Recht und Gesetz

DSK Leasing – der nächste Rothmann Fonds meldet sich ab

Anleger, die in Produkte der Rothmann Gruppe investiert haben, kommen nicht zur Ruhe. Zuerst gab es massive Probleme bei der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, dann meldete die Albis Capital Straftaten im Unternehmen. Zuletzt sorgten Garbe Logimac AG und Garbe Logimac Fonds 2 GmbH & Co. KG für negative Schlagzeilen. Nun meldet sich die DSK Leasing GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 29.07.2011 bei ihren Anlegern und teilt Überraschendes mit.

Die Gesellschaft soll durch Beschluss im Umlaufverfahren zum Jahresende 2011 liquidiert werden. Als Liquidatorin soll die persönlich haftende Gesellschafterin, namentlich also die DSK Leasing Verwaltung GmbH eingesetzt werden, deren Gesellschafter die Herren Gerhard Fischer und Eduard Unzeitig sind.
Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Gesellschaftsform der DSK als Kommanditgesellschaft Höhe jährliche Kosten produziert. Ferner soll die Gesellschaft innerhalb der nächsten Jahre nach Einschätzung der Verantwortlichen nicht in der Lage sein, schwarze Zahlen zu schreiben. Es sei lediglich gelungen, die Verluste innerhalb der letzten Jahre zu reduzieren und die Zahl der verwalteten Leasingverträge und das Leasingvermögen zu erhöhen.
Als einziger Lichtblick am dunklen Himmel wird eine Beteiligung der DSK an der AutoBank AG dargestellt. Hier hält die Gesellschaft 4.5 Mio. Aktien von insgesamt 9.143.152 Stückaktien. Hiervon sind 3 Mio. sog. Vorzugsaktien. Diese sollen, wenn die Liquidation Erfolg hat, den Anlegern (genannt sind allerdings im Anschreiben nur die Kommanditisten

im Liquidationsbeschluss nur die Gesellschafter) direkt übertragen werden.
Das vorhandene Leasinggeschäft der DSK soll der AutoBank AG oder deren Tochtergesellschaften übertragen werden.
Was Anleger jetzt wissen müssen:
1) Hohe Verluste in der Vergangenheit
Die DSK hat bisher ca. 60 Mio. Euro an Anlegergeldern eingesammelt. Nach der nun vorgelegten Berechnungsgrundlage sollen hiervon noch ca. 15 Mio. Euro vorhanden sein. Ein hoher Verlust in Höhe von ca. 75% der eingesammelten Gelder.
Die Beteiligungskonten der einzelnen Anleger weisen daher in der Regel einen beachtlichen Verlust aus. Dies gilt vor allem für Anleger der Anlagevariante „Classic“, die auch schon sog. Ausschüttungen auf ihre Anlagesumme erhalten haben.
2) Tauschhandel klappt nur, wenn Anlagevariante im Plus ist
„Der vorgeschlagene Tauschhandel, der einen Erwerb von Aktien der AutoBank AG vorsieht, funktioniert nur dann, wenn das Kapitalkonto der Anleger sich überhaupt noch im Plus befindet. Das ist erfahrungsgemäß bei Anlegern der Anlagevariante „Classic“ bei den Fonds der Rothmann Gruppe nicht der Fall“, urteilt Rechtsanwalt Sven Schulte, der viele Anleger aus Fonds der Rothmann Gruppe in den letzten Jahren für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team betreut hat.
Als Anleger sollte man somit zunächst auf den Stand der Kapitalkonten achten. Nur Anleger, deren Konten saldiert noch im Plus sind, können überhaupt Aktien erwarten.
3) Werthaltigkeit der Aktien der AutoBank AG
Zweifelhaft ist außerdem, ob es sich bei dem Angebot der Aktien überhaupt um eine werthaltige Gegenleistung handelt. Dass Aktien eines jungen Unternehmens wohl hochspekulative Anlageformen sind, sollt jedem Anleger bekannt sein. „Meist wollten Anleger der DSK nicht auf eine Unternehmensbeteiligung zocken, sondern eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge erwerben“, meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Bankkaufmann (IHK) und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. „Wer jetzt Aktien der AutoBank AG erwirbt, muss wissen, dass die Verlustrisiken dadurch nicht geringer werden“, rät Anwalt Dr. Schulte.
Wissenswert ist auch, dass die AutoBank AG vom Gerhard Fischer als Vorstandvorsitzenden geleitet wird. Im Aufsichtsrat sitzt u.a. Eduard Unzeitig.
4) Gesellschafter sind nachrangige Gläubiger
Im Liquidationsverfahren sind zunächst sämtliche Schulden der DSK zu begleichen. Erst danach kann eine Ausschüttung von Vermögen an die Gesellschafter der DSK erfolgen. Das bedeutet, dass Banken und mögliche andere Gläubiger der DSK zuerst ihr Geld bekommen. Die Anleger kommen zuletzt an die Reihe, wenn noch Vermögen vorhanden ist.
Anleger, die schon Ausschüttungen auf die Anlagevariante „Classic“ erhalten haben oder deren Ausschüttungen aus der Variante „Classic“ in die Variante „Plus“ angelegt wurden, müssen ggf. mit Rückforderungen der DSK im Rahmen der Liquidation rechnen. Dies zeigen einschlägige Erfahren, die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG derzeit machen.
5) Abstimmung
Bei der Abstimmung sollten die Anleger daher zunächst mit „Nein“ stimmen. Eine Liquidation der Gesellschaft hat bisher ungeklärte Folgen. Es ist nicht erkennbar, was genau nach der Liquidation übrig bleiben wird.
Zudem ist nicht einzusehen, weshalb die bisherige Komplementärin DSK Leasing Verwaltung GmbH als Liquidatorin eingesetzt werden soll. Hier ist bereits aus Gründen der Transparenz eine unabhängige Liquidatorin zu verlangen.
Ebenfalls ist nicht einzusehen, weshalb das bei der DSK vorhandene Leasinggeschäft zwingend auf die AutoBank AG zu übertragen ist. Hier sollten ggf. auch Angebote anderer Mitbewerber eingeholt und an den Meistbietenden veräußert werden. Es droht hier ein Verkauf zum Ramschpreis.
Zuletzt ist aus Gründen der Transparenz eine Abstimmung im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSK zu verlangen. Eine Abstimmung so wichtiger Themenkomplexe ohne die Möglichkeit einer Aussprache und ohne die Möglichkeit anderer Anträge kann nicht im Sinne des Anlegerschutzes sein.
6) Erstberatung
Eine Erstberatung ist bereits für geringe Kosten von 100,00 Euro zzgl. MwSt. möglich. Fordern Sie als interessierter Anleger bitte unseren Fragebogen per Email an. Rechtsanwalt Schulte  steht Ihnen auch gerne telefonisch für eine Erstberatung zur Verfügung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 798 vom 3. August 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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