Rechtsanwälte, angebliche Sachverständige bombardieren Immobilieneigentümer mit Werbebriefen
Kapitalanleger sind ein umkämpftes Wirtschaftsgut geworden; auch Rechtsanwälte haben die Zeichen der Zeit erkannt und buhlen unverhohlen um Aufträge. Was ist zulässig und was nicht? Die Berufsordnung ist eindeutig! Werbung um ein Einzelmandat ist verboten, zulässig ist nur eine allgemeine Unterrichtung der Öffentlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat auch deutlich gemacht, dass Provisionszahlungen an Dritte zur Beschaffung von Aufträgen unzulässig sind (BVerfG 1. Senat 2. Kammer, stattgebender Kammerbeschluss vom 19.02.2008 – 1 BvR 1886/06). Prof. Heckmann aus Passau führte hierzu in einem juristischen Aufsatz aus:
„Eine Versteigerung von Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus verstoße auch nicht gegen das in § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO geregelte Verbot, das dem Rechtsanwalt untersagt, für die Vermittlung von Aufträgen eine Provision zu zahlen. Die Vorschrift stützt sich auf die Erwägung, dass der Rechtsanwalt keinem Gewerbe nachgeht, in dem Mandate „gekauft“ oder „verkauft“ werden. Hiernach erfasse das Verbot nur Provisionszahlungen für ein konkret vermitteltes Mandat.“ Eine neue Masche ist jetzt aufgetaucht: Rechtsanwälte versuchen über angebliche Gutachter an Aufträge zu kommen und zahlen hierfür verbotene Provisionen; gerne tarnen diese Zuträger sich mit Deckadressen und falschen Namen; folgende sind bislang aufgetaucht:
1.Klimaczewski, Manfred – Klimaczewski und Kollegen |
2.Andreas Bühring und Partner – München/Berlin |
3.Uwe Müller – Sachverständigenbüro Müller – Berlin |
4.Dipl.-Ing. Stefan Kruszynski – Sachverständigenbüro Kruszynski |
5.Raabe, Jost – Raabe und Kollegen – Sachverständige Hamburg/Berlin |
6.Dipl.-Ing. Stefan Czybilski – Sachverständigenbüro – Frankfurt/Main |
Die Adressen der Betroffenen werden möglicherweise gehandelt oder anderweitig ausgetauscht und unter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz genutzt. Teilweise werden werden gezielt Hausverwaltungen bzw. Eigentümergemeinschaften angeschrieben.
Betroffenen Empfängern solcher Schreiben kann nur dringend geraten werden, sich in Zweifelsfällen direkt an qualifizierte Rechtsanwälte zu wenden, um eine seriöse Einschätzung der tatsächlichen Rechtslage zu erhalten.