Die Deutsche Mittelstands Investitions GmbH (DeuMIB) wurdevom Landgericht Berlin im Dezember 2009 im Wege eines zweiten Versäumnisurteilszur Rückabwicklung einer Kapitalanlage verurteilt. Das Urteil istrechtskräftig.
Nun haben weitere Anleger über Rechtsanwalt Dr. ThomasSchulte Klagen zum Landgericht Berlin eingereicht. „Wir sehen hier guteMöglichkeiten für die Anleger, sich von der Kapitalanlage zu lösen“, meintRechtsanwalt Dr. Schulte. „Bei der Vermittlung der Kapitalanlage wurden oftmalsFehler gemacht. Außerdem ist unserer Ansicht nach der Emissionsprospekt derDeuMIB aus dem Jahr 2004 fehlerhaft.“
Für besonders aussichtsreich hält der erfahreneKapitalmarktrechtler Klagen von Anlegern, denen nach eigener Aussage dieKapitalanlage noch nach dem 01.07.2005 mit dem alten Prospekt aus 2004vermittelt worden ist. Dieser hätte nach dem 01.07.2005, nämlich nachInkrafttreten des Vermögensverkaufsprospektgesetzes, nicht mehr verwendetwerden dürfen.
Der Verfasser leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in dervier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf demGebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet desVerbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelnerAnleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandortenfinden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de