Einleitung ARAS Group Dubai und andere Modelle dieser Art
Die ARAS Group Dubai gerät zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Ermittlungsbehörden. Das Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten verspricht europäischen Firmen millionenschwere Investitionen und Kredite – doch in vielen Fällen bleiben die versprochenen Finanzierungen aus. Stattdessen fordert ARAS von den Interessenten vorab hohe Zahlungen, ein typisches Muster des Vorkostenbetrugs. Behörden und Geschädigte berichten von einer regelrechten Betrugsmasche, bei der zahlreiche Unternehmen in Europa um hohe Geldbeträge gebracht wurden. Dieser Bericht klärt über die Methoden der ARAS Group auf, nennt bekannte Fälle und Urteile und gibt Hinweise, woran man die Abzocke erkennen kann und welche Schritte Betroffene einleiten sollten. Ziel ist es, potenzielle Opfer zu sensibilisieren und zur Prävention beizutragen.
Vorkostenbetrug bei Finanzierungen – Hintergrund
Beim Vorkostenbetrug (auch Advance Fee Fraud genannt) werden finanzielle Leistungen – etwa Kredite, Beteiligungen oder Investitionen – in Aussicht gestellt, die jedoch an Vorab-Zahlungen geknüpft sind. Typischerweise verlangen die Betrüger Gebühren für angebliche Services wie Due-Diligence-Prüfungen, Versicherungen, Notarkosten oder “aufschiebende Entgelte”. Obwohl die Opfer zahlen, kommt die versprochene Finanzierung nie zustande. Im Gegenteil: Es folgen oft weitere Anforderungen. In einem behördlichen Zeugenaufruf der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wird geschildert, dass Unternehmensinhaber „fortlaufend vertröstet“ wurden, während „immer wieder neue Bedingungen, die mit weiteren Kosten verbunden waren, für die angeblich kurz bevorstehende Auszahlung der Finanzierungen geltend gemacht“ wurden. Am Ende stehen die Opfer ohne Finanzierung, aber mit erheblichen Verlusten da.
Die ARAS Group Dubai agiert genau in diesem Milieu. Sie verspricht vor allem mittelständischen Firmen und Projektentwicklern hohe Darlehen oder arabische Investorengelder als Alternative zum Bankkredit, doch die Konditionen sind unüblich: Bereits vor Auszahlung sollen erhebliche Beträge gezahlt werden. Oft sind die Angebote mit dem Charme des Exotischen versehen – „Investoren aus Arabien finanzieren Großprojekte“, wie ARAS selbst wirbt Doch hinter dieser Fassade steckt laut Ermittlern nichts als ein ausgefeiltes Betrugssystem.
Die ARAS Group Dubai – Versprechen vs. Realität
Die ARAS Group (teils auftretend als ARAS Consultancy FZCO oder ARAS DWC LLC) präsentiert sich als internationaler Finanzierer für Großprojekte. Auf ihrer Website und in sozialen Medien stellt sie eigene Projekte (z.B. Immobilien in Dubai) vor und betont, man schaffe „eine Brücke zwischen Arabien und Europa“. Tatsächlich trat ARAS ab etwa 2015 in Erscheinung, unter anderem in Deutschland. Über eine Niederlassung in Dubai und Kontakte in Europa suchte man gezielt Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und versprach Darlehen in Millionenhöhe.
BaFin-Verbot und Reaktionen der ARAS Group
Schon 2017 schritten deutsche Behörden ein: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) untersagte der ARAS Group DWC LLC im Juli 2017, in Deutschland weiterhin für ihr Kreditgeschäft zu werben. ARAS hatte damals deutschen Kunden vermeintliche Darlehen angeboten – genannt „Nachrangdarlehen“, „Beteiligungsfinanzierung“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ –, obwohl diese Konstruktionen letztlich auf eine uneingeschränkte Rückzahlungspflicht hinausliefen. Da die dahinterstehenden Darlehensgeber (Offshore-Firmen aus dem ARAS-Umfeld) keine Lizenz für Kreditgeschäfte in Deutschland besaßen, wertete die BaFin das Angebot als unerlaubtes Kreditgeschäft. ARAS musste die entsprechende Werbung sofort einstellen. Dieses Verbot ist bis heute rechtskräftig.
Die ARAS Group zeigte sich von der BaFin-Maßnahme jedoch unbeeindruckt. Im Juni 2018 veröffentlichte das Unternehmen eine Pressemitteilung, in der es die Verfügung herunterspielte. Darin ließ ARAS die BaFin klarstellen, „dass es sich keineswegs um ein generelles Verbot von Nachrangdarlehen durch die Aras Group handeln würde“. Man betonte, dies bedeute „keinesfalls, dass es sich bei der Aras Group um einen unseriösen Anbieter handeln würde“. Mit anderen Worten: ARAS behauptete, weiterhin konforme Nachrangdarlehen anbieten zu können und ein seriöser Finanzierer für große Projekte zu sein. Diese öffentliche Darstellung kontrastiert jedoch stark mit den später bekannt gewordenen Betrugsvorwürfen.
Operatives Vorgehen nach dem Verbot
Obwohl ARAS offiziell in Deutschland nicht mehr werben durfte, lief das Geschäft offenkundig im Verborgenen weiter. Interne Dokumente und Ermittlungen zeigen, dass ARAS einfach auf internationale Vermittlernetzwerke auswichen. Laut einem Bericht wurden nach 2017 über Broker in Großbritannien, Deutschland, Österreich, der Schweiz und sogar Irland weiterhin vermeintliche Kreditangebote der ARAS Group an Firmen vermittelt. In Wirklichkeit existierten aber keine echten arabischen Konsortialgeber oder Syndikate, wie ARAS es vorgaukelte – die Behauptung, man habe z.B. mit großen Dubai-Konzernen wie Dubai Holdings einen Finanzierungsverbund, erwies sich als frei erfunden.
Intern verfolgte ARAS laut diesen Ermittlungsunterlagen ein klares Muster: Sobald ein Interessent gefunden war, wurde ein Vertrag geschlossen und die erste Vorkasse überwiesen. Das Geld landete auf Konten der ARAS Group in den Emiraten, wurde jedoch nicht etwa für Projektprüfungen verwendet, sondern innerhalb kurzer Zeit auf private Konten der Verantwortlichen weitergeleitet. Teils flossen die Gelder auch in andere Firmen der Gruppe – beispielsweise Immobilienfirmen – wo sie zum Erwerb von Luxusgütern wie Immobilien, Autos oder Uhren genutzt wurden. Keine der Zahlungen wurde an die Auftraggeber zurückgezahlt oder in die versprochenen Projekte investiert. Stattdessen behielt ARAS das Geld und ließ die Betroffenen mit leeren Händen zurück.
Um die Spuren zu verwischen, wechselten die Drahtzieher von ARAS teils die Firmenhüllen. So benannte sich ARAS Consultancy FZCO nach Einleitung erster Klagen im Jahr 2021 um – fortan trat man als „The Infinity Group“ auf. Doch die handelnden Personen blieben dieselben. Hier kommt ein brisantes Detail ans Licht: FK der langjährige „Managing Director“ und Ansprechpartner der ARAS Group, ist in Wahrheit der Deutsche RJ, ein bereits 2015 wegen Betrugs in Köln verurteilter Geschäftsmann Er legte sich in Dubai offenbar einen falschen Namen zu, um seine Vorstrafen zu verschleiern Ebenso tauchen im Umfeld von ARAS alias Infinity weitere Personen auf.
Konkrete Fälle: Von Deutschland bis Irland
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche konkrete Betrugsfälle mit Bezug zur ARAS Group bekannt geworden. Sie zeigen ein immer ähnliches Bild: hohe Vorabzahlungen, keine Gegenleistung. Im Folgenden einige exemplarische Fälle und Entwicklungen:
- Deutsche Unternehmen und ALGEBO-Fall: Ein prominentes Beispiel ist die ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH aus Nürnberg. Dieser krasse Abweichung von der Vereinbarung führte zum Rechtsstreit. Im Juni 2024 fällte das Landgericht Nürnberg-Fürth ein Urteil (Az. 7 O 6302/22), das das Vorgehen von ALGEBO als rechtswidrig einstufte. Insbesondere die Vertragsklausel, wonach ALGEBO die „Basic-Fee“ in jedem Fall behalten darf – selbst wenn keine Investition vermittelt wurde –, wurde für unwirksam erklärt. Sie benachteilige die Kunden unangemessen und verstoße gegen § 307 BGB. ALGEBO wurde zur Rückzahlung der Gebühren verurteilt. Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht Nürnberg in derselben Sache Schadensersatz von über 300.000 € gegen ALGEBO bestätigt (Az. 2 U 779/21). Diese Summe entspricht den von mehreren Kunden gezahlten Vorausleistungen. Das Gericht stellte fest, dass offenbar keine einzige erfolgreiche Finanzierung durch ALGEBO nachweisbar war – das gesamte Geschäftsmodell beruhte ausschließlich auf den vereinnahmten Vorschüssen.
- Ältere Betrugsnetzwerke („Kredite aus Dubai“): Der ARAS-Fall reiht sich ein in eine ganze Serie von Finanzbetrügereien mit dem Versprechen arabischer oder internationaler Investorengelder. Bereits in den 2000er-Jahren gab es einschlägige Fälle. So vermittelte ein Herr NS seit den 1990ern angebliche Kredite aus dem Ausland – „ohne dass je ein Kredit ausgezahlt wurde“. Bis 2004 waren allein 70 Kunden bekannt, die an Said insgesamt 50 Mio. Euro an Vorleistungen gezahlt hatten. Er wurde 2017 in Deutschland wegen des Verdachts auf Kreditbetrug und Geldwäsche verhaftet. Diese Vorgeschichte zeigt, dass das Prinzip des Vorkostenbetrugs im Finanzsektor seit langem besteht. Die ARAS Group hat dieses Prinzip in neuer Form fortgeführt – mit professionellem Internetauftritt, Sitz in Dubai und internationalem Anstrich. Umso alarmierter sind die Behörden: Deutsche Stellen stehen in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden in Dubai, und Europol wurde über die grenzüberschreitenden Aktivitäten informiert. Laut einem Bericht stuft sogar die “German Fraud Office” (wohl eine Zentralstelle für Wirtschaftskriminalität) ARAS als europaweites Betrugsnetzwerk ein. Die Rede ist von mindestens fünf verschiedenen Firmenkonten und Dutzenden geschädigten Unternehmen. Damit sind auch die internationalen Strafverfolger gefordert, um diesen Machenschaften ein Ende zu setzen.
Typische Methoden der ARAS Group
Die bisherigen Informationen lassen ein Schema erkennen, nach dem die ARAS Group und ähnliche Betrüger vorgehen. Hier die wichtigsten Maschen und Tricks im Überblick:
“Break-up-Fee” und Vertragsstrafen
Auffällig sind Klauseln in den Verträgen, die den Spieß umdrehen: Nicht der Finanzierer steht unter Zugzwang, das Geld bereitzustellen – stattdessen wird das Opfer zur Kasse gebeten, selbst wenn die Finanzierung scheitert. So enthalten viele Vermittlungsverträge sogenannte Break-up-Fees oder pauschale Stornogebühren: Zieht sich der Kunde zurück oder kommt der Deal aus irgendeinem Grund nicht zustande, darf der Vermittler eine hohe Entschädigung einbehalten. Im Fall ALGEBO/ARAS beispielsweise musste die “Basic-Fee” von 50.000 € laut Vertrag nicht zurückgezahlt werden, auch wenn kein Investor vermittelt wurde. Diese einseitige Regelung erklärte das LG Nürnberg-Fürth für unwirksam – sie diene offenbar nur dazu, dem Anbieter in jedem Fall Einnahmen zu sichern. Ebenso berichten Opfer, dass in Vertragsanlagen versteckte Vertragsstrafen lauern. Beispielsweise verpflichten sich Darlehensnehmer oft, „alle notwendigen Schritte zur Vertragsdurchführung“ zu unternehmen – tun sie dies nach Meinung des Anbieters nicht, drohen Strafzahlungen. Fazit: Wenn ein Finanzierungsvertrag vorsieht, dass der Kunde im Zweifel zahlt, während der Investor kein Risiko trägt, ist größte Vorsicht geboten. Solche Vertragsklauseln sind ein Kernstück der Abzocke.
Vorabgebühren für Versicherung & Co.
Vorauszahlungen sind das augenfälligste Merkmal. Die Betrüger erfinden verschiedenste Gründe, warum der Kunde zunächst zahlen muss, bevor er Geld erhält. Üblich sind etwa: angebliche Versicherungsprämien, die eine Kreditsumme absichern sollen; Gutachterkosten für die Projektprüfung; Notar- oder Eintragungsgebühren; Kosten für die Gründung von Zweckgesellschaften (SPV-Setup) oder Eigenbeteiligungen. Im Kaiserslauterner Zeugenaufruf werden solche Posten explizit genannt – von “Reisekosten, Eintragungsgebühren, Gutachten, Beteiligungen und Versicherungen” war die Rede. Die Beträge sind erheblich: In vielen Fällen liegen sie im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich (20.000 € und mehr pro Posten). Das perfide ist, dass nach jeder Zahlung neue Forderungen auftauchen. So wird ein Opfer zuerst zur Zahlung einer Gebühr X gedrängt; kaum ist diese beglichen, meldet der vermeintliche Investor plötzlich, es sei noch Gebühr Y nötig (etwa eine Versicherungssteuer oder ein Treuhandkonto). Diese Kette kann sich über Monate hinziehen – “immer wieder neue Bedingungen, mit weiteren Kosten verbunden” ohne dass jemals Geld fließt. Seriöse Kreditgeber ziehen solche Nebenkosten übrigens in aller Regel von der Kreditsumme ab oder tragen sie selbst – die Vorabüberweisung hoher Beträge auf ausländische Konten ist ein klarer Warnhinweis (siehe auch Abschnitt Warnsignale).
Falsche Identitäten und Identitätsdiebstahl
Die Drahtzieher setzen gezielt auf Irreführung bei der Identität von Personen und Firmen. Ein Beispiel ist die Personalie Frank Kahn: Kunden gegenüber trat er als nobler deutscher Finanzmanager in Dubai auf – niemand ahnte, dass es sich um den vorbestraften Ralf Jung handelte, der nur unter Alias arbeitete. Weitere Mitarbeiter verwenden teils ebenfalls falsche Namen oder geben sich als nur angestellte Repräsentanten aus, obwohl sie faktisch die Betreiber sind. So hält sich etwa der offizielle CEO Achraf Mahmud gern im Hintergrund, während die täglichen Kontakte über Strohleute laufen. Identitätsdiebstahl betrifft aber auch Unternehmensnamen. Wie bereits erwähnt, wählt man Firmennamen, die an große, vertrauenswürdige Institutionen erinnern. Emirates Holding, The Emirates Net, Gulf Holding Foundation, Pacific Ventures LLC, Infinity Group – all diese Namen klingen seriös und sind teils echten Konzernen nachempfunden, haben mit diesen aber nichts zu tun Die Masche funktioniert auch über gefälschte Dokumente: ARAS legte etwa im irischen Fall ein Schreiben mit Logo und Briefkopf einer bekannten Bank vor, um Liquidität vorzutäuschen. Sogar Live-Besuche in Dubai werden inszeniert – man empfängt die Opfer in einem schicken Büro, präsentiert sich als Teil eines großen Investmenthauses, und die wahren Firmenstrukturen bleiben verborgen. Als Verbraucher sollte man daher stets prüfen, ob der Kontakt tatsächlich zur angeblichen Organisation gehört (z.B. über offizielle Webseiten, Register oder Rückruf über die Zentrale). Misstrauen ist angebracht, wenn Kommunikation über private E-Mail-Adressen läuft (viele der genannten Schein-Investoren nutzten @outlook.com-Adresse oder wenn Ansprechpartner häufig wechseln. Ein einfacher Test: Von einem echten institutionellen Investor kann man verlangen, dass Zahlungen über ein Notaranderkonto oder eine an Bedingungen geknüpfte Treuhand erfolgen. Betrüger wie ARAS lehnen dies kategorisch ab – ein anonymer Online-Kommentar (angeblich von einem Staatsanwalt) empfahl: „Wenn bei Aras einer einen Termin bekommt, nur fragen, warum nichts über Notarkonto geht und was Aras schon finanziert hat“ – die ausweichenden Antworten würden alles entlarven.
Scheininvestitionen und Ablenkungsmanöver
Manche Opfer berichten, dass sie auf einmal in Investitionsprojekte hineingezogen werden sollten, die gar nicht ihrem ursprünglichen Anliegen entsprachen. Dieses Vorgehen könnte man als Plan B der Betrüger bezeichnen: Wenn der Druck steigt oder der Kunde misstrauisch wird, bieten sie alternative „Deals“ oder Beteiligungen an, um Zeit zu schinden oder weitere Zahlungen zu generieren. Im Fall der oben erwähnten ALGEBO-Klage erhielt der Kunde anstelle des versprochenen Kredits ein Angebot zur stillen Beteiligung an einer russischen Investmentgesellschaft – ein Projekt, das nie Teil der ursprünglichen Absprache war. Offensichtlich sollte damit vom Vertragsbruch abgelenkt und möglicherweise ein weiteres Investment des Kunden erwirkt werden. Diese Scheininvestitionen sind oft wertlos oder existieren nur auf dem Papier. Ein anderes Ablenkungsmanöver ist die Behauptung, das Geld der Investoren stecke bereits in irgendwelchen Projekten fest oder man müsse erst eine bestimmte Voraussetzung erfüllen (z.B. eine Baugenehmigung, die natürlich weitere Kosten verursacht). So werden die Kunden hingehalten. Ein klassischer Trick ist auch, in Aussicht zu stellen, man werde einen kleinen Teilbetrag auszahlen, sobald noch die letzte Gebühr beglichen sei – dieser Teilbetrag kommt natürlich nie. Durch solche Hinhaltetaktiken verstreicht wertvolle Zeit. Häufig überschreiten die Betrüger bewusst Fristen, nach denen gewisse rechtliche Schritte für die Geschädigten schwieriger werden (etwa Verjährungsfristen oder Deadlines zur Mittelverwendung in Projekten). Betroffene berichten, dass ihre Projekte durch die Verzögerungen von ARAS erheblichen Schaden nahmen – einige Firmen gingen sogar in die Insolvenz, weil die erhoffte Finanzierung ausblieb und gleichzeitig die verlorenen Vorauszahlungen ein Loch rissen.
Psychologische Manipulation der Opfer
Die Interaktion zwischen ARAS und den potenziellen Kreditnehmern ist von gezielter Manipulation geprägt. Zunächst setzen die Betrüger auf einen professionellen ersten Eindruck: Hochglanz-Präsentationen, verlockende Projektbeschreibungen, Referenzen zu angeblich erfolgreich finanzierten Vorhaben (die sich in Wahrheit nicht verifizieren lassen). Persönliche Treffen finden in renommierten Hotels oder Büros statt, teilweise in Dubai, um Seriosität und Wohlstand auszustrahlen. Dieses Umfeld soll Vertrauen schaffen – viele Opfer berichten, dass sie “beeindruckt vom Auftreten” waren.
Gleichzeitig nutzen die Täter Druckmittel. Häufig wird Zeitdruck aufgebaut: Etwa die Behauptung, die arabischen Investoren hätten nur bis Ende des Monats freie Kapazitäten, man müsse sofort zusagen und zahlen, sonst platze die Chance. Auch wird emotional appelliert – man sitzt “im selben Boot”, schließlich wolle ARAS das Projekt ebenso zum Erfolg bringen. Mitunter werden die Opfer auch gegeneinander ausgespielt: “Andere Bewerber stehen Schlange für dieses Darlehen, Sie sind exklusiv ausgewählt”. Solche Aussagen erhöhen die Bereitschaft, rasch zu handeln.
Wenn Zweifel aufkommen, reagieren die Betrüger mit Beschwichtigungen oder Einschüchterungen. Einige Betroffene erhielten auf Nachfragen plötzlich anwaltliche Schreiben aus Dubai, in denen bei Vertragsrücktritt hohe Konventionalstrafen angedroht wurden. Andere wurden damit geködert, dass demnächst “ein Teilbetrag ausgezahlt” werde – natürlich nur, wenn man nicht abspringe. Ein weiterer Trick: ARAS band in mindestens einem Fall sogar Behördenankündigungen mit ein. Warnsignale erkennen
Angesichts der geschickten Täuschungsmanöver ist es wichtig, die Warnsignale solcher Angebote zu kennen. Folgende Punkte sollten potenzielle Kredit- oder Investorensuchende alarmieren:
- Unrealistische Versprechen: Ein unbekannter Investor will ohne große Sicherheiten einen Millionenbetrag bereitstellen – und das zu Konditionen, die weit besser sind als bei jeder Bank. Hier gilt: Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich nicht wahr.
- Fehlende Regulierung: Überprüfen Sie, ob der Anbieter eine Zulassung hat. Ist er in Deutschland tätig, muss z.B. die BaFin eine Erlaubnis erteilt haben. ARAS hatte keine solche Lizenz. Auch ausländische Anbieter kann man bei den jeweiligen Finanzaufsichten checken. Bei ARAS gab es früh Hinweise – etwa der BaFin-Hinweis 2017 – die man hätte finden können.
- Intransparente Kontakte: Kommuniziert der Investor nur über private E-Mail-Adressen oder Handynummern? Haben die Vermittler keine professionelle Webseite oder Büroadresse? ARAS-Kunden erhielten z.B. E-Mails von @gmail.com oder @outlook.com, was für ein Milliardenunternehmen äußerst zweifelhaft ist. Seriöse Geldgeber nutzen offizielle Kanäle und stehen im Handelsregister.
- Vorkasse verlangt: Der vielleicht wichtigste Alarm: Jegliche Forderung nach Vorabzahlungen, egal unter welchem Vorwand. Ob “Versicherungsprämie”, “Service-Fee” oder “Notarkosten” – all das kann vom Darlehen abgezogen werden oder nach Auszahlung beglichen werden. Ein echter Investor wird sein Kapital nicht von ein paar zehntausend Euro an Gebühren abhängig machen. Zudem sollten Zahlungen niemals ohne Sicherheiten ins Ausland erfolgen. Im Zweifel einen Treuhänder (Notar) einschalten, der Gelder nur gegen Gegenleistung freigibt. Wird dies abgelehnt, liegt der Verdacht nahe, dass etwas nicht stimmt.
- Kein Escrow/Notar: Wie gerade erwähnt, besteht ein seriöser Geldgeber oft von sich aus auf sichere Abwicklungswege (z.B. Auszahlung über ein Notaranderkonto oder Bank-gegen-Bank-Geschäft). ARAS hingegen wickelte alles über eigene Konten ab. Die Frage „Warum geht nichts über ein Notarkonto?“ sollte gestellt werden – kommt darauf keine überzeugende Antwort, Finger weg.
- Keine Referenzen nachweisbar: Betrüger behaupten oft, sie hätten schon viele Projekte erfolgreich finanziert. Lassen Sie sich konkrete Referenzprojekte und Ansprechpartner nennen. Im ARAS-Fall zeigte sich, dass kein einziges Projekt real finanziert wurde. Fragen Sie auch ruhig nach, warum man ausgerechnet Ihr Projekt finanzieren will – und prüfen Sie, ob der Geschäftsgegenstand des Anbieters dazu passt.
- Firmennamen und Personen googeln: Ein einfacher Schritt: Internetrecherche. Schon 2017 gab es Forenberichte über “volle Abzocke” durch ARAS und deren deutsche Vermittler. Suchen Sie nach dem Namen der Firma plus Begriffe wie “Erfahrung”, “Betrug”, “Warnung”. Oft finden sich Warnungen auf Blogs oder Verbraucherschutzseiten. Auch BaFin & Co. veröffentlichen Warnlisten.
- Druck oder Geheimhaltung: Vorsicht, wenn man Sie drängt, den Deal schnell abzuschließen, oder wenn man Ihnen Schweigen auferlegt (“Geheime Investmentchance, vertraulich behandeln”). Seriöse Geschäfte halten einer Prüfung stand und erfordern keine Überstürzung.
Indem Sie solche Warnsignale ernst nehmen, können Sie vermeiden, auf Betrüger wie die ARAS Group hereinzufallen. Im Zweifel gilt: Lieber einen Schritt zurücktreten und einen unabhängigen Experten (etwa einen Anwalt oder die IHK) über das Angebot schauen lassen.
Rechtliche Schritte und Verbraucherschutzmaßnahmen
Für Betroffene: Was tun?
Wer glaubt, Opfer der ARAS-Masche oder ähnlicher Betrügereien geworden zu sein, sollte schnell handeln. Folgende Schritte sind ratsam:
- Beweissicherung: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen – Verträge, E-Mails, Zahlungsbelege, Chat-Protokolle. Notieren Sie Gesprächsinhalte und fertigen Sie Gedächtnisprotokolle an. Diese Beweise sind Gold wert für spätere rechtliche Schritte.
- Anwaltliche Beratung: Suchen Sie umgehend fachkundigen Rat. Anwälte, die auf Wirtschafts- und Anlagebetrug spezialisiert sind, können den Fall einschätzen. In vielen Fällen – wie bei den ALGEBO/ARAS-Verträgen – gibt es juristische Ansatzpunkte, um gezahlte Gelder zurückzufordern (z.B. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Schadensersatzansprüche wegen Betrugs gem. § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB etc.). Ein Anwalt kann auch helfen, im Ausland zu intervenieren (z.B. Kontakt zur Dubai Financial Services Authority oder der dortigen Polizei herzustellen).
- Strafanzeige stellen: Zögern Sie nicht, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten – auch wenn die Täter im Ausland sitzen. In Deutschland können Sie wegen Betrugs (§ 263 StGB) anzeigen; die deutschen Behörden kooperieren bei Bedarf international. So hat z.B. die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im ARAS-Komplex mit den Emiraten Kontakt aufgenommen. Schildern Sie alle bekannten Details. Je mehr Anzeigen eingehen, desto höher der Druck auf die Ermittler, tätig zu werden. Erwähnen Sie auch die involvierten Vermittler vor Ort – diese sind greifbarer und oft wegen Beihilfe mitverantwortlich.
- Auf Auslandsermittler zugehen: In Fällen wie ARAS, die in den VAE operieren, kann es sinnvoll sein, direkt die dortigen Behörden zu informieren. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben eine Financial Intelligence Unit (FIU) für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen. Tatsächlich wurde ARAS von Geschädigten bei der UAE-FIU gemeldet. Auch Interpol und Europol nehmen Hinweise zu grenzüberschreitendem Betrug entgegen. Hier kann Ihr Anwalt oder das Bundeskriminalamt beratend helfen.
- Zivilklage prüfen: Parallel zur Strafanzeige sollten Sie abwägen, zivilrechtlich gegen die Beteiligten vorzugehen, um Ihr Geld zurückzufordern. In Deutschland ist das z.B. gegen Vermittler wie ALGEBO möglich – entsprechende Urteile zeigen Erfolgsaussichten. Gegen die eigentlichen Hintermänner in Dubai ist eine Klage schwieriger, aber nicht unmöglich: Man muss sie in den VAE verklagen, was mit Aufwand und Kosten verbunden ist. Im irischen Fall führte dieser Weg allerdings zum Erfolg (Urteil auf Rückzahlung. Wichtig: Oft haben die Betrüger in Deutschland selbst keine greifbaren Vermögenswerte, sondern alles ins Ausland transferiert. Deshalb sollte – soweit juristisch machbar – versucht werden, vor Ort (hier: Dubai) Arrest auf deren Vermögen zu erwirken.
- Kontakt zu anderen Geschädigten: Suchen Sie den Schulterschluss mit anderen Betroffenen. Gemeinsam lassen sich Informationen teilen und ggf. Sammelklagen oder -anzeigen anstoßen. In vielen Betrugsfällen bilden sich Opfergemeinschaften; im ARAS-Fall haben über 40 Unternehmen ihre Fälle zusammengetragen und den Behörden übergeben. Auch im Internet (Foren, soziale Medien) finden sich möglicherweise Leidensgenossen. Vernetzen Sie sich, denn in der Gruppe erhöht sich der Druck auf die Täter und die Chance, Gehör zu finden.
- Behörden und Medien informieren: Melden Sie den Fall nicht nur der Polizei, sondern auch den zuständigen Finanzaufsichten (z.B. BaFin in Deutschland). Diese können Warnungen veröffentlichen, um weitere Verbraucher zu schützen. Auch Presse und Verbraucherschutzorganisationen sind wichtige Partner – öffentliche Berichterstattung erhöht den Fahndungsdruck. Im ARAS-Fall haben u.a. GoMoPa (ein Finanzportal) und regionale Medien berichtet, was weitere Geschädigte ermutigt hat, sich zu melden. Medienberichte können zudem andere potenzielle Opfer warnen, bevor sie zahlen.
- Keine weiteren Zahlungen leisten: Dieser Rat klingt trivial, muss aber betont werden: Wenn Sie Verdacht geschöpft haben, zahlen Sie keinen Cent mehr. Betrüger versuchen oft, nachdem das Opfer misstrauisch wurde, noch eine letzte Zahlung unter Vorwänden zu erlangen (z.B. “für die Anwaltskosten der Investoren” oder “um den Vertrag aufzulösen”). Gehen Sie darauf nicht ein. Jede weitere Zahlung wäre verloren.
Prävention: Augen auf bei Finanzangeboten
Für Verbraucher, die auf der Suche nach Investoren oder Krediten sind, gilt generell: Prüfen Sie Angebote sorgfältig, gerade wenn sie aus dem Ausland kommen oder ungewöhnliche Bedingungen haben. Nutzen Sie die Informationen aus diesem und ähnlichen Berichten, um Warnsignale zu erkennen. Die deutschen Verbraucherzentralen und die BaFin bieten Checklisten zum Erkennen von Finanzbetrug. Ein gesundes Maß an Skepsis ist immer angebracht. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten, bevor Sie Verträge unterschreiben oder Geld überweisen. Lieber einmal die Chance auf eine Finanzierung verpassen, als in eine Betrugsfalle zu tappen.
Behörden raten außerdem, auf europäische Warnmeldungen zu achten. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA und nationale Aufseher veröffentlichen regelmäßig Listen unlizenzierter Firmen. Zwar tauchen nicht alle Betrüger dort auf, aber ein Blick kann nicht schaden. Ebenso arbeitet Europol seit einigen Jahren verstärkt daran, internationale Anlagebetrüger-Ringe auszuheben – Operationen wie “Eurostorm” haben gezeigt, dass Zusammenarbeit Erfolge bringt. Allerdings sind viele dieser Netzwerke, wie ARAS, in Drittländern ansässig, was die Strafverfolgung erschwert. Umso wichtiger ist es, präventiv tätig zu werden: Aufklärung betreiben, Meldungen ernst nehmen und im Zweifel auf zweifelhafte Angebote verzichten.
Fazit
Der Fall der ARAS Group Dubai verdeutlicht, wie perfide und professionell Finanzbetrug mit Vorkosten heute betrieben wird. Ein Unternehmen, das sich nach außen als seriöser Projektfinanzierer darstellt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als raffinierte Betrugsmaschine, die weltweit Anleger und Unternehmer abzockt. Zahlreiche konkrete Fälle – von deutschen Mittelständlern bis hin zu irischen Großprojekten – belegen das systematische Vorgehen: Versprechen großer Kredite, Vorkasse unter allerlei Vorwänden, endlose Verzögerungen und letztlich keine Auszahlung. Behörden warnen und ermitteln, doch oft sind die Täter schon einen Schritt weitergezogen oder haben ihr Geschäftsgewand gewechselt.
Umso bedeutender ist die Prävention. Informierte Verbraucher sind der beste Schutz vor solchen Machenschaften. Dieser Bericht hat die wichtigsten Methoden und Warnzeichen aufgezeigt. Wer potenziell betroffen ist, sollte die Indizien vergleichen und im Zweifel professionelle Hilfe suchen, bevor Schaden entsteht. Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, heißt es: Nicht schämen, sondern aktiv werden – viele Opfer haben erst spät gemerkt, dass sie nicht allein sind, und durch entschlossenes Vorgehen zumindest teilweise Gerechtigkeit erlangt (etwa via Gerichtsurteile, die Zahlungen zurückholten.
Der Fall ARAS Group Dubai steht exemplarisch für eine ganze Reihe ähnlicher Betrugsmodelle. Durch Aufklärung, Wachsamkeit und konsequentes Einschreiten der Behörden kann solchen Firmen das Handwerk gelegt werden. Letztlich gilt: Ein gesundes Misstrauen ist im Finanzgeschäft kein Makel, sondern oft der einzige Schutz vor teuren Irrtümern. Verbraucher, die die hier geschilderten Warnsignale beachten, sind deutlich besser gewappnet – damit aus den “Märchen aus 1001 Nacht” nicht finanzielle Albträume werden.