Trotz verweigerter Mitwirkung Erwerbsminderungsrente

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Verbraucherschutz

Stuttgart (jur). Die Rentenversicherung kann Menschen nur nach einer Verwarnung zu medizinischer Mitwirkung zwingen. Die Verweigerung einer Behandlung an sich bedeutet nicht, dass eine Person absichtlich eine Erwerbsminderung herbeiführen will und stellt daher keinen Grund für den Ausschluss von einer Rentenzahlung dar, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 17. Oktober 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: L 9 R 1667/18) entschieden hat. Nach diesem Urte …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3765 vom 28. Oktober 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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