SAM AG – Anleger werden erstmalig informiert

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die Probleme der Schweizer Swiss Asset Management Group AG (SAM AG) sind nicht neu, für viele Anleger jedoch schon. Seit März 2012 hatte die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma die SAM AG vorläufig wegen des Verdachts eines  genehmigungsbedürftigen Einlagengeschäfts untersucht.

Am 24.08.2012 stand fest: Die SAM AG wird abgewickelt.  Betroffen sind Anleger der SAM AG Group, der BestLife Select AG, CASHSELECT, LEO ONE, die mit großen Verlusten ihrer Vermögensanlage zu rechnen haben.
 
Die SAM AG bot Inhabern alter und vermeintlich unrentabler Lebensversicherungen an, diese  abzukaufen und das ausgezahlte Geld gewinnbringend anzulegen. Den Anlegern wurden zwei verschiedene Vertragsvarianten angeboten: von einer Einmalzahlung, über monatliche Ratenzahlung bis hin zu einer garantierten Auszahlung am Ende der Laufzeit, stets mit hohen Gewinnversprechungen. Dadurch wurde ein Produktwechsel vollzogen und Vertragspartner der Kunden war nun nicht mehr die Lebensversicherungsanstalt, sondern die SAM Finanz AG.
Und nun – Hilfe!
Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team: „Aufgrund der Entwicklung und Überprüfung wurde der Geschäftsbetrieb erstmal eingefroren, dann nach dem Beschluss der Schweizer Aufsichtsbehörde abgewickelt (Liquidation). Das bedeutet, dass ein Liquidator die Geschäfte der Gesellschaft übernimmt und die SAM AG verpflichtet wurde, sämtliche Verträge mit Ihren Anlegern rückabzuwickeln.  Aber aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der SAM AG droht  den vielen tausend Kunden ein erheblicher Verlust der Gelder. Die Kunden erhalten keine Auszahlungen mehr, es zeichnet sich nach der Überprüfung der Liquidatoren immer mehr ab, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um sämtlichen Anlegern der SAM AG, BestLife Select AG, Cashselect, LEO One ihr eingezahltes Geld zurückzuzahlen, es besteht das Risiko, dass der SAM AG über kurz oder lang ein Insolvenzverfahren droht.“
Wer hilft den Anlegern? – Die Liquidatoren?
Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Nein, die Liquidatoren können die Aufgaben der Anleger nicht übernehmen, da sie für die FINMA als Abwickler der SAM AG und nicht als Verbraucherschützer eingesetzt wurden. Der tatsächliche Auftrag der Liquidatoren zielt schlichtweg auf die Verwertung und Auflösung der Gesellschaft ab. Die Liquidatoren sollen keine Gewinne erwirtschaften und auch nicht dafür sorgen, dass neue Anlagekonzepte geschaffen werden. In der Liquidation wird schlichtweg alles veräußert, was der Gesellschaft gehört. Das hierdurch erlangte Geld wird verteilt. Reicht es nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen, muss Konkurs beantragt werden.“
Warum wurden nicht alle Kunden zeitnah benachrichtigt?
Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Dies sieht das Schweizer Recht nicht vor. Die Liquidatoren prüften die Vermögensverhältnisse der SAM AG und wickelten diese ab. Im Rahmen der Liquidation erging jedoch keine direkte Kontaktaufnahme mit den Anlegern der SAM AG. Vielmehr wurden mehrere sogenannte „Schuldenrufe“ im Schweizer Handelsamtsblatt, im Internet und in Zeitungen veröffentlicht, die aber aller Voraussicht nach nicht alle Kunden zeitnah erreichten. Daraus resultiert das Problem für viele der insgesamt ca. 4.500 zumeist deutschen Kunden der SAM AG, dass sie bisher keine Kenntnis davon hatten, dass Ihr Geld gefährdet ist.“
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team haben mehrfach und mit Nachdruck auf dieses Problem hingewiesen und bei den Liquidatoren eine direkte Kontaktaufnahme angeregt.
Rechtsanwalt Schulter: „Insbesondere die Anleger mit den Vertragsvarianten, bei denen keine monatlichen Ratenzahlungen vereinbart waren, sondern die Anleger auf eine Schlusszahlung nach Ablauf einer mehrjährigen Laufzeit warten, wussten bis zur jetzt erfolgten Information durch die Liquidatoren nichts „von ihrem Glück“,  sie fielen aus allen Wolken, denn wertvolle Zeit des Handelns ist verstrichen. Wer von den Anlegern nicht zuvor zufällig von den Problemen der SAM AG erfahren oder sich selbständig auf die Suche nach Informationen gemacht hat, war bis jetzt unwissend.“
Viele der Anleger, die sich jetzt hilfesuchend an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team wenden, sind über diese Informationspolitik empört, fühlen sich zusätzlich übergangen zu all den Sorgen und den Verlust um ihre noch sicher geglaubte Geldanlage.
Welche aktuelle Hilfestellung gibt es für betroffene Anleger, warum mit Anwalt?
Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Die Liquidatoren können den betroffenen Kunden nicht helfen, da sie nicht für den Verbraucher zuständig sind. Der Verbraucherschutzanwalt ist für den Verbraucher da  und hilft ihm, die drohenden Verluste so gering wie möglich zu halten oder dass die eingetretenen Verluste kompensiert werden, durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der SAM AG, den Vorständen, Treuhänder, beteiligte Wirtschaftsprüfer und dem Schweizer Staat. Erfolgreich konnte bereits ein Musterverfahren gegen die SAM AG und deren ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Herrn Michael Oberle durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team gewonnen werden.  Weiterhin ist das Projekt der Auffanggesellschaft Arbeitsgemeinschaft ökologischer Projekte für die Geschädigten der SAM AG umgesetzt worden. Ziel hierbei ist, die geschädigten Kunden ohne Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor Verlusten zu bewahren und den Opfern von Michael Oberle und Co zur Gerechtigkeit zu verhelfen und gegen den Betrug vorzugehen.“
Vorteil der gebündelten Interessenvertretung
Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Es hat sich bereits in anderen Verfahren gezeigt, dass es zur gebündelten Interessenvertretung sinnvoll ist, sich der Geschädigtengemeinschaft SAM AG anzuschließen, um von den Erkenntnissen und den erzielten Erfolgen einzelner gemeinsam zu profitieren. So kann sich jeder Teilnehmer sicher sein, mit seinen Ansprüchen nicht alleingelassen zu werden. Die Chancen für betroffene Anleger und ihre Familien sind alleine oftmals zu gering, in einer starken Gemeinschaft mit starken Partnern kann druckvoll und zielführend verhandelt und gekämpft werden.“
Alle Anleger der SAM AG, die erst jetzt von den Problemen rund um Ihren Vertrag mit der SAM AG erfahren haben, sollten sich baldmöglichst von einem im Bank-und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt über die aktuelle Situation und verschiedene Lösungswege beraten lassen. Sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sind hier für alle anderen generelle Kostenregelungen getroffen worden. Ziel der Hilfe ist konstruktiv, fachlich qualifiziert und zielführend die vorhandenen Investitionen für die Anleger zu retten, die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.  Ansprechpartner für Fragen ist Rechtsanwalt Christian M. Schulter unter schulter@dr-schulte.de oder 030 22 19 220 20.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 941 vom 15. März 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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