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ALAG – Anwälte reichen Klagen für geschädigte Anleger ein

Neues von der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Diese hatIhren Anlegern noch im Dezember mitgeteilt, dass nun die Abstimmung über dieLiquidation der Gesellschaft zum gewünschten Erfolg, nämlich der Zustimmung zurEigenliquidation der Gesellschaft geführt hat.
 
Das Zustandekommen des Beschlusses ist schon äußertungewöhnlich. Hatte bei der ersten Abstimmung noch eine große Mehrheit gegendie Liquidation gestimmt, soll nun die ausreichende Mehrheit für einenLiquidationsbeschluss in zweiter Abstimmung erreicht worden sein. Dieses istschon mathematisch kaum zu glauben. Die Rechtsanwälte der ARGE ALAG prüfen nun,ob der Liquidationsbeschluss angefochten oder überprüft werden kann.
 
Die Anleger im Anlagesegment „Sprint“ wurden nun von derGesellschaft dazu aufgefordert, künftig ihre monatlichen Raten an denRechtsanwalt Mahlmann zu überweisen. „Die Anleger, die mittlerweile ihreBeteiligung widerrufen oder die Kündigung erklärt haben, sollten aus unsererSicht nicht weiter bezahlen“, erklärt Rechtsanwalt Schulte, der für die ARGEALAG tätig ist.
 
Die Rechtsanwälte der ARGE ALAG haben unterdessen noch vorJahresende die ersten Klagen gegen die ALAG, die HFT Hanseatische FondstreuhandGmbH und gegen einige Vermittlungsunternehmen eingereicht. Ziel der Klagen istes, die Anleger von Nachzahlungen zu befreien und das eingezahlte Geld zurückzu holen.
 
„Geschädigte Anleger sollten auch jetzt noch Ihre Ansprücheanmelden und die Chancen für ein Vorgehen gegen sämtliche Prozessbeteiligteprüfen lassen“, meint Rechtsanwalt Dr. Schulte, der die oben genannten Klagenfür die Anleger eingereicht hat, die sich über die ARGE ALAG bei ihm gemeldethatten. 
 
Der Verfasser arbeitet in der Kanzlei Dr. Thomas Schulte,in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig aufdem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet desVerbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelnerAnleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandortenfinden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
 
 
 
 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 647 vom 15. Januar 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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