Patria Invest GmbH aus Berlin muss „Schrottimmobilie“ zurücknehmen – höchstes Berliner Zivilgericht weist Berufung wegen Aussichtslosigkeit zurück

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Architektur / Pixabay

Einen großen Erfolg konnte nach einem langen Rechtsstreit eine junge Berliner Familie vor dem höchsten Berliner Zivilgericht, dem Kammergericht, erringen.

Bereits in 1. Instanz vor dem Landgericht Berlin war die Patria Invest GmbH aus Berlin mit Urteil vom 04.04.2013 dazu verurteilt worden, den gesamten Schaden zu ersetzen, der durch den Erwerb einer durch die ebenfalls in Berlin ansässige Firma Correcta Pro GmbH vertriebenen Immobilie entstanden ist.

Bereits das LG Berlin hatte festgestellt, dass die in der Hasenmark 20 in 12629 Berlin gelegene Immobilie zu einem sittenwidrig überhöhten Kaufpreis an die jungen Eltern verkauft wurde. Der notarielle Kaufpreis lag bei 160.000,00 EUR, ein vom Gericht im Laufe des Prozesses eingeholtes Sachverständigengutachten stellte zum Kaufzeitpunkt für die Eigentumswohnung lediglich einen Verkehrswert von 78.000,00 EUR fest, also weniger als die Hälfte des Kaufpreises. Das Landgericht stellte sogar eine „verwerfliche Gesinnung“ bei der Preisfindung fest. Wir berichteten bereits: https://www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/immobilienrecht/patria-invest-gmbh-vom-landgericht-berlin-verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatte die Patria Invest GmbH vor dem Kammergericht Berlin Berufung eingelegt. Mit dem Beschluss vom 19.05.2014 (Az. 20 U 102/13) hat das Kammergericht nunmehr die Berufung auf Kosten der Patria Invest GmbH zurückgewiesen, da das Gericht einstimmig davon überzeugt war, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Auch das Kammergericht bestätigte ein „auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung“. Eindeutig bestätigte das Kammergericht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Zurechnung des Verhaltens von Vertriebsorganisationen zu Bauträgern, nach der hier also die falsche Beratung der Correcta Pro GmbH der Patria Invest GmbH zugerechnet wird. Hier hatte der BGH unter anderem in einer vielbeachteten Entscheidung vom 25.10.2013 (Az. V ZR 9/13) noch einmal seine Rechtsansicht in solchen Sachverhalten klargestellt.

Razzia wegen Schrottimmobilien-Geschäften in Berlin – Unterlagen der Correcta Pro auch dabei

Kurz vor Verkündung der Zurückweisung der Berufung durch das Kammergericht waren bei einer Berlin-weiten Razzia der Polizei und Staatsanwaltschaft sechs Vermittler und Verkäufer wegen Schrottimmobilien-Geschäften verhaftet worden. Dabei wurden 35 Durchsuchungsbeschlüsse an 26 Durchsuchungsorten erfolgreich vollstreckt. Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind auch die Immobiliengeschäfte der Correcta Pro GmbH. Diese firmierte sich im laufe Ihres Lebens öfters um. Die Firmen hatten Namen wie CP Direct, Oeco Direct und IZÖB.

Die Correcta Pro GmbH hatte dem jungen Ehepaar die Immobilie als „werthaltige Kapitalanlage“ angepriesen, die eine prima Altersvorsorge sei und dazu auch noch einen Steuerspareffekt bieten sollte. Die Realität traf die junge Familie dann wie ein Schock. Der viel zu hohe Kaufpreis wurde auch durch die Berliner Sparkasse finanziert. Diese verhielt sich aber später sehr kooperativ und stundete sogar die Kreditraten, als die Familie in Ihrer Not nicht mehr zahlen konnte. Sie begleitete die junge Familie auch beim Not-Verkauf der Wohnung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team war mit seinem Team für die junge Familie in beiden Gerichts-Instanzen erfolgreich. „Der Erfolg auch in 2. Instanz vor dem Kammergericht Berlin ist zunächst eine Erleichterung für unsere Mandantschaft, da ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende gehen wird. Es zeigt sich, dass nun auch in der Öffentlichkeit und bei Behörden ein Bewusstsein für die sog. ‚Schrottimmobilien-Problematik‘ geschaffen worden ist“, so Rechtsanwalt Dr. Schulte.

In Berlin waren zuletzt die staatlichen Bemühungen zur Eindämmung der „Schrottimmobilien-Problematik“ verstärkt worden, auch fanden große Strafverfahren gegen Angehörige von Immobilienvertrieben statt.

„Es zeigt sich, dass es sich lohnen kann, auch gegen einen vermeintlich stärkeren Gegner durchzuhalten. Jetzt muss es darum gehen, das Urteil gegen die Patria Invest GmbH so gut als möglich durchzusetzen“, sagt Fachanwalt Dr. Schulte, Experte im Immobilienrecht der mit seinem Team eine Vielzahl von Mandanten aus diesem Bereich bearbeitet.

Fazit: Qualifizierte Rechtsberatung zur erfolgreichen Entschuldung für „Schrottimmobilien“-Opfer

Allerdings ist sorgsam abzuwägen, ob ein langjähriges Verfahren auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Vielfach kann auch eine Entschuldung durch erfolgreiche Verhandlungen mit den finanzierenden Banken erreicht werden. Betroffene oder Ratsuchende sollten sich insoweit an einen qualifizierten und darauf spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1330 vom 24. Juni 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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