Warnung vor „Turbon“ – BaFin schützt Verbraucher vor illegalen Finanzdienstleistungen - Dr Thomas Schulte

Warnung vor „Turbon“ – BaFin schützt Verbraucher vor illegalen Finanzdienstleistungen

Digitales Vertrauen, reales Risiko: Wie Plattformen wie „Turbon“ Anleger täuschen
Wenn die BaFin warnt, ist es oft schon zu spät – was Betroffene jetzt wissen müssen

Täglich investieren tausende Verbraucher ihr Geld über digitale Plattformen – oft bequem, meist ohne persönliches Beratungsgespräch, fast immer mit dem Gefühl: „Das wird schon sicher sein.“ Doch was, wenn hinter dem seriösen Design keine Zulassung, kein rechtlicher Rahmen und kein Schutzmechanismus steht? Der aktuelle Fall der Plattform turbon.co zeigt, wie schnell vermeintlich moderne Investmentmöglichkeiten zur juristischen Falle werden können.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich eine öffentliche Warnung ausgesprochen: Turbon bietet offenbar ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an – ein klarer Verstoß gegen § 32 KWG. Doch was heißt das genau für betroffene Anleger? Haben sie Anspruch auf Rückzahlung? Welche Beweise müssen sie liefern – und wie lässt sich ein Anbieter belangen, der womöglich im Ausland sitzt, unter einer Briefkastenfirma agiert oder gar nicht auffindbar ist?

Als Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, mit über 30 Jahren Berufserfahrung, stelle ich mir genau diese Fragen – und beantworte sie gemeinsam mit meinem Team für Verbraucher, die sich nicht länger täuschen lassen wollen. Denn im digitalen Raum braucht es heute mehr denn je juristische Wachsamkeit, strategisches Handeln – und die Bereitschaft, den eigenen Ruf rechtzeitig zu schützen.

Rechtslage und Einschätzung der BaFin

Die betreibende Organisation der Website turbon.co gibt an, ihren Sitz in London zu haben. Zugleich wird diese Plattform – so der Verdacht der Aufsichtsbehörde – genutzt, um in Deutschland Finanz-, Investment- und Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten. Hierbei handelt es sich mutmaßlich um unerlaubte Geschäfte, denn nach deutschem Recht ist das Anbieten derartiger Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung verboten.

„Wer Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)“, heißt es in § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG (Kreditwesengesetz). Die Regelung ist klar und bindet ausländische Anbieter ebenso – sobald sie sich an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Die BaFin warnt ausdrücklich und veröffentlicht solche Fälle in ihrer Unternehmensdatenbank, um potenzielle Investoren aufzuklären.

Unterschätztes Risiko: Unregulierte Anbieter

Die Folgen einer Investition bei nicht autorisierten Anbietern sind gravierend. Betroffene Verbraucher landen nicht selten in langwierigen zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen, oftmals ohne Aussicht auf vollständige Rückerstattung des investierten Kapitals. „Viele Mandanten wenden sich in Verzweiflung an unsere Kanzlei, nachdem die verschwundene Summe und der Kontaktabbruch zum Anbieter keine andere Lösung mehr zulassen“, so Dr. Thomas Schulte, Experte mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sogenannten Schneeballsystemen, Betrug im Online-Trading und dubiosen Krypto-Plattformen.

Das perfide Vorgehen dieser Anbieter zeigt sich dabei oft in professionell gestalteten Websites und angeblichem Sitz in renommierten Finanzplätzen wie London oder Zürich. Dass keine tatsächliche Regulierung oder Überwachung durch nationale Aufsichtsbehörden erfolgt, wird meist verschleiert.

Verbraucherschutz steht im Vordergrund

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Angesichts dessen sind nicht nur die Warnungen der BaFin wichtig, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, etwa dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern. Diese Institutionen empfehlen Verbrauchern gleichzeitig, bei nicht verifizierbaren Online-Investmentangeboten höchste Vorsicht walten zu lassen.

„Es reicht nicht aus, dass ein Anbieter sich englisch anhört oder mit ‚Blockchain Expertise‘ wirbt,“ erklärt Dr. Thomas Schulte. „Die gesetzliche Erlaubnis durch die BaFin ist das zentrale Kriterium. Fehlt sie, handelt es sich im Zweifel um ein verbotenes Geschäft, das rechtliche Konsequenzen für den Anbieter und große Risiken für den Kunden mit sich bringt.“

Die Verlockung hoher Renditen

Besonders problematisch sind Plattformen wie turbon.co deshalb, weil sie überdurchschnittliche Gewinne versprechen – oft in Verbindung mit geringen Einstiegssummen und aggressiven Werbemaßnahmen. Wer einmal investiert hat, wird vielfach durch psychologisches Nachfassen – häufig per Anruf oder Chat – zu weiteren Einzahlungen veranlasst. Dies geschieht unter Ausnutzung eines Missverhältnisses zwischen technischem Verständnis und dem psychologischen Wunsch nach Reichtum.

Die häufig eingesetzten Methoden basieren außerdem auf Täuschung: Es werden gefälschte Charts, erfundene Kontoauszüge und digital erzeugte Gewinnmitteilungen angeboten, die nur den Zweck haben, die Zahlungsbereitschaft weiter aufrechtzuerhalten. Eine Auszahlung hingegen geschieht – wie aus zahlreichen Erfahrungen meiner Mandanten bekannt – kaum oder nur unter undurchsichtigen Vorwänden.

Was regelt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz?

Mit dem im Jahr 2023 in Kraft getretenen Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaG) wurde auf europäischer Ebene ein weiterer Baustein zur Regulierung der Digitalwirtschaft geschaffen. Auch dieses Gesetz stellt in § 10 Abs. 7 klar, dass Anbieter kryptobasierter Dienstleistungen der Erlaubnispflicht unterliegen. Die BaFin kann sowohl präventiv warnen als auch strafen, falls ein Unternehmen ohne entsprechende Lizenz tätig wird.

„Dieser Paragraph ist besonders wichtig für die Überwachung rein digitaler Anbieter, die ohne physische Präsenz dennoch einen hohen Einfluss auf das Vermögen deutscher Verbraucher ausüben,“ so Dr. Thomas Schulte. „Ein reguliertes Umfeld schafft Vertrauen; ein unregulierter Anbieter hinterlässt oft nichts als Ärger.“

Ein praktischer Rat aus rechtlicher Sicht

Verbraucher sollten unbedingt vor einer Geldanlage folgende Punkte prüfen: Verfügt die Plattform über eine BaFin-Erlaubnis? Ist das Impressum nachvollziehbar? Wie lange existiert die Domain? Gibt es unabhängige Erfahrungsberichte? Wird Druck ausgeübt oder auf Schnelligkeit gepocht? Sind die Kontaktangaben (unter anderem Support-Adresse) nachvollziehbar oder allgemeine Form-E-Mails?

Im Zeitalter des Internets ist es denkbar einfach, seinen Identitätsnachweis zu fälschen, ausländische Telefonnummern zu nutzen oder virtuelle Büroadressen vorzugeben. „Gerade deshalb ist juristische Sorgfalt gefragt,“ betont Dr. Schulte. „Eine fachanwaltliche Einschätzung kann vor irreparablen Verlusten schützen.“

Was passiert im Problemfall?

Wurde bereits Geld überwiesen und die Plattform sich nicht mehr meldet, sollten Betroffene rasch handeln. Neben einer Anzeige bei der Polizei kann eine anwaltliche Intervention bei dem Zahlungsdienstleister, der Kreditkarte oder der Bank eine Rückbuchung bewirken. Darüber hinaus gilt es, parallel auch strafrechtliche Schritte zu überlegen sowie Beweise für spätere Schadenersatzansprüche zu sichern.

„In unserer Kanzlei betreuen wir regelmäßig betroffene Mandanten, die durch Plattformen wie turbon.co erhebliche Vermögensschäden erlitten haben – oft mit mehreren Tausend Euro Verlust zur Folge“, beschreibt Dr. Thomas Schulte. „Viele dieser Fälle gleichen sich in Aufbau und Vorgehensweise – das Netzwerk dieser Anbieter scheint ebenso kreativ wie verschwiegen.“

Fazit: Prävention statt Reaktion

Die jüngste BaFin-Warnung zeigt einmal mehr, dass der Wunsch nach digitalem Reichtum Risiken birgt, wenn man auf unregulierte Player trifft. Öffentlich kommunizierte Warnungen helfen dabei, Aufmerksamkeit zu schaffen. Effektiver Schutz aber entsteht durch Aufklärung, Behördenkooperation und auch anwaltliche Begleitung.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier frühzeitig rechtliche Expertise einzuholen. Nicht nur Verbraucherschützer, sondern auch Juristen, Strafverfolger und Aufsichtsbehörden sind aufgefordert, gemeinsam gegen betrügerische Praktiken im Finanzbereich vorzugehen.

„Desinformation ist in der digitalen Welt ein ebenso großer Gegner wie Unwissen,“ so Dr. Thomas Schulte. „Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Und nur wer sich schützt, fällt nicht auf Hochglanz-Betrüger herein.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11314 vom 3. Juni 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich