Karlsruhe (jur). Mit den Eigenschaften von Arzneimitteln darf nur geworben werden, wenn sie in klinischen Studien am Menschen nachgewiesen wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 25. Januar 2021, veröffentlichten Urteil entschieden (Az. I ZR 204/19). Nach diesem Urteil darf die oberfränkische Firma Bionorica nicht mit der antiviralen Wirkung ihres Medikaments Sinupret werben. *h2*Pharmafirma warb mit bestimmten Eigenschaften für ihr Produkt.*/h2* Laut …