Das Landgericht Aachen hat Christina Simon zu 4 1/2 Jahren Haft verurteilt. Die ehemalige Geschäftsführerin und Gesellschafterin der Dr. Mayer & Cie. GmbH wurde wegen Betruges und Bankrotts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Dies entschied das Landgericht Aachen am 04.02.2013.
Anleger der Firma Dr. Mayer & Cie. GmbH können Ansprüche gegen die Geschäftsführerin Christina Simon nun auch zivilrechtlich durchsetzen. Es besteht ein Anspruch nach §§ 823, 826 BGB i.V.m. den strafrechtlichen Vorschriften, die hier durch die Straftäterin Simon verletzt wurden.
Bei der Dr. Mayer & Cie. GmbH hatten zahlreiche Anleger Gelder aus ihren Lebensversicherung investiert, aufgrund des Versprechens, dass hier der Kaufpreis für die Renten- oder Lebensversicherung ratenweise zurückgezahlt wurde und zwar mit erheblichen Gewinnversprechen. Nunmehr besteht die Möglichkeit, arrestierte Vermögenswerte in Höhe von maximal 238.705,39 EUR zu erlangen. Notwendig hierzu ist ein vollstreckbares Urteil gegen die strafrechtlich verurteilte Simon.
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat bereits eine Zivilklage vor dem Landgericht Köln eingereicht. Das Verfahren wurde zunächst ruhend gestellt und wird nunmehr fortgesetzt werden.
Geschädigte Anleger sollten sich schleunigst an die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team wenden, da es in Bezug auf das arrestierte Vermögen ein Wettlauf der Gläubiger (sogenanntes Windhundrennen) geben wird; bedeutet: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ im Klartext für die betroffenen Anleger heißt das: „Nur wer hier zuerst einen Titel hat, kann auch vollstrecken.“
Wir werden weiter über den Fortgang der zivilrechtlichen Angelegenheit vor den Landgericht Köln berichten.
Ob die Straftäterin Simon noch einsitzt oder schon wieder auf freiem Fuß ist, ist bisher nicht bekannt.