Albis Capital zieht Berufung nach deutlichen Hinweisen des OLG Naumburg zurück

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin hat vor dem OLG Naumburg einen Erfolg für einen betroffenen Anleger der Albis Capital AG & Co. KG erzielt. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Halle an der Saale festgestellt, dass der durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertretene Anleger seine Beteiligung wirksam widerrufen hatte und hierbei auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Albis Capital AG & Co. KG abgestellt.

Diese Rechtsauffassung bestätigte nunmehr auch das Oberlandesgericht Naumburg in der Verhandlung vom 01.11.2012. Hier erteilte das Gericht folgenden Hinweis:
Zitat: Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass ihre unzulängliche Widerrufsbelehrung den Vorgaben der damals geltenden BGB-InfoV entsprochen habe. Denn sie stimmt nicht vollständig mit diesen Vorgaben überein, sondern ist um einen dritten, für den Kunden eher Verwirrung stiftenden, Absatz angereichert.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass das Landgericht Halle zu Recht vom Vorliegen einer Haustürsituation ausgegangen sei, die für den Beitritt ursächlich geworden ist. Nach den entsprechenden richterlichen Hinweisen nahm der Anwalt der Albis Capital AG & Co, KG die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Halle zurück. Das Urteil des Landgerichts Halle ist somit rechtskräftig.

Zu der Entscheidung meint Rechtsanwalt Christian M. Schulter:

„Das Urteil zeigt wieder einmal, dass Anlagegesellschaften bei Widerrufsbelehrungen zahlreiche Fehler machen können und diese oftmals auch gemacht haben. Diese führen dazu, dass Anleger, welche ihre Beteiligung in einer Haustürsituation abgeschlossen haben, diese in jedem Fall auch noch Jahre nach Beitritt widerrufen können. Nach der neusten Rechtsprechung des LG München I bleibt jedoch weiterhin unklar, ob Anleger durch den Widerruf ihr gesamtes Geld zurückerhalten oder nur einen Teil der eingezahlten Beiträge, die dem Wert der Beteiligung zum Widerrufszeitpunkt entsprechen.“
Anleger, die Kapitalanlagen bei der Albis Capital AG & Co. KG gezeichnet haben, sollten sich in jedem Fall an einen Rechtsanwalt wenden, der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.

Über die Erfolge berichten die Medien:

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 908 vom 14. Januar 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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