Mit Hartz IV gesetzlich in den Ruin?

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Durch eine Gesetzeslücke haben seit 01.01.2009 privatversicherte Hartz IV Neukunden ein Problem. Bisher konnte man bei Hartz IV Bezug von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Das nutzten auch viele Selbständige, die sich am Rande des Existenzminimums bewegen. Nach der Gesundheitsreform ist der Wechsel nicht mehr möglich.
Der Mindestbeitrag in der privaten Krankenkasse beträgt 550 EUR. Da ALG II Empfänger von ihren 351 EUR den Betrag nicht zahlen können, muss die private KK Ihren Beitrag um 50% kürzen. Bleiben immer noch 275 EUR. Über das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zahlt die Arbeitsgemeinschaft (Arge) aber nur den gesetzlichen Anteil von 118 EUR. Klafft also eine Lücke von 157 EUR. Der Verband der privaten Krankenkassen (PKV). Lt. Bundesgesundheitsministerium muss den Differenzbetrag die private KV tragen. Die privaten Krankenkassen widersprechen vehement da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. So bleibt den Betroffenen wohl nur der Weg vor Gericht.
Die Anwaltskanzlei Dr. Schulte bietet den Betroffenen Hilfe an.

Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Dr. Thomas Schulte

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Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 617 vom 10. März 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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