Essen (jur). EU-Bürger mit einem Minijob von zehn Arbeitsstunden im Monat und einem Einkommen von 100 Euro gelten sozialrechtlich nicht als Arbeitnehmer. Es handelt sich hier um eine untergeordnete und unwesentliche Beschäftigung, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht nicht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Freitag, 26. Februar 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: L 19 AS 1204/20). Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BS …