werden sich ebenfalls einbringen. Aktuell läuft eine Klageoffensive gegen diejenigen, die als deutsche Treuhänder die Lebensversicherungsverträge der Kunden beendet haben um die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen dann als Darlehen der SAM AG zuzuführen.

Auch Beteiligten aus dieser Gruppe haben jedenfalls „leise“ bereits signalisiert, ihren Beitrag zu leisten. Viele Verhandlungen und Gespräche laufen in Berlin, Heilbronn, Stuttgart und München zu diesen Themen.

Bedeutung des Insolvenzverfahrens der SAM AG

Mit Verfügung vom 24.08.2012 ordnete die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Auflösung und Liquidation der SAM Management Group AG („SAM AG“) sowie ihrer Tochtergesellschaften an; zu Liquidatoren wurden die Schweizer Rechtsanwälte Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia von der Anwaltskanzlei Baur Hürlimann AG, Bahnhofsplatz 9, Postfach 1867, 8021 Zürich bestellt. Diese haben die Vermögenswerte der SAM AG geprüft und auf ihre Empfehlung hin wurde am 25.02.2012 seitens der FINMA wegen einer Überschuldung der SAM AG das „Konkursverfahren“ (in Deutschland: Insolvenzverfahren) eröffnet, dass eine geordnete und gleichlaufende Befriedigung aller Gläubiger ermöglichen soll.
Über den Fortgang dieses Insolvenzverfahrens informieren die Insolvenzverwalter in regelmäßigen Abständen, zuletzt durch das „Gläubigerzirkular Nr.6“ vom 27.11.2014, das leider sehr rechtlich und für den „Normalbürger“ nicht wirklich verständlich geschrieben ist.

 
Schweizer Juristendeutsch verstört die Darlehensnehmer der SAM AG

Die Darlehensgeber haben sich bei den Rechtsanwälten gemeldet und wollen sich diese Post „übersetzen“ lassen. Eindrucksvoll sagte eine Anspruchsstellerin, es sei „verstörende“ Post. Die wichtigsten Punkte seien daher im Folgenden für Nichtjuristen übersetzt:

(1)    Die Insolvenzverwalter („Konkursliquidatoren“) sind weiter dabei, die Vermögenswerte der SAM AG zu verwerten, um so eine Aufstellung der Vermögenswerte und Schulden zu erlangen und auf dieser Basis eine Insolvenzquote zu errechnen („Konkursdividende“), also den Prozentsatz, den jeder Anleger von seinem angelegten Geld zurückerlangt. Hierzu haben die Insolvenzverwalter die Anteile der SAM AG an dem noch nicht gebauten Geothermie-Kraftwerk in Kirchweidach für 350.000 EUR an die FG-Gruppe veräußert. Ob diese das Kraftwerksprojekt erfolgreich zu Ende führt, steht noch in den Sternen. Auch hier laufen Hintergrundgespräche und werden Optionen ausgelotet.

(2)    Zu den letzten noch nicht verwerteten Vermögenswerten zählt nun noch eine 50 %-Beteiligung an der Frogress GmbH in Regensburg; summenmäßig besitzt die SAM AG von dem Stammkapital von 100.000 EUR der Frogress GmbH 50.000 Anteile zu je 1 EUR; die übrigen 50.000 Anteile zu je 1 EUR besitzt die FG Capital GmbH. Ursprünglich sollte die SAM AG ein Aufgeld von 15 Millionen EUR in die Frogress GmbH einzahlen. Bislang hat die SAM AG hiervon nur 1 Million EUR gezahlt. Als die SAM AG hiermit in Verzug geriet, wurde die Vereinbarung derart ersetzt, dass die SAM AG über einen Zeitraum von 24 Monaten weitere 24 Millionen Euro in die Frogress GmbH einzahlen sollte, beginnend im August 2012. Inwieweit aus dieser Gesellschaft jeweils Gewinn zu erzielen sein wird, ist zweifelhaft. Allein im Jahre 2012 machte die Frogress einen Bilanzverlust von 1,5 Millionen Euro. Die Insolvenzverwalter haben der FG Capital GmbH daher angeboten, dass diese die 50.000 Geschäftsanteile der SAM AG an der Frogress GmbH für 10.000 EUR (statt 50.000 EUR) erwirbt, im Gegenzug aber die Schulden der SAM AG in Höhe von 28 Millionen Euro übernimmt und damit im Insolvenzverfahren keine Forderung iHv 28.299.400 EUR mehr geltend macht. Rechtlich haben die Anleger zwar die Möglichkeit, quasi eine Art Vorkaufsrecht auszuüben und ihrerseits die Anteile an der Frogress für mindestens 291.000 EUR zuzüglich Schulden in Höhe von 28 Millionen EUR zu übernehmen, dies ist aber für Anleger nicht wirklich eine Option (Wer hat schon 28,3 Millionen Euro auf der hohen Kante für ein unsicheres Geschäftsmodell?). Insoweit ist hier von Seiten der Anleger nichts weiter zu veranlassen.

(3)    Verfügungen, die ein Insolvenzverwalter oder ein Vorstand der SAM AG vor Insolvenzeröffnung zu Ungunsten der Gläubiger getroffen haben, sind anfechtbar. Sofern Anleger selbst von einzelnen Verfügungen (z.B. ein Vorstandsmitglied hat sich schnell noch Geld auf sein Privatkonto überwiesen) Kenntnis haben (was eher unwahrscheinlich ist), so sind die konkreten Handlungen (Welche Verfügung: wann, wie hoch, an wen etc.) anzufechten.

(4)    Aktienrechtliche Schadensersatzansprüche der SAM AG gegen  Vorstandsmitglieder wollen die Insolvenzverwalter nicht weiter verfolgen, da hierfür die Insolvenzmasse nicht groß genug ist. Derartige Ansprüche können sich Anleger aber abtreten lassen gegen eine Gebühr von 200 EUR sowie durch Ausfüllen des Abtretungsformulars bis 17.2.204. Dann kann nicht nur aus eigenem Recht gegen die Hinterleute der SAM AG geklagt werden, sondern möglicherweise auch aus abgetretenem Recht der SAM AG selbst. Nach derzeitiger Rechtslage, insbesondere den rechtlich eindeutigen Ansprüchen der Anleger direkt etwa gegen Herrn Oberle sehen wir in dieser Abtretung keinen nennenswerten Rechtsvorteil für die Anleger, so dass auch hier nichts weiter veranlasst werden muss.

(5)    Am wichtigsten für die Anleger: Die Insolvenzquote wird nicht sehr hoch ausfallen, Anleger werden voraussichtlich sogar komplett leer ausgehen, sprich: über das Insolvenzverfahren wird es mangels Vermögenswerten wohl kein Geld zurückgeben. Das war seit längerem bekannt.

Fazit der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team: Also keine guten Neuigkeiten für SAM-Anleger aus der Schweiz aufgrund des Schreibens. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team arbeiten weiterhin an guten und tragfähigen Lösungen für die Ansprüche der Darlehensnehmer.

Dr. Thomas Schulte

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Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1467 vom 10. Dezember 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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