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BE der Deutsche Grundwertfonds I GmbH & Co. KG – gewinnbringende Altersvorsorge?

Gegenstand des Unternehmens waren der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz, Immobilien aller Art im eigenen Namen und auf Rechnung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.

Beteiligung an BE der Deutsche Grundwertfond I GmbH & Co. KG sollte eine gewinnbringende Altersvorsorge sein

Prospektiert waren Ausschüttungen nach dem ersten vollen Beteiligungsjahr und für die Folgejahre. Anleger wurden damit geworben, dass im prospektierten Geschäftsfeld beachtliche Gewinne realisierbar seien. In dem Glauben, eine gute Altersvorsorge aufzubauen, ließen die Anleger bestehende Lebensversicherung, Rentenversicherungen und ggf. auch Bausparverträge durch Treuhänder kündigen und investierten in die ihnen angebotene, vermeintlich bessere Kapitalanlage.

BE der Deutsche Grundwertfond I GmbH & Co. KG in Liquidation – Rückzahlung an die betroffenen Anleger?

Tatsächlich konnten die prospektierten Ausschüttungen zu keinem Zeitpunkt an die Anleger ausgezahlt werden. Nachdem der Fonds immer mehr an Vermögen verlor, war kurzzeitig noch die Rettung durch einen sog. Ökowertfonds angedacht gewesen. Inzwischen wurde der Fonds jedoch aufgelöst. Mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 09.04.2014 abgewiesen. Für die Anleger trat damit ein Totalverlust ein. Die Anlagegesellschaft befindet sich zwar nun offiziell in der Liquidation. Die Rückzahlung der investierten Gelder ist aber nicht mehr zu erwarten.

Betroffene Anleger und ihre Familien, die diesem Fond beigetreten sind, sollten sich in jedem Falle anwaltlich beraten lassen. Es sind Ansprüche gegen Berater, Komplementärin, Treuhänderin oder auch die Geschäftsführung des Fonds möglich.

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertritt bereits zahlreiche Mandanten, die sichere Lebensversicherungsverträge verkauft und hierdurch Geld und damit die Altersvorsorge verloren haben. Genannt seien hier nur Anleger der Firmen SAM AG (Schweiz), Flex Life, Pecus GmbH, BSB Captura GmbH, Dr. Meier und Cie GmbH sowie zuletzt auch der Sinus Capital.

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1355 vom 12. August 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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