Lügen vor Gericht - darf man nicht

Beiträge für Krankenkasse auf Promotionsstipendium in kompletter Höhe

Celle (jur). Bei Promotionsstipendien sind die Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe zu zahlen. Das gilt auch für zweckgebundene Gelder, die für Literatur-, Sach- und Reisekosten gedacht sind, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 25. Januar 2021, bekannt gegebenen Urteil entschied (Az.: L 16 KR 333/17). Damit wies es die Klage von einer Bremer Doktorandin ab. Diese erhielt von einer Stiftung ein Grundstipendium von insgesamt 1.050 Euro pro Monat, …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3951 vom 27. Januar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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