München/Karlsruhe (jur). Die Sozialgerichte sind sich uneinig, ob Bedürftige einen Mehrbedarf für FFP2 -Masken geltend machen können, die an vielen öffentlichen Plätzen Pflicht sind. Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einem Urteil vom 11.02.2021 einem Hartz-IV-Empfänger 20 FFP2-Masken pro Monat bzw. 129 EUR für den entstandenen Mehrbedarf zugesprochen (Az. S 12 AS 213/21 ER), das Sozialgericht München lehnte in einem am Montag, 15.02.2021, veröffentlichten Beschluss den Antrag eines sc …