Zwischen "BBQLOUMI“ und "Halloumi" besteht keine Verwechslungsgefahr

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Wettbewerb

Luxemburg (jur). Ein bulgarischer Hersteller darf Grillkäse unter dem Warenzeichen „BBQLOUMI“ verkaufen. Dies verletzt nicht die geschützte Kollektivmarke „Halloumi“ aus Zypern, entschied das Gericht erster Instanz der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg am 20. Januar 2021 (Az.: T-328/17 RENV). Es bestehe keine Verwechslungsgefahr. Halloumi-Käse stammt aus den Mittelmeerländern. Als Spezialität Zyperns gilt dagegen der Schafskäse, der fest ist und sich daher zum Grillen eignet. Die Rep …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 3947 vom 26. Januar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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