Karlsruhe (jur). Ein Bürge kann seine Bürgschaftserklärung nicht widerrufen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt hier nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, den 22. Oktober 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: XI ZR 219/19) entschieden hat. Im fraglichen Fall wurde von einer Bank an eine GmbH ein Kredit von 300.000 EUR gewährt. Am Tag des Kreditvertrages unterzeichnete der alleinige Gesellschafter der GmbH auch eine Bürgschaftserklärung über 170.0 …