ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG muss Anlegerin vollständig auszahlen – Das Landgericht Hamburg gibt klagender Anlegerin Recht

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Gerichtsgebäude / Pixabay

Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG hat einen Rechtsstreit vor dem maßgeblichen Landgericht Hamburg vollständig verloren. Die klagende Anlegerin bekommt ihre Einlage nebst Zinsen zurück. Die Entscheidung ist wegweisend, da das Landgericht Hamburg für mehr als tausend Klagen von geschädigten Anlegern zuständig ist.
Die obsiegende Anlegerin beteiligte sich im Jahre 2003 als atypisch stille Gesellschafterin an dem Unternehmen. Die Geldanlagepolitik (berüchtigter Blind-Pool) der Gesellschaft war nicht erfolgreich; der erfolgreich klagende Rechtsanwalt Christian Röhlke, Berlin für die Arge ALAG hierzu: „Aufgrund eines Brandbriefes der Gesellschaft aus dem Jahre 2009 meldete sich die Anlegerin bei mir.  Sie meinte, ihr Geld sei verloren. Ich habe  dann die Beteiligung angefochten und gleichzeitig gekündigt. Außergerichtlich wollte die Beklagte nicht einlenken, sodass die Klage vor dem Landgericht nur konsequent war.“
Das Landgericht Hamburg gab der klagenden Anlegerin nun Recht. Tragend war, dass die Gesellschaft für die falsche Aufklärung durch den Vermittler einstehen muss. Der Anlegerin – so in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung – sei kein zutreffendes Bild über die Beteiligung vermittelt worden. Die Kundin sei nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden. Zudem sei der Prospekt fehlerhaft. Rechtsfolge sei Schadenersatz, d.h. die Anlegerin muss ihr Kapital zurückerhalten. Auch ein Mitverschulden schloss das Gericht aus. Da der Anspruch auch nicht verjährt sei, muss die Anlegerin ihr Geld zurückerhalten, so das Gericht in der Entscheidung im April 2011.
Fazit: Das zuständige Landgericht Hamburg hat in der Entscheidung den erkannten Prospektfehler berücksichtigt. Prospektfehler erlauben auch anderen geschädigten Anlegern, deren Geldanlage nicht mehr werthaltig ist, sich auf diese Fehler zu berufen. Rechtsanwalt Schulte hierzu: „Das entscheidende Gericht hat die von uns immer schon vorgetragenen Prospektfehler anerkannt und als rechtlich relevant bewertet. Damit war es richtig, sich nicht vorschnell mit der Gesellschaft außergerichtlich zu vergleichen. Diese richtige Gerichtsentscheidung gibt unseren Anlegern Hoffnung.“
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
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Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 590 vom 21. April 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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