Die von den Rechtsanwälten vertretene Mandantin hatte für Schulden ihres Ex-Mannes gebürgt. Diese Schulden aus der vermeintlichen Bürgschaft hatte die Bank der SCHUFA Holding AG gemeldet. Dieses führte dazu, dass die Schufa schon gar keinen Basisscore mehr berechnen wollte.
Die Schufa-Auskunft für die Mandantin fiel somit vernichtend aus. An Kreditgewährung oder gar einen Handyvertrag war nicht zu denken. Eine bedrückende Situation für jemanden, der fleißig arbeitet, ein gutes Einkommen hat und nun mit den Sorgen der Vergangenheit belastet bleibt.
Durch die schnelle Intervention der Rechtsanwälte gelang es zunächst einmal, die unberechtigt eingetragene Forderung bei der SCHUFA Holding AG durch die Bank zur Löschung zu bringen. Nun kam nach einigen Tagen die erfreuliche Mitteilung, dass auch ein fast normaler Schufa-Basisscore durch die Schufa Holding AG ausgewiesen werde. Unsere Mandantin berichtete erfreut, dass ihr Scorewert von der Schufa nun mit 94,04% angegeben werde. Dies stellt für die betroffene Mandantin eine erhebliche Verbesserung dar. Allerdings ist weiterhin Vorsicht geboten, da viele Kreditinstitute ihren Kunden erst ab einen Basisscore von 95% aufwärts eine Kreditkarte genehmigen. Der Kampf der hier vertretenen Mandantin gegen die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit ist somit noch nicht komplett überstanden. Es muss ein weiterer wichtiger Schritt unternommen werden, um hier den Scorewert auf die mindestens notwendigen 95 + X % zu heben. Hierzu werden die Rechtsanwälte die Schufa Holding AG nunmehr auffordern.
Fazit:
Die Rechtsanwälte stehen für eine Beratung bei Vorliegen eines schlechten Scorewertes gerne zur Verfügung und teilen betroffenen Personen mit, wie eine Scorewertverbesserung möglich ist.