Bei Kfz-Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung kein Widerrufsrecht

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Wettbewerb

Karlsruhe (jur). Bei einem Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil vom Mittwoch, 24. Februar 2021, und hat damit die Klage eines Verbrauchers abgewiesen, der einen Mercedes-Neuwagen geleast hatte (Az.: VIII ZR 36/20). Im Leasingvertrag wurde eine Abrechnung pro Kilometer vereinbart. Die Höhe der Leasing-Raten richtet sich nach der vereinbarten Laufleistung. Wenn mehr Kilomete …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4052 vom 3. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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