Betrug mit „Schrottimmobilien“ – Mammutverfahren in Darmstadt geht zu Ende

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Schufa jako ośmiornica danych / Pixabay

Sechzig Verhandlungstage hat es gedauert, bis ein 51-jähriger Angeklagter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 18 Fällen mit sieben Jahren und neun Monaten zu einer der längsten Strafen für einen Betrug mit „Schrottimmobilien“ verurteilt wurde.

In dem seit August 2012 laufenden Mammutprozess waren betrügerische Verkäufe von Wohnungen in Wiesbaden, Offenbach sowie anderen Städten Gegenstand der zweifelhaften Projektverkäufe. Dieses Urteil reiht sich ein in weitere Urteile, die jetzt zunehmend vor verschiedenen deutschen Gerichten ergehen.

Wie konnte es dazu kommen?

Reihenweise werden hoffnungsvolle Kapital-Anleger mit vermeintlich renditeträchtigen Immobilien gelockt. Hintergrund ist, dass falsche Versprechungen den Tätern hohe Provisionen und Einkommen bringen. Meist sind über 20 % des gezahlten Kaufpreises für die Provision des Vertriebsmitarbeiters vorgesehen, der die Wohnungen von diversen Bauträgern an die Käufer vermittelt. Das führt auch dazu, dass die Provision von den Kapitalanlegern mitfinanziert wird.

Betroffene Immobilienopfer aus ganz Deutschland, die sich bei Dr. Schulte und sein Team melden, berichten von ihrem Schicksal, dass durch die angeblich gut investierte Kapitalanlage in Immobilien nun die eigene Existenz und die gesamte Familie oftmals vor dem Ruin stehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team meint: „Der Prozess in Darmstadt ist bereits der zweite große Prozess an diesem Gericht, nachdem dort bereits zuvor in einem weiteren Prozess Straftäter verurteilt worden sind.“

„Die Geschehnisse zeigen, dass mittlerweile in ganz Deutschland auch bei Gerichten eine Sensibilität dafür herrscht, dass der Markt für Kapitalanlage-Immobilien von schwarzen Schafen durchtränkt ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Schulte.

Betroffenen Opfern von Steuersparimmobilien ist zu raten, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Immobilienrecht zu wenden, um die Chancen für ein rechtliches Vorgehen zu ergründen. Nicht immer sind sämtliche Beteiligten noch haftbar zu machen. Hier muss ggf. vorsichtig vorgegangen werden. Für eine Ersteinschätzung und fairen Rat stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1266 vom 6. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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