Warnung vor illegitimen Finanzdienstleistungen im Internet - Dr Thomas Schulte

Warnung vor illegitimen Finanzdienstleistungen im Internet

Versprechen, Verluste, Verstöße: Wenn aus Digitalisierung Gesetzesbruch wird. Illegale Finanzdienstleistungen im Netz – und was die BaFin-Warnung zu versu.pro über den Zustand unserer digitalen Finanzordnung verrät.

Die Digitalisierung hat die Finanzwelt revolutioniert – schneller, globaler, zugänglicher. Doch mit jedem Klick auf ein vermeintlich lukratives Investment steigt auch das Risiko, in die Falle professioneller Täuschung zu geraten. Laut Zahlen der BaFin wurden allein im Jahr 2024 über 180 Plattformen öffentlich beanstandet, weil sie ohne jede Genehmigung Finanzdienstleistungen anboten – oft hochprofessionell inszeniert, mit gefälschten Lizenzen, gefälschten Identitäten und falschen Versprechungen.

Ein aktueller Fall: versu.pro vormals versu.co. Hier sollen laut BaFin Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne jede aufsichtsrechtliche Zulassung betrieben worden sein – ein klarer Verstoß gegen § 32 KWG und die Vorgaben des neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Doch wer schützt die Verbraucher, wenn Täuschung nur Sekunden dauert – und Rückabwicklung Monate, wenn nicht Jahre?

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, seit über 30 Jahren Experte für Bank-, Kapitalmarkt- und Kryptorecht, warnt: „Wir erleben derzeit eine besorgniserregende Rechtsverschiebung im digitalen Raum – während die Gesetze bestehen, hebeln unseriöse Anbieter sie einfach aus. Und der Schaden entsteht nicht nur finanziell, sondern auch gesellschaftlich: durch den schleichenden Verlust an Vertrauen.“

Illegale Angebote auf versu.pro – Eine rechtliche Bewertung

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Der Betreiber der Webseite versu.pro tritt aus Sicht der BaFin als Finanzdienstleister auf, obwohl er über keinerlei Genehmigung für solche Tätigkeiten verfügt. Das ist in Deutschland rechtswidrig. Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG bedarf es einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin, wenn jemand im Inland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Dieses zentrale Erfordernis des Erlaubnisvorbehalts dient dem Schutz des Publikums und der Integrität des Finanzsystems.

„Ein bloßes Online-Angebot reicht bereits aus, um eine Aufsichtspflicht der BaFin auszulösen, sofern sich das Angebot auch an deutsche Kunden richtet“, erläutert Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung im Kapitalmarktrecht. „Viele der Betreiber glauben, dass ein ausländischer Hosting-Standort ihnen Immunität verschafft. Das ist jedoch ein Trugschluss.“

Die BaFin führt aus, dass der Betreiber von versu.pro sich teils gefälschter Dokumente der amerikanischen Börsenaufsicht SEC bedient habe, um Seriosität vorzutäuschen. Dies belegt, dass das Ziel klar darin besteht, ahnungslose Anleger zu täuschen – ein klassischer Fall von Internetbetrug. Derartige Handlungen begründen strafrechtliche Relevanz nach dem Strafgesetzbuch (StGB), etwa in Form des Betrugs gemäß § 263 StGB oder der Urkundenfälschung nach § 267 StGB.

Anforderungen an Finanz- und Kryptodienstleister in Deutschland

Der deutsche Finanzmarkt ist streng reguliert. Anbieter von Bank- oder Finanzdienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit sogenannten Kryptovermögenswerten, unterliegen dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Dieses Gesetz wurde ins Leben gerufen, um den immer häufiger auftretenden Phänomenen im Bereich der Kryptowährungen rechtlichen Einhalt zu gebieten.

Gemäß § 10 Abs. 7 KMAG ist jede gewerbliche Tätigkeit, die auf den Handel, die Verwahrung oder die sonstige Verarbeitung von Kryptowerten im Inland abzielt, an eine vorherige Erlaubnis durch die BaFin gebunden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Angebot online erfolgt oder nicht.

„Viele Anleger unterschätzen die rechtliche Bedeutung dieser Vorschriften“, so Dr. Thomas Schulte. „Dabei dienen sie dazu, das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken und Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu schützen.“

Verbraucherschutz durch Informationspflichten und Aufsicht

Institutionen wie die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen zunehmend vor derartigen unseriösen Online-Angeboten. Sie empfehlen Kundinnen und Kunden, sich vor jeder Geldanlage gründlich über das jeweilige Unternehmen zu informieren. Eine wichtige Informationsquelle stellt dabei die Unternehmensdatenbank der BaFin dar, in der überprüft werden kann, ob ein Anbieter über eine Erlaubnis verfügt.

In § 37 Abs. 4 Satz 1 KWG ist festgehalten: „Die Bundesanstalt kann auf ihrer Internetseite auf Anbieter von Bank- oder Finanzdienstleistungen oder Unternehmen, die eine Tätigkeit nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ausüben, hinweisen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese die Geschäfte ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Erlaubnis betreiben.“ Diese Regelung bildet die Rechtsgrundlage für die öffentlichen Warnungen.

Gefahr durch gefälschte Dokumente und Identitätsmissbrauch

Ein besonders perfider Aspekt des Falles versu.pro besteht in der Verwendung gefälschter Unterlagen. Die Betreiber der Plattform geben offenbar Dokumente der SEC als echt aus, um das Vertrauen potenzieller Anleger zu erschleichen. Dies verstärkt den Verdacht, dass es sich dabei um eine geplante Betrugsmasche handelt – ein Bereich, in dem auch international strafrechtlich kooperiert werden muss.

Rechtsanwalt Dr. Schulte betont in diesem Zusammenhang: „Die Verwendung gefälschter Prüfberichte ist nicht nur eine Täuschung im zivilrechtlichen Sinne, sondern ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Betroffenen bleibt regelmäßig nur der Weg zur Staatsanwaltschaft – und in Fällen ausländischer Anbieter ist das besonders kompliziert.“

„Vorsicht, Betrug!“ – BaFin sensibilisiert durch Aufklärung

Die BaFin beschränkt sich nicht allein auf regulatorische Maßnahmen, sondern betreibt auch aktive Aufklärungsarbeit. In ihren Verbraucherformaten wie dem Podcast „Vorsicht, Betrug“ informiert die Behörde über Betrugsmaschen im Netz und zeigt anhand konkreter Situationen, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen können. Diese Präventionsarbeit ist vor allem im Zeitalter der digitalen Geldanlagen wichtiger denn je.

Dr. Schulte: „Nicht jeder Bürger ist heute über komplexe Finanzierungsmodelle informiert. Umso wichtiger ist es, wie etwa im Format der BaFin geschehen, mit konkreten Beispielen aufzuzeigen, wie Betrug erkannt und vermieden werden kann.“

Die rechtliche Herausforderung im internationalen Kontext

Ein weiteres Problem stellt sich bei der Ermittlung und Verfolgung der Täter. Viele dieser Webseiten werden von internationalen Organisationen betrieben, deren Sitz nicht in Deutschland liegt. Rechtshilfeersuchen, länderübergreifende Ermittlungsverfahren und internationale Abkommen wie die Cybercrime-Konvention sind notwendig, um den Tatverdächtigen beizukommen.

Auffällig ist auch, dass viele dieser Webseiten regelmäßig ihren Domainnamen ändern, um einer Entdeckung zu entgehen. Versu.pro ist ein aktuelles Beispiel hierfür, wobei der frühere Domainname versu.co ebenfalls schon auffällig wurde.

„Die Täter nutzen die Anonymität des Internets auf höchst professionelle Weise. Gerade bei finanztechnologischen Angeboten entsteht schnell der Eindruck von Seriosität – dabei handelt es sich oft nur um einen technischen Trugschluss“, warnt Dr. Schulte.

Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Das wichtigste Präventionsinstrument ist der gesunde Menschenverstand gepaart mit juristischem Wissen. Anleger sollten unseriöse Versprechen von hohen Renditen grundsätzlich kritisch hinterfragen. Auch sollten sie bei unbekannten Anbietern immer prüfen, ob eine Zulassung vorliegt, etwa durch Konsultation der BaFin-Datenbank. Liegen Zweifel vor, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Dr. Schulte ergänzt: „Es ist besser, einmal zu viel einen Anwalt zu fragen als einmal zu wenig investiertes Kapital für immer zu verlieren.“

Fazit – Sicherheit vor Seriosität

In Zeiten, in denen auch Kleinanleger über moderne Plattformen Zugang zu Kapitalmärkten erhalten, ist der Schutz vor unseriösen Anbietern wichtiger denn je. Der Fall versu.pro zeigt eindrucksvoll, wie professionell organisierter Internetbetrug heute funktionieren kann und warum die BaFin ein wachsames Auge auf neue Internetangebote haben muss. Letztlich bleibt die Sorgfaltspflicht bei jedem einzelnen Anleger – mit dem Recht an seiner Seite.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ermutigt jeden, der von fragwürdigen Angeboten betroffen ist oder unsicher über die Rechtmäßigkeit eines Portals ist, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Seine Kanzlei in Berlin ist spezialisiert auf komplexe Fragestellungen im Finanz-, Kapitalmarkt- sowie Internetrecht und bietet fundierte rechtliche Hilfe in diesen Bereichen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11324 vom 8. Juni 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich