Recht und Gesetz

Wirtschaftskriminalität 2014 – ein Frontbericht und Appell an die Anleger – Zusammenfassung Vortrag in den Räumen Dr. Schulte und sein Team

Im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung und Diskussion mit erfahrenen Kaufleuten, Vertriebsexperten und Interessierten wurden die schriftlich niedergelegten Punkte diskutiert. Dr. Schulte, Rechtsanwalt und Vertreter geschädigter Kapitalanleger, einführend.

Was ist Wirtschaftskriminalität?

Wirtschaftskriminalität ist ein Sammelbegriff für Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug. Hierzu zählen u.a. Falschbilanzierung, Insolvenzdelikte, Insiderhandel, Steuerstraftaten und der Finanzbetrug. Durch neue Technologien, wie das Internet, kommen immer neue Handlungsformen hinzu. Der Bankräuber mit Sturmhaube ist am Aussterben. Einen weitaus größeren Schaden richten diejenigen an, die im maßgeschneiderten Anzug, mit gutem Benehmen und hervorragender Eloquenz auftreten, und sich von Privatanlegern und Sparern freiwillig das Geld geben lassen. Oft bemerken diese erst Jahre später, dass sie keine gute Investition getätigt haben, sondern Opfer von Wirtschaftskriminellen wurden. Diese Art der Straftaten nennet man deshalb auch nicht zu Unrecht „white collar“-Delikte (zu deutsch: weißer Hemdkragen).

Wer sind die Täter?

Die Wirtschaftskriminalität ist größtenteils ein männliches Delikt. Viele Täter wollen ihr Geld einfach schneller verdienen und werden dabei immer gieriger und finden nicht mehr den Weg zurück. Der Übergang zum kriminellen Handeln verläuft oft schleichend und ist begleitet vom Vorsatz und der Hoffnung, dass in Zukunft sich alles wieder fügen wird.

Sogenannte Schnellballsysteme entstehen oft, weil ursprünglich schlecht durchdachte Konzepte floppen. Statt Anlegern reinen Wein einzuschenken, wird weitergemacht. So wird Anlegern z.B. ein unmittelbar bevorstehender Börsengang suggeriert, der letztlich doch nicht umgesetzt werden kann. Statt die Anleger darüber aufzuklären, wird weiter um Gelder geworben und auch abstruse Ideen, wie ein Börsengang an der Börse von Banja Luka, weiterverfolgt. Angetrieben von dem Wunsch, doch noch erfolgreich zu sein und vor allem zur Verschleierung des tatsächlich eingetretenen Scheiterns vor Freunden und Familie. Viele Wirtschaftskriminelle leben nämlich in der Mitte der Gesellschaft und wollen dort auch bleiben. Manche wollen aber auch ganz oben ankommen und können sich mit den angeworbenen Geldern eine Zeit lang einen Luxuslebensstil führen. Erinnert sei an die Täter rund um die S&K-Gruppe.

Als Anlegeranwalt erfährt man oft genug erst zu spät von diesen Vorgängen, wenn versprochene Renditen nicht mehr ausbezahlt werden und die Unternehmen nicht mehr erreichbar sind. Anleger merken erst dann, dass etwas nicht stimmt. Das Geld ist zu diesem Zeitpunkt oft schon verbraucht oder auf Zahlenkonten im Ausland verschoben. Es bleibt die Frage, wie dies verhindert werden kann.

Der Ruf nach schärferen Gesetzen geht ins Leere. Zuletzt mit dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) wurde der Kapitalmarkt ausreichend reguliert. Staatliche Behörden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), gibt es. Der Ruf nach schärferen Gesetzen und Kontrollen ist reflexartig da, bietet aber keine Lösung. Nur ein zu 100%-überwachender Staat kann Straftaten zu 100% verhindern.

Der Ansatz ist beim Opfer zu suchen.

Bleibt als letzter Faktor der Privatanleger selbst. Jeder, der sein Geld nicht auf Festgeldkonten seiner Hausbank anlegt, muss sich bewusst sein, dass er das geschützte Gelände verletzt und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Er muss sich fragen lassen, ob er wirklich daran glaubte, dass Angebote mit Renditen im zweistelligen Bereich seriös sein können. Ob er selbst einfach etwas gierig oder einfach nur naiv war. Unangenehme Fragen, die einen auch davon abhalten können, die Strafverfolgungsbehörden rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und einen Anwalt zu beauftragen.

Wer sind die Opfer?

Ohne allzu sehr zu pauschalieren, lassen sich drei Grundkonstellationen herauskristallisieren.

1. Konstellation: Ältere Menschen treffen auf junge eloquente Berater

Etwas ältere Menschen, die auf der Suche sind, dass Ihnen jemand bei den finanziellen Angelegenheiten hilft, und einem netten „Schwätzchen“ als Auflockerung im Alltag nicht abgeneigt sind. Ein eloquenter junger Finanzberater kann bei einer Tasse Kaffee und Keksen prinzipiell alles an solche Anleger verkaufen. Selbst Kapitalanlagen mit Laufzeiten von 30 Jahren. Mit Rückendeckung der Gerichte kann später sogar noch argumentiert werden, dass das offensichtlich eine Kapitalanlage für die Erben gewesen sei. Zu diesen Konstellationen zählen aber auch sonstige Gefälle in Bezug auf Kenntnisse des Finanzmarktes und der Sprache. So werden auch Menschen, die der deutschen Sprache wenig oder gar nicht mächtig sind, gerne Opfer.

2. Konstellation: Berater ist ein enger Vertrauter

Sobald der emotionale Faktor Freundschaft und Familie im Spiel ist, werden sämtliche Vorsichtsmaßnahmen und natürliche Vorbehalte aufgegeben. Viele Schneeballsysteme beruhen daher maßgeblich darauf, dass neue Anleger im Freundes- und Familienkreis an Land gezogen werden. Mitunter werden Vertriebsmitarbeiter vertraglich dazu verpflichtet. Am Ende gehen dadurch auch langjährige Freundschaften kaputt. Denn beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Und Eltern müssen zusehen, wie die finanzielle Absicherung der Kinder ein finanzielles Grab ist. Ähnlich sieht es auch in homogenen Gruppen von Gleichgesinnten in Bezug auf politische, kulturelle, und religiöse Orientierung oder der nationalen Zugehörigkeit.

3. Konstellation: Gier trifft auf Gier

Quer durch alle sozialen Schichten hindurch ist es ein immer wieder auftretendes Phänomen, dass die Menschen gierig sind nach Geld und Geltung und nur zu gerne zu den Gewinnern zählen wollen. Kleine Grenzüberschreitungen, wie Schwarzgeld in Liechtenstein oder der Schweiz oder Falschparken und Überschreiten von Tempolimits, gelten bei diesen Menschen sowieso zu den kleinen verzeihlichen Sünden des Lebens. Mit hohen Renditen und flotten Werbesprüchen haben die gierigen Täter mit dieser Gruppe ihr leichtes Spiel. Gängige Methode ist es den Gierigen das Gefühl zu geben, dass sie jetzt auch mal ganz oben mitmischen dürfen. So werben Private Equity-Anbieter gerne damit, dass mit der Kapitalanlage nun endlich auch Privatanleger dort investieren können, wo normalerweise nur Großinvestoren Zugang haben. Auch allein schon die Bezeichnung der Kapitalanlagenform mit „Private Equity“, oder sonstige Bezeichnungen wie „Churning“, „Break Even“ oder „Harvest Currency Zinsswap“ geben den Anlegern das Gefühl, in der Welt des Big Business mitzuspielen. Dass es sich dabei mitunter um sehr komplizierte kaum zu durchschauende Finanzprodukte handelt, ist egal. Dass es sich mitunter um Wettgeschäfte handelt, die zulasten der Anleger so konstruiert sind, dass es sich quasi um ein Spiel mit gezinkten Würfeln handelt, merkt keiner. Und zugeben, dass er etwas nicht versteht, will ein solcher Anleger sowieso nicht. Großbanken führen sogar extra Programme für Anleger durch, die über „Spielgeld“ in Höhe von mehr als 250.000 € verfügen. Diese erhalten dann als Beratungsleistung schicke Luxusseminare. Oder neue Geschäftsbereiche, wie die Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energien oder in Edelmetalle, ziehen vornehmlich die Anleger an, die vorne mitschwimmen wollen. An der Grundkonstellation ändert dies jedoch nichts.

Fazit

Täter nutzen die Angriffspunkte in der Persönlichkeitsstruktur der Opfer schamlos aus. In einer freien Kapitalmarktwirtschaft wird ihnen dazu der Raum gelassen. Der Verbraucherschutz kann die schlimmsten Auswüchse zwar eindämmen, aber solange die potentiellen Anleger die Methoden der Täter und auch sich selbst nicht durchschauen wollen, wird es den vom Opfer assistierten Kapitalanlagenbetrug geben. Um Missverständnissen vorzubeugen, nicht jeder hier geschilderte Fall erfüllt die Tatbestandvoraussetzungen des Betrugs, aber für die geprellten Anleger ist es letztlich egal, ob sie ihr Geld an Kriminelle oder nur windige Geschäftemacher, die gerade noch legal agieren, verloren haben. Das Geld ist weg.

Anlegerschützer appellieren daher an die potentiellen Opfer, sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen und die Angebote stets kritisch zu hinterfragen. Es gilt dabei der Grundsatz: Hohe Renditen gibt es nur verbunden mit hohen Risiken.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1446 vom 10. November 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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