Karlsruhe (jur). Bei einem Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil vom Mittwoch, 24. Februar 2021, und hat damit die Klage eines Verbrauchers abgewiesen, der einen Mercedes-Neuwagen geleast hatte (Az.: VIII ZR 36/20). Im Leasingvertrag wurde eine Abrechnung pro Kilometer vereinbart. Die Höhe der Leasing-Raten richtet sich nach der vereinbarten Laufleistung. Wenn mehr Kilomete …