BAG Entscheidung: Mindestlohn steht ausländischen Pflege- und Haushaltshilfen zu

BAG Entscheidung: Mindestlohn steht ausländischen Pflege- und Haushaltshilfen zu

Neues Urteil – Legalisierungs Welle in der deutsch-polnischen Pflege und Altersbetreuung – Bundesarbeitsgerichts vom 24.6.2021, Aktenzeichen AZR 505/20 – Interview von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, mit Oliwer Mikus, Unternehmer und Kulturvermittler, Gründer und Geschäftsführer der Personalvermittlung Sedulus in München/Deutschland, Opole/Polen

Berlin/Warschau 2021 Circa 500.000 polnische Staatsangehörige arbeiten in Deutschland, davon sind 50.000 Pendler. Die europäischen Mitbürger aus Polen stellen daher die größte Community an Mitarbeitern für die heimische deutsche Wirtschaft. Viele Familien und Betroffene, die aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand pflege- oder betreuungsbedürftig sind, haben hier Kontakte. Vielfach sind diese fast auf familiärer Ebene, und es hat sich in dem sogenannten „ungeregelten Pflegemarkt“ eingebürgert, dass Personen ohne Sozialversicherungsschutz und Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten in Deutschland leben und arbeiten. Das dürfte nun zu Ende sein, da ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts festgestellt hat, dass der Mindestlohn für solche Mitarbeiter (es sind zumeist Mitarbeiterinnen) nach deutschem Recht gezahlt werden muss und zum Mindestlohn Zeit auch sogenannte „Warte- oder Abrufzeit“ zählt. Zudem haben der Gesetzgeber in Deutschland und die deutschen Behörden der sogenannten „sozialversicherungsfreien Schwarzarbeit“ den Kampf angesagt. Das Urteil wurde am 24.06.2021 verkündet. Allein in der häuslichen Pflege wird von 600.000 beschäftigten Frauen ausgegangen und davon sollen zwei Drittel schwarz beschäftigt sein, so die Schätzungen.

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Dr. Thomas Schulte: Welche Tendenzen sehen Sie aufgrund dieser Entwicklung, Herr Mikus?

Oliwer Mikus: Wer in Deutschland oder im europäischen Ausland als gut qualifizierter polnischer Mitbürger arbeiten möchte, steht vor der Frage, in einen rentenpflichtigen, sozialversicherungspflichtigen Beruf zu gehen oder ein freies Arbeitsverhältnis im sogenannten „ungeregelten Markt“ einzugehen. Das deutsche Gericht hat sich jetzt bemüßigt gefühlt, auch einmal auf die Nachteile hinzuweisen, die da sind: schlechter rechtlicher und sozialer Schutz der polnischen Mitarbeiter in einem Schwarzarbeitsverhältnis. Rechtliche Risiken der Bestrafung von beiden Personen, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Dr. Thomas Schulte: Mit welchen Konsequenzen rechnen Sie, Herr Mikus?

Oliwer Mikus: Ich gehe von einer Legalisierungs Welle aus. Die menschlich so nahe Tätigkeit zwischen dem Betreuten, der Betreuerin und der meist vorhandenen Familie ist natürlich konfliktträchtig. Konflikte konnten früher kaum gelöst werden. Durch eine Legalisierung tritt ein höheres Maß an Gerechtigkeit ein, sowohl der Allgemeinheit gegenüber, weil Steuern und Abgaben bezahlt werden, als auch den Beteiligten, die nun mittels eines klaren rechtlichen Vertrages die Vereinbarung schließen können. Natürlich gibt es dann nicht mehr diese Ausnützung Verhältnisse, bei denen Pflegekräfte extrem billig beschäftigt werden. Pflege könnte daher auch etwas teurer werden beziehungsweise brauchen wir in Deutschland neue Ansätze als Abrechnungsmodelle. Zudem darf in der Diskussion nicht vergessen werden, dass die Familien, die die Hilfe für ihre Verwandten in Anspruch nehmen, diese benötigen und trotzdem ethisch korrekt eine Teilhabe an der Gesellschaft sind.

Dr. Thomas Schulte: Herr Mikus, merken Sie das in Ihrer täglichen Praxis, Sie vermitteln ja Mitarbeiter aus Osteuropa in sozialversicherungspflichtige Berufsverhältnisse?

Oliwer Mikus: Ja, dieses Urteil hat schlagartig klargemacht, dass es einen Bereich gibt, den man nicht mehr hinnehmen kann – schon aus versicherungstechnischen und anderen Gründen, die wir bereits diskutiert haben. Ein Ausgleich ist angesagt, und der kann nur durch eine Verrechtlichung stattfinden. Ein ordentlicher Vertrag kommt schließlich von dem Wort „die Parteien wollen sich vertragen“. Zudem geht Pflege jeden in der Gesellschaft an, denn irgendwann könnte man selbst an der Reihe sein und ist auf Pflege angewiesen. Die Entscheidungen betreffen nicht einzelne Gruppen und sondern die Gemeinschaft im Ganzen.

Es haben sich also in letzter Zeit vermehrt Leute bei mir gemeldet, die nach einem Vertragsverhältnis und einer korrekten Abwicklung fragen.

Dr. Thomas Schulte: Als Anwalt frage ich natürlich, lockt nicht nur der Mindestlohn von über 9 €, da kommen ja tausende zusammen?

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Betreuungshilfe und Pflege im Alter

Oliwer Mikus: Ja, stimmt, die Gelder sind ja noch nicht verjährt. Die Zeit ist noch nicht lange vorbei, da war die häusliche Pflege Sache der Familie. Die Frage ist doch, wie den nächsten Generationen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden, die Versorgung an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihren Familien aufzufangen und dies mit Ethik für alle Beteiligten sicher zu stellen? Die Pflege stellt die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen in Deutschland dar. Die Bevölkerung wird älter, aber braucht trotzdem im Alter Unterstützung, was brauchen wir, um die Menschen mit Pflegebedarf zukünftig zu versorgen. Gemeinsame kreative Lösungsmöglichkeiten sind gefragt und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs führt hoffentlich zu der längst überfälligen Diskussion auf allen Ebenen.

Erkenntnisse der Bundesregierung:

Etwa dreiviertel der insgesamt 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge nutzten im Jahr 2018 zu einem Stichtag etwa 100 000 Haushalte mit Pflegebedürftigen das Angebot von im Haushalt wohnenden, häufig aus dem Ausland kommenden Betreuungskräften für eine Unterstützung und Betreuung. Diese meist weiblichen Betreuungspersonen werden, weil sie in den privaten Haushalten leben, auch Live-ins genannt. Die für dieses Angebot ebenfalls übliche Bezeichnung „24-StundenPflege“ ist doppelt irreführend, weil das Betreuungspersonal in aller Regel weder über eine (fach)pflegerische Ausbildung verfügt noch rund um die Uhr im Einsatz ist. Diese Form der häuslichen Betreuung ist keine direkte Leistung der Pflegeversicherung. Detaillierte Zahlen zu den in Deutschland tätigen Live-ins gibt es nicht. Die Anzahl an Vermittlungsagenturen lässt auf eine entsprechende Nachfrage schließen.

Fazit von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

“Dieses neue Urteil ermöglicht jetzt den ausgebeuteten 24-Stunden-Pflegekräften nachträglich ihren Mindestlohnanspruch für mehrere Jahre geltend zu machen. Das Urteil verdeutlicht, dass politisch und gesellschaftlich die Herausforderung in der Neuorganisierung die Pflege liegt.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Über Sedulus Sp. z o o:
Das Unternehmen Sedulus Sp. z o.o. mit Sitz in Opole / Polen, Niederlassung in Rzeszów/ Polen und einer Niederlassung in München / Deutschland ist seit 2015 erfolgreich in der Personalvermittlung von erfahrenen Kräften tätig und versteht sich als Schnittstelle zwischen Arbeitgebern und Bewerbern. Ziel ist die Verbindung der Bedürfnisse der Arbeitgeber mit den Anforderungen der Arbeitnehmer zu erreichen. Die Sedulus Sp. z o.o. verfügt über zahlreiche attraktive Arbeitsangebote, sowohl unbefristete als auch befristete Jobs. Spezialisiert hat sich das Unternehmen auf die Organisation der passenden Arbeit für Einzelpersonen, Paare und Gruppen, sowie Studenten. Weitere Informationen unter: https://sedulus.pl/de/kontakt-deutsch/

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Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4284 vom 8. Juli 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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