Rothmann & Cie Trust Fonds UK 1 GmbH & Co. KG – geringe Auszahlung trotz angeblich verbesserter Aussichten

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Gerichtsgebäude / Pixabay

Die Rothmann & Cie Trust Fonds UK 1 GmbH & Co. KG wendet sich mit einem Schreiben vom 13.04.2011 an ihre Anleger und teilt mit, dass die Gesellschaft von einer Erholung auf dem britischen Lebensversicherungsmarkt ausgeht.

 

 

Hier hatte es in der Vergangenheit öfter schlechte Nachrichten im Rahmen der Finanzkrise gegeben. Auch die Aussichten und die Wirtschaftslage der Trust Fonds UK I werden im Verhältnis zu den Vorjahren als verbessert dargestellt. Die Gesellschaft will nach der Erholung des Marktes für britische Lebensversicherungen dort weiter investieren.

Trotz einer erheblichen Rückzahlung von ca. 800.000,00 britischen Pfund (GBP) sollen die Anleger vom Anlagetyp Classic trotzdem nur eine Auszahlung auf ihre Anlagesumme in Höhe von 1,5 % erhalten. Ursprünglich waren einmal 8 % pro Jahr vereinbart.

Hierzu meint Rechtsanwalt Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin: „Die Entwicklung des Fonds ist für die Anleger alles andere als erfreulich. Vielen wurde bei Abschluss der Kapitalanlage die jährliche Auszahlung von 8 % pro Jahr versprochen. Die Anleger sind nunmehr enttäuscht. Als Anleger der Gesellschaft sollte man auch wissen, dass die Auszahlungen keinesfalls sicher sind. Wenn die Auszahlungen nicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckt sind, besteht die Gefahr, dass diese möglicherweise später an die Gesellschaft zurück zu reichen sind.“
Fazit: Anleger, die eine Beteiligung an der Trust Fonds UK 1 GmbH & Co. KG abgeschlossen haben und die sich nun unsicher sind, ob die Beteiligung dem entspricht, was ihnen bei Abschluss der Kapitalanlage versprochen wurde, sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich im Kapitalmarktrecht auskennt. Den Rechtsanwälten wird in der Praxis immer wieder von Beratungsfehlern berichtet. Auch einige Widerrufsbelehrungen der Trust Fonds UK I enthalten Fehler. Dies kann die Anleger zum Ausstieg aus der Beteiligung berechtigen.

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 731 vom 21. April 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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