Recht und Gesetz

Wenn der Ex – Lebenspartner das Bankkonto plündert – Handlungsmöglichkeiten bei Kontomissbrauch im Näheverhältnis –

Wenn Beziehungen in die Brüche gehen, sind damit oft Verluste im persönlichen und manchmal auch im finanziellen Bereich verbunden. Den Rechtsanwälten wurde nun eine besonders verlustreiche Trennungsmethode vorgetragen. Die 32-jährige Natascha M. berichtete, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte vor kurzem das Konto der Mutter leergeräumt habe und dass nun 13.500,00 € auf dem Konto fehlen würden. 

Der ehemalige Lebensgefährte von Natascha M. hatte sich nach der Trennung noch einmal unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung verschafft und dort die Daten für das Online-Banking ausspioniert. Obwohl Zugangsdaten in Form von PIN und TAN an unterschiedlichen Orten aufbewahrt waren, gelang es, diese in kurzer Zeit zu entwenden. Frau M. fand auf dem Kontoauszug dann zwei Abbuchungen in Höhe von 8.500,00 € und in Höhe von 5.000,00 € mit dem Überweisungszweck Autokauf. Die verzweifelte M. suchte sofort die Bankfiliale auf, in der man ihr allerdings mitteilte, nichts für sie unternehmen zu können. Obwohl die Rechtslage hier eindeutig war und der Schädiger sein Konto sogar bei der selben Bank hatte, sollte sich die Geschädigte lieber an die Polizei wenden oder einen Rechtsstreit führen.

Daraufhin wandte sich M. an die Rechtsanwälte und trug ihren Sachverhalt vor. Die Rechtsanwälte fertigten unverzüglich eine Mitteilung an die zuständige Bank und wandten sich nicht an die Zweigstelle, sondern an die dort vorhandene zentrale Abteilung für Betrugsprävention. Außerdem erfolgte ein zusätzlicher Anruf in der Bankfiliale zu Informationszwecken. Das Konto des ehemaligen Freundes wurde gesperrt.

Als wesentliches Mittel, um hier schnell zu einem Ergebnis zu gelangen, setzten die Rechtsanwälte aber auf die direkte Konfrontation mit dem Schädiger. Dieser wurde mit SMS-Nachrichten und Anrufen darüber aufgeklärt, dass ihm nun eine Strafanzeige ins Haus stehen würde, wenn er nicht binnen kurzer Frist eine Rückzahlung leiste.

Der Schädiger meldete sich daraufhin tatsächlich und erklärte sich bereit, die entwendete Geldsumme in bar an die hier vertretene Mandantin zur Auszahlung zu bringen. Die Übergabe erfolgte vor einer Bank Filiale in Berlin unter Mitwirkung der Rechtsanwälte. Die Geldsumme wurde danach direkt wieder bei der Bank auf das Konto der Geschädigten eingezahlt. Merke: Wer schnell hilft, hilft doppelt.

Die Rechtsanwälte geben folgende Tipps:

1. Verwahren Sie PIN und TAN getrennt von einander. Wenn möglich, ändern Sie Ihre Zugangsdaten (PIN) und merken sich diese, ohne sie zu notieren, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.

2. Im Falle eines Schadens, wenden Sie sich sofort an die zuständige Bank, die Polizei und auch einen auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

3. Das außergerichtliche Vorgehen und die direkte Konfrontation mit dem Schädiger bewirken oft eine schnelle Gegenreaktion und ein Einlenken und Verhindern langer Rechtsstreitigkeiten.

4. Von der Bank kann man aufgrund des immer im Raum stehenden Vorwurfs, dass Schädiger und Opfer zu Lasten der Bank zusammenarbeiten, keine Kulanz erwarten. Strukturell lassen die Banken die Opfer alleine, weil natürlich PIN und TAN Systeme zum Missbrauch einladen.

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 754 vom 22. März 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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