Recht und Gesetz

Citibank kündigt Entschädigung von Lehman Opfern an

Die Citibank hat durch ihren Chef Franz Josef Nick gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW am 28.05.2009 mitgeteilt, dass sie rund 27 Millionen Euro für die Entschädigung von Lehman Opfern zur Verfügung stellen will.

Entschädigungen sollen nach Angaben der Bank aber nicht an sämtlich Anleger gehen. Die Höhe der Rückzahlungen soll sich hiernach aus einem Kriterienkatalog ergeben, der in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erstellt wurde. Schirmherrin des Verfahrens soll die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser werden.

Die Citibank rechnet nun damit, dass ungefähr ein Viertel der geschädigten Anleger eine Entschädigung im Rahmen von 30% – 80% des investierten Betrags erhalten werden. Hierdurch will die Citibank im Kulanzwege, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die teilweise heftigen Proteste ihrer Kunden reagieren.

Die Höhe der Rückerstattung soll sich unter anderem an der Erfahrung der Kunden mit riskanten Wertpapieren, der Anlagestrategie, dem Risikoprofi, dem Kaufdatum der Zertifikate, am investierten Betrag und am Alter und Vermögen des Kunden orientieren. Aus diesem Grund sollen grade ältere, risikoscheue und unerfahrene Anleger von dem Modelle profitieren. Sie sollen bis zu 80 Prozent des eingezahlten Geldes zurückerhalten. Nicht so gut sieht es für vermögende, risikobereite und erfahrene Anleger aus. Diese gehen nach dem Modell wahrscheinlich überwiegend leer aus.

Nach Angaben der Bank Fälle, die verjährt sind, von dem Angebot ausgeschlossen. Dieses gilt für solche Fälle, in denen der Kauf der Zertifikate bereits mehr als drei Jahre zurückliegt. Außerdem sollen es kein Kulanzangebot in den Fällen geben, bei denen bereits ein Gerichtsverfahren läuft.

Hierzu meint Rechtsanwalt Sven Schulte: „Die meisten Anleger werden durch das Angebot der Citibank nicht umfassend entschädigt werden. Es verbleibt in jedem Fall ein Restschaden. Diesen kann man immer noch einklagen. Daher sollten die geschädigten Anleger aufpassen, dass sie mit der Kulanzlösung nicht auf weitere Ansprüche verzichten.“

Nach Pressemeldungen soll die Dresdner Bank, die in Deutschland ebenfalls Lehman-Zertifikate verkauft hatte, ein ähnliches Vorgehen wie die Citibank nicht planen. Hier würde nur in begründeten Einzelfälle eine Einigung mit geschädigten Kunden in Frage kommen. Dieses Verhalten wurde vom Chef von der Verbraucherzentrale NRW kritisiert.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger.
Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin, sowie Büros in Dresden und Frankfurt am Main.  Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de  

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 629 vom 28. Mai 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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