Aktuell BWF-Stiftung: 25. 07. 2017 das Landgericht Berlin verkündete das Urteil in der Strafsache der Verantwortlichen. Das Verfahren um die Insolvenz wird dauern.
Nach 78 Verhandlungstagen und eineinhalb Jahren Zeugen, Urkunden und rechtlicher Diskussionen verkündete das Landgericht Berlin am 25.07.2017 das Urteil in der Strafsache gegen die Verantwortlichen der BWF- Stiftung. Bekanntlich war das Berliner Unternehmen nach einer Hausdurchsuchung und dem Auffinden von falschem Gold in die Insolvenz gefallen.
Über 6000 geschädigte BWF-Stiftung Anleger – betrogen durch die Verantwortlichen
Circa 6600 Anleger hatten in den Jahren 2011-2015 Kaufverträge über Gold geschlossen. In einem ersten Strafverfahren wurde gegen sechs Angeklagte das Verfahren eröffnet. Nach Ausscheiden von zwei Beteiligten (Anwalt und Wirtschaftsprüfer) verblieben vier Angeklagte, die allesamt verurteilt wurden. Es handelte sich um den Vertrieb Chef, den Steuerberater und Buchhalter, den Gründer, Gesellschafter, Ideengeber und Chef, den Goldhändler Gerald S. und um dessen Ehefrau, Esoterikerin und Buchhalterin. Der Hauptangeklagte Saik hatte sich eingelassen und gestanden im Sommer 2016. Er habe den versprochenen Zwischenhandel nicht betrieben, sondern sich auf eine Minenbeteiligung verlassen. Er habe alle getäuscht: Mitarbeiter, Vertriebler, weitere Beteiligte und auch die sonstigen Angeklagten. Aufgrund des Vertragswerkes und weiterer Unterlagen war den Kunden versprochen worden, die Rendite durch Zwischenhandel des Goldes zu erwirtschaften.
Strafmaß für die Verantwortlichen
Saik erhielt eine Strafe von sechs Jahren. Seine Ehefrau muss für fünf Jahre und fünf Monate in das Gefängnis. Diese hatte nach Auffassung des Gerichts aufgrund ihrer Tätigkeit in der Buchhaltung gewusst, das kein Zwischenhandel stattfindet. Auch der Steuerberater und Angestellte der Rechtsanwaltskanzlei Kempkes muss für fünf Jahre und drei Monate in das Gefängnis. Dieser hätte sich nach Auffassung des Gerichts zusammen mit dem Vertrieb Chef, der fünf Jahre Gefängnis bekam, 2011 zusammen getan, um als Viererbande einen gewerbsmäßigen Betrug zu begehen. Der Behauptung von Saik glaubte das Gericht nicht.
Goldhandel BWF-Stiftung als Schneeballsystem
Das Schneeballsystem sei sehr gut gemacht gewesen und habe in die Zeit gepasst. Viele Anleger seien wegen der niedrigen Zinsen auf der Suche nach anderen Produkten, die Rendite bringen sollten, gewesen. Die vier Angeklagten hätten viele Opfer in den finanziellen Ruin getrieben. Das Gericht sagte, dass man nicht 6.600 Opfer hören könne, die geladenen Zeugen aber teilweise sehr eindrucksvoll erzählt hätten, was der Vermögensverlust für diese bedeutet. Auch die Vertriebler seien Opfer, welche jetzt häufig verklagt werden würden. Das Gericht zeigte sich betroffen von den Schicksalen der Opfer.
Das Insolvenzverfahren wird dauern – Schaden für Anleger?
Es würde noch Jahre dauern, das Verfahren der Insolvenz durchzuführen. Das Gericht glaubte den Angeklagten nicht, dass sie nicht wollten, dass ein Schaden für die Anleger entsteht. Strafmildernd wurde zwar eingeräumt, dass das Vermögen angeschafft wurde, insbesondere Gold gekauft und Immobilien sowie Beteiligungen. Man habe aber überhaupt nicht darauf geachtet und keine Beweise dafür finden können, wie die Rechnung am Ende für die Anleger aufgehen sollte. Das Gericht habe schnellstmöglich gearbeitet, es sei allerdings so, dass die Strafprozessordnung Beweise und Sorgfalt verlangen würde. Man hätte sich durch Terrabyte Daten durcharbeiten müssen. Die Kritik an der langsamen Arbeit der Staatsanwaltschaft und dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin)teilte das Gericht nicht. Man wisse, dass die Strafe für manche betroffene und geschädigte Anleger nicht ausreichend sei. Diese Sichtweise sei allerdings in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht tragend, sondern nach Anwendung des Gesetzes sei unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der Tatbeteiligung, des Lebensalters etc. die Strafe angemessen. Zudem müsste berücksichtigt werden, dass alle bereits in Untersuchungshaft gesessen haben. Das Urteil kann jetzt mittels Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche angefochten werden.
Mit dieser Entscheidung hat sich die Staatsanwaltschaft Berlin im wesentlichen durch gesetzt. Diese hatte im Verfahren argumentiert, dass es bei einem Organisationsdelikt nicht auf die einzelnen Tatbeiträge ankommt, sondern auf die Bandenabrede. Die drei Angeklagten neben dem Herrn Saik wollten für sich einen Freispruch, da sie nicht gewusst hätten, dass die Minenbeteiligung nicht ergiebig gewesen wäre. Diese Variante hielt das Gericht nicht für glaubwürdig. Im Strafmaß folgt das Gericht im wesentlichen den Vorschlägen der Staatsanwaltschaft. Es ist davon auszugehen, dass die Angeklagten das Urteil mittels Revision anfechten werden.
Update: die Revision wurde abgelehnt. Die Urteile wurden rechtskräftig. Der Haupttäter verstarb im Jahre 2020. Die Betroffenen warten im Jahre 2021 immer noch auf Zahlungen durch die Insolvenzverwaltung. Durchgreifende Gesetzesänderungen zum Schutze von Verbrauchern im Bereich Edelmetalle hat es nicht gegeben.