Essen (jur). Ein Transportfahrer ohne ein eigenes Fahrzeug ist grundsätzlich ein abhängig Beschäftigter und kein Selbständiger. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in Essen in einem am Mittwoch, 21. Oktober 2020, verkündeten Urteil entschieden (Az.: L 8 BA 78/18). Damit hat es einen Landwirt aus dem Raum Detmold abgewiesen. Im Nebenberuf arbeitete er als Transportfahrer für mehrere Unternehmen. Im Zuge einer Prüfung eines dieser Transportunternehmen wurde von der Re …