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Baukredite – Ueberhoehte Vorfaelligkeitsentschaedigungen

Debt Private Equity  Swaps

 
Englischer „Wohlklang“ auf dem deutschen grauen Kapitalmarkt.
 Der graue Kapitalmarkt ist wie der Modemarkt, mal trägt man lange mal kurze Röcke, in sind Aktien, dann einige Zeit später: Beteiligungen. Schwer im Trend sind so genannte Debt Private Equity Swaps. Private Equity oder Mezzanine-Finanzierung  bezeichnet die Beschaffung von Geldern für Unternehmen durch Geldanleger. Innovativ und voller Vorteile für den Kapitalgebenden und den Kapitalsuchenden, so die Werbung für diese Modelle. Die Tatsache, dass der Geldanleger den Sinn und Zweck seiner Beteiligung nicht versteht, hält diesen bekanntlich nicht davon ab, trotzdem eine Beteiligung einzugehen (siehe Psychogramm der Opfer, https://www.dr-schulte.de/WarumwerdenMenschenOpfer.pdf )
 
In dem Beitrag "Alte Hüte – neu verpackt Wertpapiere ohne Wert" hatte der Unterzeichner in dem Magazin Der Freie Berater, Ausgabe 01/05 versucht zu erläutern, dass wohlklingende Namen und moderne Formulierungen nicht bedeuten, dass eine Investition werthaltig ist und nichts darüber aussagen, wie seriös die Geschäftsführung mit den Anlegergeldern umgeht. Ein staatliches effektives Überwachungsinstrumentarium fehlt. Auf diesen Artikel https://www.dr-schulte.de/Wertpapiere_ohne_Wert.pdf verweise ich freundlich.


Die modernen Wertpapiere haben viele Nachteile für den Anleger und sind im Grunde nur deshalb entstanden, weil die Banken den Kapitalsuchenden Unternehmen durch die staatlichen Restriktionen (Stichwort Basel II) die Kreditaufnahme erschwert haben. Banken sind inzwischen engere Grenzen durch die europäische Gesetzgebung auferlegt worden, Kredite Unternehmen zu gewähren. Zudem zwingt das Kreditwesengesetz die Banken zur Kontrolle der wirtschaftlichen Situation. Die Bank achtet durch engmaschige Kontrollmaßnahmen nicht nur darauf, dass Kredite in der Regel nach den Grundsätzen der Vorsicht gegeben werden und prüft auch die weitere Entwicklung des Kreditnehmers. Zudem lässt die Bank sich in der Regel Sicherheiten geben, die im Falle der Krise zumindest den Vermögensverlust begrenzen. Da liegt es nahe, dass Unternehmen versuchen auf anderen Wegen Gelder für Investitionen zu erhalten.
 
Diese Durchführung von Eigenkapitalbeschaffungsmaßnahmen durch solche Wertpapiere wird teilweise recht aggressiv beworben durch Anzeigen in überregionalen Zeitungen am Wochenende. Ein typisches Beispiel ist z.B. das Angebot unter www.eigenkapitalbeschaffung.com . Diese Berater erstellen insbesondere Konzepte und Prospekte (Stichwort Prospekthaftung, siehe unter https://www.dr-schulte.de/Verkaufsprospekte.pdf )   .          
Welche Risiken für den Anleger bei dieser Art von Geldanlage vorliegen verdeutlicht dieser Anbieter in einer eigenen Pressemitteilung vom 20.09.2004, zu finden unter http://www.eigenkapital.com/eigenkapital/ pdf/presseinformation21092004.pdf ).
 
Die Vorteile für die Unternehmen durch die Hereinnahme von Beteiligungen sind abhängig von der juristischen Ausgestaltung der Beteiligung durch einen Kapitalgebenden und werden hier dahingehend geschildert, dass Verbindlichkeiten des Unternehmens in Eigenkapital umgewandelt werden.
 
Nichts anderes heißt der Neudeutsche Begriff Debt Equity Swaps. Mit anderen Worten das sparende Publikum soll für die Unternehmensschulden aufkommen. Vorteil für das Unternehmen, die im Grunde rechtlosen Kapitalanleger geben ihr Erspartes dem Unternehmen im Rahmen von Genussscheinen oder anderen Arten von Beteiligungen. Im Falle der Krise des Unternehmens, d.h. der Insolvenz sind diese Gelder als so genannte eigenkapitalersetzende Darlehen o.ä. nicht zurückzufordern und sind verloren. Für den Fall, dass die Beteiligung wirtschaftliche Gewinne abwirft, sind die Ertragsmöglichkeiten der Kapitalanleger begrenzt.
 
Mit anderen Worten: Das kapitalsuchende Unternehmen kann durch ein Debt Equity  Swaps seine Eigenkapitalquote verbessern, damit den Gewinn der Unternehmensgründer vergrößern. Die Anleger sind rechtlos (in der Pressemitteilung heisst es vornehm umschrieben: „.. noch werden die Stimmrechtsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung verändert). In der Pressemitteilung wird auch verdeutlicht, welcher weitere Vorteil besteht. In einer Investitionsphase sei das Unternehmen nicht belastet durch Zins und Tilgung, da man dem im Grunde unwissenden Publikum ja erläutern könne, dass erst später Gewinne ausgeschüttet werden würden.
 
Die absolute Lieblingspassage des Autors befindet sich allerdings auf Seite 2 der Pressemitteilung. Dort heißt es: Sollte sich das Unternehmen bereits in der Krise befinden, kann ein Debt Equity Swaps auf als Sanierungsinstrument zur Ablösung von Bankkrediten bzw. zur Umwandlung der Kredite eingesetzt werden. In einem solchen Fall wird durch einen Debt Equity Swaps die bilanzielle Überschuldung, sprich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag vermieden. Dadurch wird, so die Pressemitteilung, ein Eigenkapitalposten gebildet, der den Jahresfehlbetrag bzw. den Bilanzverlust kompensiert.
 
In diesen wohl gesetzten Worten wird im Grunde verdeutlicht, dass derjenige, der in die Grube gefallen, ist möglichst viele über den wohligen Lockruf des Debt Equity Swaps in die Grube fallen lassen möchte, damit er über die Körper der anderen Opfer wieder aus der Grube heraus steigen kann. Es ist fraglich, ob derartige Konstruktionen des grauen Kapitalmarkts im Falle des Scheiterns des Geschäftsmodells ohne Haftungsansprüche für die Prospektverantwortlichen im Sinne einer Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne sein dürfte und ob eine derartige Kapitalanlage, sei es in einer Vermögensverwaltung, Kapitalanlagenvermittlung oder einem Verkauf ohne Begründung einer Haftung für den Verkäufer veräußert werden können ( https://www.dr-schulte.de/kapitalanlagen1.htm ).
 
Vorab sei allerdings bereits jetzt darauf hingewiesen, dass diese Modeerscheinung zumindest mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden sein dürfte. Einigkeit besteht, dass ein Verkauf derartig riskanter Geldanlagen an private Geldanleger nur möglich ist, falls in aller Deutlichkeit in einem Prospekt und in einem Beratungsgespräch auf die Nachteile für den Anleger hingewiesen worden ist.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 366 vom 22. Januar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich