Landgericht Berlin verurteilt GEWOBAG EB zur Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung und Zahlung von Schadenersatz

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Fraude à l'investissement sur finanzexp.de / Pixabay

Die in Berlin bekannte Immobilienfirma GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH ist durch das Landgericht Berlin mit einem von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte erwirkten Urteil vom 21.05.2010 (Az.: 19 O 448/07) zur Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung verurteilt worden. Ein Immobilienvertrieb hatte die Beratungen der Kläger, die zum kauf der Immobilie führten, vorgenommen. Das Gericht urteilte nun, dass die Beratung inhaltlich fehlerhaft war und dass sich die Verkäuferin GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH die nach dem Urteil des Gerichtes mangelhafte Beratungsleistung auch zurechnen lassen muss. Die  GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH wurde daher vom zuständigen LG Berlin verurteilt, die Eigentumswohnung zurückzunehmen. Außerdem musste die GEWOBAG EB die Finanzierung der Anleger für die Eigentumswohnung übernehmen und Schadensersatz zahlen. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig, da die GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH nicht in Berufung gegangen ist.

Die Käufer der Eigentumswohnung, die die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte aufgesucht hatten, sind jetzt auch dank der unkomplizierten Abwicklung Rückgabe seitens der GEWOBAG EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH  von ihren erheblichen, finanziellen Belastung durch den aufgenommenen Darlehensvertrag zur Finanzierung der Immobilie befreit, die sie fast in die Insolvenz gerissen hätte. Nachdem nunmehr die Rückabwicklung erreicht werden konnte, haben die Mandanten wieder ihr finanzielles Auskommen und konnten die aufgelaufenen Schulden begleichen.

Die erfolgreiche Prozessführung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte beweist wieder einmal, dass sich auch ein langjähriger Weg bis zur Rückabwicklung einer Eigentumswohnung lohnen kann und dass die Insolvenz eines Anlegers nicht immer die letzte Lösung sein muss, wenn dieser in finanzielle Probleme auf Grund des Erwerbs einer Eigentumswohnung geraten ist. Im Vordergrund sollte allerdings auf jeden Fall vor der Erhebung einer Klage eine gründliche Aufarbeitung des Sachverhaltes stehen, damit auch wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung untersucht werden können.

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 735 vom 8. März 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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