Recht und Gesetz

WM-Münzen – eine gute Kapitalanlage?

„Die Welt zu Gast bei Freunden“ ist das Motto des Fußballsommers 2006. Und besonders geschätzt sind die liquiden Gäste, denn Deutschlands Konjunktur soll endlich in Schwung kommen. Warum nicht mal eine Gedenkmünze kaufen? Als Souvenir für das denkwürdige Ereignis. Die Verkäufer werben mit scheinbar guten Angeboten: Etwa mit der „FIFA Sonder-Edition“ (45 Euro), der „offiziellen Silber-Gedenkmünze zur WM 2006“ (99 Euro) oder der „offiziellen FIFA WM-Collection 2006“ (675 Euro). Stets ist alles „limitiert“ und es winken „Wertsteigerungen“. Doch diese Münzen eignen sich allesamt nicht als Kapitalanlage.


Das Recht zur Münzprägung –sogenanntes Münzregal – liegt beim Staat. Er besitzt die Münzhoheit. In Deutschland gehört das Geld- und Münzwesen zur ausschließlichen Gesetzeskompetenz des Bundes (Artikel 73 Nr. 4 GG), soweit nicht Zuständigkeiten auf die EZB übergegangen sind. Ihr obliegt das alleinige Recht zur Ausgabe der Euro-Banknoten. Nach dem Münzgesetz prägt dagegen der Bund die deutschen Euro Münzen. Dazu gehören auch Sammlermünzen, von denen es zwei Arten gibt. Erstens: „deutsche Euro-Gedenkmünzen“ (§ 2 Nr.1 MünzG). Das sind die vom Bund ausgeprägten Gedenkmünzen. Nur in Deutschland sind sie gesetzliches Zahlungsmittel. Gegenbegriff sind die in anderen Mitgliedstaaten hergestellten Euro-Gedenkmünzen, die entsprechend nur dort Zahlungsmittel sind. Zweitens: „deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung“ (§ 2 Nr. 2 MünzG). Sie entsprechen in ihren Merkmalen den für den Umlauf bestimmten deutschen Euro-Münzen, zeichnen sich aber durch eine besondere Prägequalität (Erstabschlag, Spiegelglanzausführung) und Verpackung aus. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Drei Arten von Münzwerten gibt es. Einmal ist da der Nennwert. Das ist die auf die Münze geprägte Währungsmenge. Dann gibt es den Materialwert. Er liegt im Normalfall erheblich unter dem Nennwert. Ausnahmsweise kann er ihn übersteigen, etwa im Fall einer Silber- oder Goldmünze. Drittens können Münzen einen Sammlerwert haben. Er richtet sich nach der Begehrtheit des Stücks unter professionellen Münzexperten und Sammlern und ermittelt sich aus verschiedenen Faktoren wie Auflage, Verarbeitung, Motiv sowie aktueller Gold- oder Silberpreis.
Was hat es nun mit den Anpreisungen der Anbieter auf sich? Als „offiziell“ werden Gedenkmünzen bezeichnet, die vom Staat herausgegeben wurden, also Sammlermünzen gemäß § 2 MünzG. Immerhin erwirbt man dann keine bloße „Medaille“. Derartige Objekte werden von einigen Münzversandhäusern immer wieder angeboten. Von ihrem Erwerb kann von vornherein abgeraten werden: Sie sind kein anerkanntes Geld, größtenteils aus wertlosem Material und gelten auch unter Sammlern nichts. Herstellung und Verkauf solcher Medaillen sind infolge gesetzlicher Lücken möglich. Denn Falschgeld im Sinne des § 146 StGB wird mit ihnen natürlich nicht hergestellt. Und der Münzschutz des § 11 MünzG erstreckt sich auf außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen sowie auf Gegenstände, die den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen. Gesetzlich zulässig ist es, die suggestive Wirkung eines münzförmigen, glänzenden Metallobjekts mit Motiven auszunutzen. Bezüglich ihres Wertes rangieren die „Medaillen“ auf einer Ebene mit wertlosem Modeschmuck.
Mit der viel gepriesenen Wertsteigerung sieht es aber auch bei echten Münzen nicht viel besser aus: Das Prädikat „limitiert“ besagt nur, dass eine begrenzte Stückzahl hergestellt wurde. Die genaue Anzahl wird in den Annoncen meistens verschwiegen. Mit gutem Grund, denn Sportgedenkmünzen werden millionenfach hergestellt. Je mehr es gibt, umso geringer ist ihr Seltenheitswert. Die Aussichten auf eine Wertsteigerung schwinden bereits ab einer Auflage von 100.000 Stück. Geringe Mengen allein bewirken aber nicht automatisch einen Seltenheitswert. Dann kommt als zweiter Faktor der Ausgabestaat hinzu. Gedenkmünzen unbedeutender Karibikstaaten etwa sind auch in geringer Auflage nicht wertvoll. Die eingangs erwähnten vier deutschen WM-Silbergedenkmünzen zum jeweiligen Nennwert von zehn Euro erscheinen im Münzhandel zum Preis zwischen 45 und fünfzig Euro und in einer Auflage von über 3 Millionen Stück. Neunzig Prozent in kommen in Normalprägung, zehn Prozent mit Spiegelglanz auf den Markt. In der normalen Ausführung sind diese Münzen bei fast jeder Bank oder Sparkasse zu erhalten. Die für Sammler hergestellte Spiegelglanz-Variante ist nur über die Bundeswertpapierverwaltung zu bekommen. Der Einkaufspreis dieser Münzen übersteigt schon den Nennwert. Sinnvoll wäre die Anschaffung also nur, wenn die Münzen einen höheren Material- oder Sammlerwert aufweisen. – So verhält es aber nicht: Sie bestehen aus 925er Sterlingsilber. Das klingt gut, ist aber eine Metallmischung. Der Materialwert einer solchen Münze beträgt ganze 6 Euro. Gesteigerten Sammlerwert haben sie schon allein wegen der hohen Auflagen nicht. Mit nennenswerten Wertsteigerungen ist deshalb nicht zu rechnen.
Lohnt es sich wenigstens, echte Goldmünzen zu kaufen? Seit der Umstellung auf den Euro wurden in Deutschland verschiedene Goldmünzen mit einem Nennwert von 100 Euro geprägt, darunter auch FIFA-WM-Fußballmünzen. Sie bestehen aus 999,9 Anteilen Feingold und haben ein Gewicht von 15,55 g (1/2Unze). Wenngleich sie gesetzliches Zahlungsmittel sind, befinden sich dennoch nicht im Umlauf, denn ihr Materialwert liegt erheblich über dem Nennwert. Aber auch sie eignen sich nicht als Kapitalanlage. Denn bei Goldmünzen ist zwischen Anlage- und Sammlermünzen zu unterscheiden. Bei Anlagemünzen wie etwa den Krügerrand richten sich die Preise nach der aktuellen Goldnotierung. Wie eingangs erläutert, kombiniert sich dagegen bei Sammlermünzen der Preis aus dem Sammlerwert und dem Goldkurs. Ein Kapitalanleger, der Gewinne erwirtschaften will, muss also zugleich ein Experte für Sammlermünzen sein. Ein echter Sammler hat allerdings ein immaterielles Interesse. Für ihn zählt die Freude an der Kollektion. Sammlermünzen werden deswegen fast immer zu hohen Aufpreisen gehandelt, der ihren Materialwert erheblich übersteigt. Tritt dann, wie momentan, ein hoher Goldkurs hinzu, wird der Münzpreis endgültig in die Höhe getrieben. Er liegt dann über dem Nennwert, dem Materialwert und dem Sammlerwert. Der Autor berichtet allgemein zum Thema Gold als Kapitalanlage auch in der aktuellen Ausgabe des Freien Beraters.
Lassen Sie sich nicht betrügen!

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 252 vom 6. Juni 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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